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Berufsunfähigkeit über die Basisrente absichern – macht das wirklich Sinn?


Berufsunfähigkeitsversicherung mit Basisrenten
Invaliditätsvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherungen

 

Wir sehen bei unseren neuen Mandanten immer wieder bereits bestehende Verträge, bei denen eine Basisrente zur Altersvorsorge mit einer BUZ gekoppelt ist. Diese wurden häufig über Finanzvertriebe wie MLP oder DÄV vermittelt.

 

Um es vorweg zu sagen: wir raten davon ab, die Zahlung einer Invaliditätsrente mit einer Altersrente zu verknüpfen. Lediglich eine Beitragsbefreiung der Altersrente zu vereinbaren ist dagegen sehr sinnvoll.

 

Was sind denn die Vorteile einer solchen Konstruktion?

Bei Basisrenten können die gezahlten Beiträge in der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu einem hohen Anteil als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2021 beträgt der Anteil der Prämien 92%, ab 2025 dann 100%. So kann man den Staat an der Finanzierung der BU-Versicherungsprämien beteiligen. Für Versicherte mit einem sehr hohen Steuersatz, wie z.B. Freiberufler oder selbstständige Unternehmer lohnt sich das finanziell.

 

Was sind die Nachteile der Koppelung von Basisrente mit BUZ?

Die steuerliche Förderung setzt voraus, dass die Beiträge zur BU maximal 50% des Gesamtbeitrags der Basisrente betragen dürfen. Die Koppelung mindert die vertragliche Flexibilität, wenn sich die persönlichen Lebensumstände einmal ändern.

  1. Der BU-Beitrag ist über die Laufzeit nicht garantiert. Wenn sich die Ertragssituation des Lebensversicherers ändert und die BU-Beiträge deshalb angehoben werden, muss u.U. auch der Altersrentenbeitrag angehoben werden, um die 50%-Grenze einzuhalten. Das kann dann also „doppelt“ so teuer werden, als wenn die Versorgung von vornherein auf zwei getrennte Verträge aufgeteilt gewesen wäre.
  2. Die BU-Rente sollte während der Laufzeit an das steigende Einkommen des Versicherten angepasst werden. Durch die 50%-Anforderung muss dann immer auch entsprechend die Altersrente angehoben werden. Das kann sinnvoll sein, muss es aber nicht unbedingt, wenn noch andere Altersvorsorgemaßnahmen bestehen. Auf jeden Fall macht das eine Vertragsänderung „doppelt“ teuer.
  3. Wenn in finanziell schwierigen Zeiten durch Arbeitslosigkeit, Insolvenz oder Krankheit für längere Zeit die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können, fällt bei einer Beitragsfreistellung des Koppelvertrags der BU-Schutz weg. Bei getrennten Verträgen wäre es empfehlenswert, nach Möglichkeit nur die Altersrente zeitweise beitragsfrei zu stellen und den selbständigen BU-Vertrag auf jeden Fall weiter zu zahlen, um den Schutz zu erhalten. In späteren Jahren einen neuen BU-Vertrag zu bekommen ist teuer (höheres Eintrittsalter) und schwieriger (Gesundheitssituation).

Nun haben die Versicherer reagiert und bieten ihren Kunden einen BU-Retter an: sollte die Altersrente beitragsfreigestellt werden, kann die BUZ in eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) überführt werden und diese ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen (z.B. Axa) verrät aber – der Beitrag wird in diesem Fall neu kalkuliert und zwar mit dem höheren Eintrittsalter des Versicherten bei der Vertragsänderung. Das wird dann deutlich teurer.

 

Weitere steuerliche Nachteile der BUZ in der Basisrente bei Eintritt einer Invalidität

Der Vorteil der BUZ mit Basisrente ist ganz klar die Einkommenssteuererstattung. Allerdings wird diese im Leistungsfall auch mit dem Nachteil einer höheren Besteuerung der vom Versicherer gezahlten BU-Rente erkauft. Wer im Jahr 2021 erstmals BU-Rente aus einem Basisrentenvertrag bezieht, muss 81% der BU-Rente versteuern. Für jedes Jahr eines späteren Rentenbeginns steigt der Steuersatz um 1%-Punkt bis im Jahr 2040 die BU-Rente zu 100% versteuert werden muss.

 

Ein Beispiel: Ein 30-jähriger hat im Jahr 2020 einen BU-Schutz mit Laufzeit Endalter 67 Jahre abgeschlossen. In der nachfolgenden Grafik sind die Steueranteile der Basisrenten-BUZ bzw. der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) dargestellt, die bei BU-Eintritt im jeweiligen Jahr ab dann jeweils jährlich zu versteuern wären.

Steuernachteil von Basisrenten mit BUZ
Steuerschere im BU-Rentenbezug

Man sieht – je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto größer macht sich die Steuerschere auf. Generell erkauft man sich also die Steuererstattungen in der Basisrente mit sehr hohen Versteuerungsanteilen im Invaliditätsfall. Also dann, wenn man die BU-Rente dringend ungekürzt braucht.

 

Ein Single, der mit 37 Jahren eine SBU-Rente in Höhe von 2.500 EUR monatlich entsprechend 30.000 EUR jährlich bezieht, wird bei einem Ertragssteueranteil von 30% unterhalb des aktuellen Einkommenssteuerfreibetrags bleiben und seine SBU-Rente gar nicht versteuern müssen.

 

Bei gemeinsam veranlagten Paaren geht der zu versteuernde BU-Rentenanteil in das gemeinsame Einkommen mit entsprechender Progressionswirkung ein. Auch hier ist hat die SBU den Vorteil einer geringeren Steuerwirkung gegenüber der Basisrente.

 

Sofern Sie einen Koppelvertrag besitzen - wurden Sie dazu von Ihrem Finanzberater beraten?

 

Unsere Empfehlungen

  1. Bekommen Sie ein Angebot zu einem Koppelvertrag, lehnen Sie es besser ab. Wie gesagt, wir empfehlen eine getrennte Absicherung von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit
  2. Haben Sie bereits einen Koppelvertrag, sollten Sie die Leistungen für den BU-Fall auf Bedarfsgerechtigkeit prüfen - eine schlechte BU-Absicherung hilft niemandem und sollte daher gekündigt oder optimiert werden
    • Die vereinbarte BU-Rente im Basisrentenvertrag sollte 20% bis 25% höher sein als die Rente bei einer SBU bzw. dem eigentlichen Rentenbedarf. Vergessen Sie bei der Summenbemessung auch nicht, dass Sie im Invaliditätsfall weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen und die Altersvorsorge eine Herausforderung bleibt
    • Prüfen Sie den Leistungszeitraum der BUZ in der Basisrente. Wir finden auch Verträge, in denen die BU-Rente einige Jahre vor Altersrentenbeginn ausläuft. Dann fehlt Ihnen die Finanzierung der Lückenzeit bzw. Sie müssen die Altersrente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch nehmen
  3. Läuft ein bestehender Koppelvertrag schon länger und sind die vereinbarten Leistungen grundsätzlich bedarfsgerecht, lassen Sie den Vertrag weiterlaufen. Bei ganz jungen Verträgen bietet sich die Möglichkeit der Kündigung nur der BUZ und der Abschluss eines neuen SBU-Vertrags, sofern sich die Gesundheitssituation nicht verschlechtert hat.
  4. Sollten Sie einen größeren Einkommenssprung machen, kann der zusätzliche BU-Rentenbedarf besser durch einen zusätzlichen SBU-Vertrag gedeckt werden. Sollte sich jedoch in der Zwischenzeit die Gesundheitssituation deutlich verschlechtert haben, bleibt Ihnen wahrscheinlich nur, die Versicherungssummen des Koppelvertrags für Altersrente und BUZ-Rente zu erhöhen.

Egal, was Sie auch machen – nichts überstürzen und nie ohne individuelle Beratung einen BU-Schutz kündigen.


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