Individuelle Absicherung für Mediziner

Arzt-Berufshaftpflicht und Praxisversicherung

 

Kernaussagen:

 

Die wichtigste Absicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung für Humanmedizinier bzw. Zahnmediziner. Diese ist für niedergelassene Vertragsärzte sogar Pflicht.

 

Niedergelassene Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Praxis- oder Tageskliniken sollten darüber hinaus aber auch weitere Sach- und Ertragsrisiken beachten und absichern, die im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Berufshaftpflicht für Ärzte

Der Absicherungsbedarf richtet sich nach Tätigkeitsart - angestellt, niedergelassen, freiberuflich, Notfallbehandlungen. Für die Prämienbemessung ist die Fachrichtung des Arztes und der Tätigkeitsumfang wichtig - konservativ oder operativ bzw. ambulant oder stationär. Weiterhin sind individuelle Leistungsangebote, z.B. kosmetische Behandlungen, oder Nebentätigkeiten auf jeden Fall zu berücksichtigen.

 

Wir bieten Lösungen unterschiedlicher Anbieter für folgende Absicherungsbedarfe:

  1. Ärztliches Restrisiko (oder Basisdeckung) für Ärzte in Ausbildung, angestellte Ärzte oder Ärzte im Ruhestand, die sich gegen Schadensersatzansprüche aufgrund von Erste-Hilfe-Leistungen, Notfallbehandlungen oder Freundschaftsdiensten außerhalb ihres Anstellungsverhältnisses absichern möchten. 
  2. Versicherungsschutz für angestellte Ärzte: Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses sind über die Berufshaftpflicht des Dienstherrn abgesichert, sodass in erster Line außerdienstliche Tätigkeiten abgesichert werden sollen. Darüber hinaus ist ein eigener Berufshaftpflichtvertrag sinnvoll, sofern der Versicherungsschutz über den Dienstherrn aus Sicht des angestellten Arztes ggfs. nicht ausreicht oder ein möglicher Regress aus dem Anstellungsverhältnis abgesichert werden soll.
  3. Versicherungsschutz für niedergelassene Ärzte: jeder niedergelassene Arzt braucht zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese deckt - sofern im Antrag vollständig benannt - alle Tätigkeiten in einem Vertrag umfassend ab. Darüber hinaus sind ggfs. in der Praxis tätiges medizinisches Personal oder angestellte Ärzte über den Vertrag abgesichert. In Gemeinschaftspraxen mehrerer niedergelassener Ärzte schließt jeder niedergelassene Arzt seinen eigenen Berufshaftpflichtvertrag ab. Sofern alle Ärzte bei einem Versicherer versichert sind, sind Beitragsrabatte möglich. Für Großpraxen mit mehreren niedergelassenen Ärzten kann die Berufshaftpflicht aller Ärzte in einem Vertrag zu vergünstigten Konditionen abgeschlossen werden.
  4. Versicherungsschutz für Ärzte ohne Anstellungsverhältnis: Ärzte die als Praxisvertreter einspringen, freiberuflich als Notarzt oder als Gutachter arbeiten, benötigen ebenfalls eine an Tätigkeitsart und - umfang ausgerichtete Berufshaftpflicht zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen.
  5. Versicherungen für spezielle Praxis- bzw. Gesellschaftsformen: Für MVZ, Großpraxen, Praxis- oder Tageskliniken wird ein Berufshaftpflichtvertrag abgeschlossen, der alle Risiken für alle Behandler und das gesamte medizinische Personal umfasst.

Die Beiträge sind je nach Fachrichtung sehr unterschiedlich, da sich die Risiken der Behandlungen unterscheiden.

Am günstigsten ist die Versicherung von (internistischen) Hausärztpraxen mit ambulant konservativen Behandlungen.

 

Nur wenige Versicherer in Deutschland bieten überhaupt Haftpflichtschutz für Medizinier. Umso wichtiger ist für Sie mit unserer Hilfe eine  genaue Risikoanalyse der angebotenen Behandlungen vorzunehmen, um überraschende Leistungsausschlüssen einzelner Versicherer bei ausgewählten Fachrichtungen zu vermeiden.



Absicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall eines behandelnden Arztes

Wenn die behandelnden Ärzte längerfristig erkranken, fällt der geplante Praxisumsatz für diesen Arzt komplett weg, die Fixkosten laufen jedoch weiter. Auch nach der Gesundung bleiben unter Umständen längerfristige Folgen bestehen, wenn Patienten zu anderen Ärzten wechseln. Diese Folgen lassen sich mit einer zeitweiligen Praxisvertretung vermeiden. Um eine Vertretung zu finanzieren und gleichzeitig Umsatz und eigenes Einkommen abzusichern, empfehlen wir ein frühzeitig einsetzendes und ausreichend hoch bemessenes Krankentagegeld für jeden behandelnden Arzt zu vereinbaren.

 

Absicherung gegen einen Sachschaden in der Praxis

Durch einen Sachschaden - Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm - werden Gerätschaften und Praxisausstattung beschädigt und müssen ersetzt oder umfangreich saniert werden. Die Inhaltsversicherung ersetzt diese ungeplanten Aufwände.

 

Absicherung gegen Betriebsausfall nach einem Sachschaden

Bei größeren Schadensereignissen kann nicht weiter in den Praxisräumen praktiziert werden. In dieser Zeit laufen jedoch die Fixkosten weiter, geplante Erträge fallen weg. Dieser Ausfallschaden kann zusammen mit der Inhaltsversicherung über die Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.

 

Betriebsschließung für Arztpraxis nach Infektionen weiter versicherbar - inkl. COVID19

Aufgrund eines Infektionsgeschehens in der Praxis werden betriebsnotwendige Mitarbeiter sowie behandelnde Ärzte aufgrund behördlicher Verfügung in Quarantäne geschickt. Die Praxis muss aufwendig desinfiziert werden. Kosten bzw. Umsatzausfall übernimmt die Praxisschließungsversicherung. Unserer präferierter Versicherungsanbieter leistet auch bei Epidemien oder Pandemien, wenn Arztpraxen aufgrund einer behördlichen Einzelverfügung geschlossen werden müssen.