· 

COVID19-Impfschäden in der Unfallversicherung?

Mit fortschreitenden COVID19-Impfungen steht noch in diesem Jahr jeder vor der Frage, sich impfen zu lassen oder nicht.

Eins vorweg – der Autor dieses Beitrags vertraut den Prüfungen und wird sich asap impfen lassen, trotz des mehr oder weniger geringen Risikos von Nebenwirkungen.

Nun werden aber aktuell in der Öffentlichkeit potenzielle Impfschäden und deren Absicherung in der Unfallversicherung diskutiert. Erkrankungen und Unfallversicherung passen erst einmal so gar nicht zusammen.

 

Was ist immer in der Unfallversicherung abgesichert?

Die Versicherungschecker zur Unfallversicherung

 

 

Gesetzlich sind Unfälle definiert als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, wodurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten wird.

 

Die Unfallversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz hat also nichts mit einem Schaden aus einer freiwilligen Impfung zu tun.

 

Was deckt eine gute Unfallversicherung zusätzlich und insbesondere zu COVID19 ab?

Die Unfallversicherung erfährt aufgrund des intensiven Marktwettbewerbs seit vielen Jahren beständige Leistungserweiterungen.

So bieten einige Unfallversicherer mittlerweile auch erweiterten Versicherungsschutz bei:

  • Sonnenstich oder Sonnenbrand
  • Erfrierungen, Erstickungen, Ertrinken
  • Einatmen plötzlich austretender giftiger Dämpfe, Gase, Staube
  • Pflanzenvergiftungen
  • Strahleneinwirkungen
  • Unfälle nach Krampfanfällen oder Bewusstseinsstörungen oder unter Alkoholeinwirkung
  • Schäden aus Eigenbewegungen
  • Infektionen nach Insektenstichen
  • Gesundheitsschäden aufgrund von Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen (COVID19)
  • und eben auch Schäden nach Schutzimpfungen (COVID19)

Diese Unfallerweiterungen - insbesondere die letzten beiden - sind jedoch nicht in allen aktuellen Produkten enthalten und schon gar nicht in älteren Policen. Bei bestehenden Verträgen lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

 

Was leistet die Unfallversicherung im Schadensfall?

Impfschäden in der Unfallversicherung

Bei Policen inkl. Infektionen und Absicherung von Schutzimpfungen zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme je nach Umfang der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person.

 

Zu beachten ist noch der sogenannte Mitwirkungsgrad: sollten Vorerkrankungen (z.B. Rheuma) zu einem bestimmten Verhältnis mitgewirkt haben, kann die Leistung des Versicherers nach dem Anteil der Mitwirkung gekürzt werden. Deshalb empfehlen wir einen sehr hohen Mitwirkungsgrad von 75%, unter dem die Mitwirkung nicht angerechnet wird. Für ein bisschen Mehrprämie gibt es auch Produkte ohne Anrechnung einer Mitwirkung.

 

Weitere Versicherungsarten leisten ebenfalls bei COVID19

 Übrigens leisten auch andere Versicherungen bei Impfschäden, aber natürlich auch anderen Ereignissen:

  1.  die Krankenhaus-Zusatzversicherung zahlt für eine bessere als die Regel-Versorgung im Krankenhaus
  2.  die Krankentagegeldversicherung zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Tagessatz
  3.  die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn die Berufstätigkeit zu mindestens 50% für längere Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann
  4.  die Grundfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten für längere Zeit wegfällt
  5.  im schlimmsten Fall leistet natürlich auch die Risiko-Lebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung

Kommentar schreiben

Kommentare: 0