· 

Eigeninitiative gegen den Pflegenotstand dringend erforderlich


Gesellschaftliche Herausforderung

Entwicklung der Pflegefälle

Aktuell sind rund 2,5 Mio. Pflegefälle in Deutschland zu verzeichnen. Allerorten entstehen neue Pflegedienste und Pflegeheime. Allen gemeinsam ist die Klage über fehlende Pflegekräfte. In den kommenden Jahren wird sich die Situation noch weiter verschärfen. Die Deutsche Bevölkerung altert und damit steigt die Anzahl der Pflegefälle kontinuierlich. Aus der Bevölkerungsstruktur ergeben sich aber noch weitere Herausforderungen: Heute werden 70% aller Pflegefälle zuhause versorgt. Während sich in der derzeit pflegenden Babyboomer-Generation solche Konstellationen vielleicht noch organisieren lassen – wer soll aber in naher Zukunft die jetzt pflegenden geburtenstarken Jahrgänge versorgen, wenn die Last auf immer weniger Nachkommen zu schultern ist? Eine drastische Verschiebung von der häuslichen zur stationären Pflege ist absehbar. Um qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten, muss und wird diese in Zukunft jedoch noch deutlich teurer werden.

Individuelles Risiko steigt mit Lebensalter

Pflegerisiko

Ein Pflegerisiko besteht aufgrund von Unfällen und schweren Erkrankungen bereits in jungen Jahren. Ab dem 60. Lebensjahr steigt das individuelle Risiko jedoch immens, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen. Dabei wird die eigene Lebenserwartung unterschätzt. So wird ein heute 45-jähriger Mann, verheiratet ohne Kinder, Nichtraucher mit gelegentlichem Alkoholgenuss und Stress, aber regelmäßigem Sport mit 24 prozentiger Wahrscheinlichkeit mindestens 89 Jahre alt. (Quelle www.wie-alt-werde-ich.de). Die Lebenserwartung von Frauen liegt bekanntlich noch deutlich höher

Pflegekosten - ein kleines Vermögen

Versorgungslücke im Pflegefall

Die Pflege-Pflicht-Versicherung leistet nur eine Grundsicherung. Wie der neben-stehenden Grafik zu entnehmen ist, richten sich die Leistungen nach der Pflegestufe. Sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege sind die regelmäßigen Aufwendungen für Pflegedienste oder

–heime jedoch höher als die gedeckelten Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Dies macht sich ins besondere bei der stationären Pflege bemerkbar, bei der sich ein Eigenleistungsbedarf je nach Pflegestufe von 1.334 Euro bis 1.686 Euro monatlich ergibt. Diese Eigenleistung ist aus dem Renteneinkommen und dem Vermögen des Pflegebedürftigen zu begleichen. Reichen dessen Mittel nicht aus, übernehmen die Kommunen zunächst die Kosten und nehmen Regress bei unterhaltspflichtigen Lebenspartnern oder Verwandten ersten Grades. Bei einer üblichen Verweildauer im Pflegeheim von rund 5 Jahren ergibt sich damit ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 100.000 Euro. Was viele falsch einschätzen: diese Situation betrifft privat Pflegepflichtversicherte in gleicher Art und Weise wie gesetzlich Versicherte, da die Leistungen der Pflichtversicherung gesetzlich festgelegt sind.

 

Vier Handlungsalternativen

Es ist fraglich, ob der Gesetzgeber handeln wird und die Gesellschaft die Pflegeheraus-forderung in den kommenden Jahrzehnten über die Sozialversicherung lösen kann. Selbstbestimmtes Altern setzt individuelle Vorsorge voraus. Dies kann über die Bildung zusätzlichen Rentenkapitals geschehen oder über Pflegezusatzversicherungen, die im Fall des Falles die erforderlichen Zusatzleistungen übernehmen. Viele Haushalte sind jedoch heute schon überfordert, für ausreichende Alterseinkommen vorzusorgen, so dass drei alternative Versicherungslösungen näher betrachtet werden sollten.

 

Es sind drei Versicherungslösungen zu unterscheiden:

  1. Die Pflegekostenversicherung
  2. Die Pflegetagegeldversicherung
  3. Die Pflegerentenversicherung

 Die drei Versicherungsarten unterscheiden sich in Beiträgen und Leistungen. Die nachfolgenden Abbildungen stellen dies für ein Beispiel einer Frau (45 Jahre, Angestellte) dar, die in Pflegestufe III bei stationärer Unterbringungen und unter Berücksichtigung von 1.000 EUR Eigenleistung und nach Leistungen der Pflegepflichtversicherung eine Versorgungslücke von ca. 650 EUR hat.

 

Die Einordnung in Pflegestufen folgt der gesetzlichen Definition und wird bei gesetzlich Versicherten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung), bei Privatver-sicherten durch die Medicator AG durchgeführt. Die Pflegstufe 0 ist insbesondere durch den besonderen Betreuungsbedarf bei Demenz gekennzeichnet. Bereits 9% aller 75-jährigen und 18% aller 80-jährigen leiden unter Demenz. Leistungen zu Demenz können bei allen Versicherungsarten zusätzlich vereinbart werden. 

 

1. Die Pflegekostenversicherung

Preis-Leistung der Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung erstattet die über die Leistungen der Pflegepflicht-versicherung hinausgehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag. Diese Pflegekosten müssen per Rechnung nachgewiesen werden. Die Beiträge müssen in diesem Beispiel auch im Pflegefall lebenslang weiter gezahlt werden. Da es sich um eine Risikoversicherung handelt, endet die Versicherung bei Kündigung ohne eine Leistung. Die regelmäßig anfallenden Kostenabrechnungen machen diese Versicherungsform im Pflegefall für die Angehörigen aufwendig und unbequem.

2. Die Pflegetagegeldversichrung

Preis-Leistung der Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird für jeden Tag der vom Arzt testierten Hilfsbedürftigkeit und abhängig von der Pflegestufe ein vereinbarter Geldbetrag gezahlt. Dieser kann für beliebige Zwecke verwendet werden. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Pflegekostenversiche-rungen. Die Regelungen zu Beitragszahlung und Kündigung sind in diesem Beispiel mit der Pflegekostenversicherung identisch.

3. Die Pflegerentenversicherung

Preis-Leistung der Pflegerentenversicherung

Bei Eintritt des Pflegefalls wird bei der Pflegerentenversicherung eine monatliche Rente lebenslang ausgezahlt, die sich in der Höhe nach Monatsbeitrag und Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn richtet. Die Beiträge dieser Versicherungsart liegen deutlich höher, da die Pflegerenten-versicherung ein anderes Leistungsprofil hat. So sind bei Zahlungsschwierigkeiten Beitragsüberbrückungen oder Beitragsfrei-stellungen bei verringertem Versicherungs-schutz möglich. Der Vertrag endet in diesem Fall also nicht. Bei Kündigung vor Eintritt des Todes- oder Pflegefalls wird ein Rückkaufswert ausgezahlt. Die Beitragshöhe bleibt grundsätzlich lebenslang gleich. In diesem Beispiel wird bei Eintritt des Pflegefalls die Versicherung beitragsfrei gestellt. In den Pflegerenten sind nicht garantierte Überschüsse enthalten. Ändert sich die Ertragssituation des Versicherers, können die Renten niedriger oder höher ausfallen. Der Beispielanbieter zahlt darüber hinaus zu Beginn der Pflege eine Einmalleistung in Höhe von 6 Monatsrenten. Bei mittelschwerer Demenz wird eine Pflegerente entsprechend der Pflegestufe II gezahlt.

 

Unsere Empfehlung - sorgen Sie für den Pflegefall vor

Mit einem Pflegetagegeld können zukünftige Pflegekosten kostengünstig und umfänglich abgesichert werden.

Mit einer bedarfsindividuellen Beratung auf Basis zu erwartender Rentenansprüche sind maßgeschneiderte Leistungsprofile möglich.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0