Kernaussagen:
Die wichtigste Absicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung für Humanmedizinier bzw. Zahnmediziner. Diese ist für niedergelassene Vertragsärzte sogar Pflicht.
Niedergelassene Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Praxis- oder Tageskliniken sollten darüber hinaus aber auch weitere Sach- und Ertragsrisiken beachten und absichern, die im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Der Absicherungsbedarf richtet sich nach Tätigkeitsart - angestellt, niedergelassen, freiberuflich, Notfallbehandlungen. Für die Prämienbemessung ist die Fachrichtung des Arztes und der Tätigkeitsumfang wichtig - konservativ oder operativ bzw. ambulant oder stationär. Weiterhin sind individuelle Leistungsangebote, z.B. kosmetische Behandlungen, oder Nebentätigkeiten auf jeden Fall zu berücksichtigen.
Wir bieten Lösungen unterschiedlicher Anbieter für folgende Absicherungsbedarfe:
Die Beiträge sind je nach Fachrichtung sehr unterschiedlich, da sich die Risiken der Behandlungen unterscheiden.
Am günstigsten ist die Versicherung von (internistischen) Hausärztpraxen mit ambulant konservativen Behandlungen.
Nur wenige Versicherer in Deutschland bieten überhaupt Haftpflichtschutz für Medizinier. Umso wichtiger ist für Sie mit unserer Hilfe eine genaue Risikoanalyse der angebotenen Behandlungen vorzunehmen, um überraschende Leistungsausschlüssen einzelner Versicherer bei ausgewählten Fachrichtungen zu vermeiden.
Wenn die behandelnden Ärzte längerfristig erkranken, fällt der geplante Praxisumsatz für diesen Arzt komplett weg, die Fixkosten laufen jedoch weiter. Auch nach der Gesundung bleiben unter Umständen längerfristige Folgen bestehen, wenn Patienten zu anderen Ärzten wechseln. Diese Folgen lassen sich mit einer zeitweiligen Praxisvertretung vermeiden. Um eine Vertretung zu finanzieren und gleichzeitig Umsatz und eigenes Einkommen abzusichern, empfehlen wir ein frühzeitig einsetzendes und ausreichend hoch bemessenes Krankentagegeld für jeden behandelnden Arzt zu vereinbaren.
Durch einen Sachschaden - Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm - werden Gerätschaften und Praxisausstattung beschädigt und müssen ersetzt oder umfangreich saniert werden. Die Inhaltsversicherung ersetzt diese ungeplanten Aufwände.
Bei größeren Schadensereignissen kann nicht weiter in den Praxisräumen praktiziert werden. In dieser Zeit laufen jedoch die Fixkosten weiter, geplante Erträge fallen weg. Dieser Ausfallschaden kann zusammen mit der Inhaltsversicherung über die Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.
Aufgrund eines Infektionsgeschehens in der Praxis werden betriebsnotwendige Mitarbeiter sowie behandelnde Ärzte aufgrund behördlicher Verfügung in Quarantäne geschickt. Die Praxis muss aufwendig desinfiziert werden. Kosten bzw. Umsatzausfall übernimmt die Praxisschließungsversicherung. Unserer präferierter Versicherungsanbieter leistet auch bei Epidemien oder Pandemien, wenn Arztpraxen aufgrund einer behördlichen Einzelverfügung geschlossen werden müssen.
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