Wenn Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, kommen zu den gesundheitlichen Sorgen auch noch die finanziellen. Der Einkommensverlust wird durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht abgesichert. Dazu braucht man eine Beruftsunfähigkeitsversicherung, die auch BU-Versicherung genannt wird.
Wer einmal sein Einkommen bis zum Rentenalter aufsummiert, bekommt einen Eindruck davon, welchen monetären Wert die eigene Arbeitskraft hat bzw. wie viel eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung wert ist.

Voraussetzung für eine Leistung im Ernstfall ist jedoch, dass zu Beginn beim Versicherungsantrag für die BU-Versicherung sehr sorgfältig gearbeitet wurde.
Das betrifft zum einen die Produktauswahl, denn es gibt im Detail doch wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern.
Zum anderen betrifft es die Gesundheitsfragen. Wer hier nicht sauber arbeitet, lernt das böse Wort „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ kennen. Denn der Versicherer glaubt beim Antrag die Angaben des Kunden. Wenn aber der Invaliditätsfall eintritt, wird schon noch einmal genauer geschaut, ob es eine Vorgeschichte gab. Wird der Versicherer dann fündig, wird er die vereinbarte Rente unter Umständen nicht zahlen wollen. Erste Versicherer fragen daher die Krankenkasse bereits bei Antragstellung selbst ab und stellen den Kunden vom Risiko der Anzeigepflichtverletzung frei.
Im Vorteil sind jedenfalls die, die immer kerngesund waren. Diese Kunden sind aber so um das 30. Lebensjahr und älter eher die Ausnahmefälle. In der Regel fühlen sich Interessenten rundum gesund, haben jedoch bereits einige Einträge in der Krankengeschichte.
Lernen Sie im Folgenden die 7 wichtigsten Fallstricke beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kennen. Diese gelten ähnlich auch für die Grundfähigkeitsversicherung und auch die Risikolebensversicherung.
Fallstrick #1
Eine Erkrankung oder Störung, die Sie gar nicht kennen
Bei GKV-Versicherten fordern wir regelmäßig einen Abrechnungsreport von der Krankenkasse an, damit keine Behandlungen vergessen werden. Es ist kaum zu glauben, aber in der Praxis stellen wir dann tatsächlich nicht so selten Abrechnungsfehler, bei böswilliger Betrachtung sogenannte Abrechnungsdiagnosen der Arztpraxen fest. Die Diagnosen sind mit ICD-Codes verschlüsselt. Da taucht dann z.B. mehrfach ein R55 für Ohnmachtsanfälle auf, die dem Interessenten völlig unbekannt sind. Oder bei erst- und einmaliger Behandlung einer akuten Erkrankung wird vom Arzt ein „Zuschlag wegen chronischer Erkrankung“ aufgrund Übergewichts abgerechnet. Oder ein Raucher bekommt die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörung durch schädlichen Gebrauch von Tabak“. Solche Angaben interessieren den Versicherer im Leistungsfall sehr, wenn diese im Antrag nicht angegeben wurden. Als Patient haben Sie Anspruch auf Einsicht in Ihre Arztakte bei allen behandelnden Ärzten und Krankenhäusern. Sie können Fehlabrechnungen auch im Nachhinein mit den Ärzten besprechen und bereinigen lassen. Der schlechteste Fall, der Ihnen passieren kann, wenn Sie solche Einträge ignorieren, ist die Diskussion mit dem Versicherer im Leistungsfall, was da tatsächlich Sachlage war und ob Sie selbst ein Verschulden bzgl. der unterlassenen Angabe tragen.
Fallstrick #2
Eine Erkrankung, die Sie vergessen haben
Die Versicherer fragen die Gesundheitsthemen über verschiedene Zeiträume ab – die meisten Fragen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre, bei wichtigen Fragen geht es auch bis zu 10 Jahren zurück. Erste Versicherer gehen teilweise nur auf 3 Jahre zurück – ein klarer Pluspunkt bei der Anbieterauswahl. Trotzdem kann man auch im verkürzten Zeitraum etwas vergessen. Also siehe Fallstrick #1: noch ein Argument für die Anforderung des Krankenkassenreports bzw. eines Arztaktenauszugs.
Fallstrick #3
Sie beantragen eine hohe Berufsunfähigkeitsrente bei einem Versicherer
Nun haben Sie Ihre Krankengeschichte über die letzten 5 Jahre aufgearbeitet und die Gesundheitsfragen im Antrag gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantwortet. Länger zurückliegende Behandlungen spielen ja nun keine Rolle mehr, denken Sie. Aufgrund Ihres ansehnlichen Monatseinkommens möchten Sie eine mögliche Invalidität mit einer hohen BU-Rente oberhalb 2.500 EUR monatlich absichern. Bei solchen Versicherungssummen reicht die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag nicht aus. Die Versicherer schicken Sie zu einer Arztuntersuchung mit Blutanalyse. Nun werden die Gesundheitsfragen noch einmal etwas detaillierter und ohne die zeitliche Begrenzung gestellt. Damit werden dann auch Erkrankungen, Unfälle, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Operationen als Kind oder Teenager relevant, die das Invaliditätsrisiko dauerhaft beeinflussen könnten. Wenn es also irgendein länger zurückliegendes Gesundheitsproblem bei Ihnen gab, sollten Sie besser zwei BU-Verträge mit jeweils niedrigerer Rente bei unterschiedlichen Versicherern abschließen als einen großen Vertrag. Damit umgehen Sie die Detailuntersuchungen aufgrund hoher Rentensummen.
Fallstrick #4
Aufgrund einer Vorerkrankung oder bestehenden Beschwerden ist unklar, ob ein Versicherer Sie überhaupt versichern wird oder zu welchem Beitragsaufschlag
Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitsgeschichte listen Sie wesentliche Vorerkrankungen oder Unfälle auf?
Beispielsweise:
- im Bereich Psyche – Burnouts, psychologische Beratungen oder Behandlungen
- Unfälle mit Verletzung der Wirbelsäule oder des Bewegungsapparats
- Blutwerte außerhalb der Norm
- hohes Übergewicht mit einem BMI > 30
Wenn Sie bei den Gesundheitsfragen mehrmals im Antrag „ja“ ankreuzen müssen, ergibt sich für die Versicherer ein höheres Invaliditätsrisiko. Dann müssen Sie mit Ablehnungen oder weiteren Fragebögen oder Untersuchungen rechnen.
Wenn Ihre Gesundheitssituation sich so darstellt, sollten Sie keinen Antrag bei einem Versicherer einreichen, sondern eine sogenannte Risikovoranfrage an mehrere Versicherer der engeren Auswahl stellen. Das ist eine unverbindliche Anfrage, mit der Sie herausfinden, wie der jeweilige Versicherer mit Ihrer speziellen Gesundheitssituation umgeht. Wenn aus der Anfrage kein positives Ergebnis resultiert, ist Ihr Vorteil, dass die Risikovoranfragen nicht lange beim Versicherer gespeichert werden und nicht im Datenaustausch der Versicherer landen dürfen, sondern nach Abschluss der Anfrage wieder gelöscht werden müssen. Sie können dann je nach Antwort einen passenden Versicherer aussuchen und den Antrag auf Basis der Voranfrage stellen oder aber den Abschluss aufschieben, bis die Erkrankungen außerhalb des Abfragezeitraums von 5 Jahren liegen. Aber beachten Sie Fallstrick #3.
Für eine Risikovoranfrage sollten Sie die Hilfe eines versierten Versicherungsmaklers/-beraters in Anspruch nehmen, der den Marktüberblick bzgl. infrage kommender BU-Versicherer gewährleistet und den Anfrageprozess beherrscht.
Fallstrick #5
Die Kosten einer BU-Versicherung hängen von Beruf, Bildungsgang und konkreter Tätigkeit ab
Über das letzte Jahrzehnt haben die Versicherer die Berufsgruppen immer feiner nach dem Invaliditätsrisiko unterschieden. Für handwerkliche Berufe, die ein hohes Invaliditätsrisiko mit sich bringen, sind die Beiträge sehr teuer geworden, teilweise unerschwinglich für die Betroffenen. Für alle anderen macht es sich bezahlt, für ihren Beruf Angebote von unterschiedlichen Versicherern einzuholen, da die Berufsgruppeneinteilungen je Versicherer unterschiedlich sind. Aber schon die Berufsgruppenzuordnung kann über eine hohe oder niedrige Versicherungsprämie entscheiden. Darüber hinaus sind gleiche Berufe bei den Versicherern unterschiedlich benannt. Es empfiehlt sich daher, etwas mit der Berufsbezeichnung „zu spielen“. Denn auch über reine Begrifflichkeiten kann sich die Prämie bei ein und demselben Versicherer unterscheiden. Insbesondere betrifft dies auch die erst kürzlich neu entstandenen Berufsbilder. Dazu ein Beispiel: eine Seniorenassistenz ist insgesamt ganz anders zu bewerten als eine Pflegekraft, obwohl vielleicht beide für und mit ihren zu Pflegenden einkaufen gehen.
Üblich ist auch, neben dem Beruf noch weitere Kriterien in die Beitragsbemessung einzubeziehen, wie z.B. Schul- und Ausbildungsgänge oder Führungsverantwortung sowie – ganz wichtig – der Anteil der Büroarbeit.
Es empfiehlt sich daher, sehr detaillierte aber auch wahrheitsgetreue Daten bereitzustellen. Übrigens: kundenorientierte Versicherer senken den Beitrag auch in bestehenden Verträgen ab, falls sich in der Zukunft das Berufsprofil des Versicherten so ändert, dass eine günstigere Berufsgruppenzuordnung möglich ist.
Fallstrick #6
Die Unterschiedliche Bedingungsqualität der BU-Versicherer
Wer sich für eine BU-Versicherung interessiert, der hat bestimmt schon vom Begriff „Abstrakte Verweisung“ gehört, und dass diese auf jeden Fall ausgeschlossen sein muss. Nur ist das bereits ein alter Hut – kein relevanter Versicherer schreibt mehr „Abstrakte Verweisung“ in seine Versicherungsbedingungen. Die konkrete Verweisung ist relevant. Allerdings spielt die Verweisung bei der Leistungsentscheidung kaum noch eine Rolle, wie der einführenden Grafik der Leistungsentscheidungen zu entnehmen ist. Viel wichtiger sind heute Vertragsklauseln zu folgenden Themen:
- Optionen zur Höherversicherung im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Inkludierte Arbeitsunfähigkeitsleistung nach Leistungsanforderungen und Umfang
- Zusatzleistungen z.B. bei Krebs, Reha u.ä.
- Definition zusätzlicher BU-Leistungsauslöser wie z.B. Pflege oder Kräfteverfall
- Infektionsklauseln
- Regelungen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten des Kunden
- Leistungsausschlüsse, z.B. bei Vergehen im Straßenverkehr (Unfall unter Alkoholgenuss bereits ab 0,3‰)
- und weitere
Um hier den Überblick zu behalten und das beste Preis-Leistungsverhältnis zu finden benötigen Sie die Beratung eines unabhängigen und versierten Versicherungsmaklers/-beraters.
Fallstrick #7
Die Auswahl finanziell leistungsstarker Versicherer
Wenn Sie sich bereits mit der BU-Versichrung etwas beschäftigt haben, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass es bei den Angeboten einen Zahlbeitrag (Netto) und einen Tarifbeitrag (Brutto) gibt. Der Tarifbeitrag ist vom Versicherer mit so vorsichtigen Annahmen kalkuliert, dass in der Realität im Versicherungskollektiv Überschüsse entstehen. Diese Überschüsse müssen die Versicherer zum größten Teil wieder an die Kunden zurückgeben. Das machen Sie über einen Sofort-Rabatt auf den Tarifbeitrag, woraus sich der tatsächliche Zahlbeitrag ergibt. Nur ist dieser Zahlbeitrag nicht über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Wenn sich die Gewinnsituation des Versicherers verschlechtert, steigt der Zahlbeitrag – maximal bis zum Tarifbeitrag. Daraus folgt, dass Sie bei der Auswahl Ihres BU-Versicherers unbedingt auf die finanzielle Leistungsfähigkeit achten sollten. Nun sind Bilanzkennzahlen nicht jedermanns Sache. Daher fragen Sie doch einfach Ihren Versicherungsmakler/-berater dazu.
Sie selbst sollten bei Ihrem persönlichen Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung auf folgendes achten:
- Vergleichen Sie die Zahl- bzw. Nettobeiträge der Versicherer: kostengünstigere Versicherer bieten bei gleichen Leistungen eine niedrigere Prämie und beherrschen das Risikomanagement im Versichertenkollektiv
- Um wie viel Prozent liegt der Tarifbeitrag über dem Zahlbeitrag? Niedrige Aufschläge bedeuten für Sie ein geringeres Prämiensteigerungsrisiko bei Änderung der Gewinnsituation des Versicherers.
- Rentenzuwachs: Suchen Sie in Ihren Angeboten nach der Prozentzahl, um die im Leistungsfall aktuell die jährliche Rente aus Überschüssen erhöht wird. Ein höherer Wert zusammen mit den beiden vorstehenden Punkten steht für eine bessere Substanz- und Gewinnsituation des Versicherers
Das Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie können mit der sauberen Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestens vorbereiten. Bei der Auswahl des passenden Anbieters und des optimalen Produkts sollten Sie sich persönlich von einem unabhängigen Versicherungsmakler/-berater beraten lassen. Sofern Sie nicht absolut kerngesund und unfallfrei sind, lassen Sie den Antragsprozess auf jeden Fall von einem erfahrenen Profi steuern.
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