In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:
Dies gilt entsprechend für Vorstände von Aktiengesellschaften wie auch für Geschäftsführer von Personengesellschaften (OHG, KG, GbR).
Hier finden Sie detaillierte Schadenbeispiele.
Der Geschäftsführer oder Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden.
Neben der Haftung für Schadenersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant.
Derzeit besonders relevant für Ansprüche auf finanziellen Schadensersatz im Innenverhältnis gegenüber Ihren Top-Managern:
Vor solchen Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vermögensschäden des Unternehmens schützt die Directors-and-Officers-Versicherung, auch D&O-Versicherung oder Managerhaftpflichtversicherung genannt.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die D&O Versicherung.
Neben Geschäftsführung und Vorstand können auch die Mitglieder von Kontrollorganen, leitende Angestellte sowie z.B. Compliance- oder Datenschutz-Beauftragte versichert werden.
Übrigens schützen auch Vereine, Verbände und NGO ihre Führung mit einer Verens-D&O-Versicherung gegen Schadensersatzansprüche aus (vermeintlichen) Pflichtverletzungen als Organ.
Was sollten Sie besonders beachten?
Das Geschäftsführerrisiko wird über eine D&O-Versicherung abgesichert. Diese kann vom Unternehmen als Unternehmens-D&O oder vom Geschäftsführer oder Vorstand selbst als persönliche D&O-Versicherung abgeschlossen werden.
Die D&O-Versicherung übernimmt in beiden Gestaltungsweisen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens.
Sollte gegen den Geschäftsführer oder Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die Ersatzpflicht haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer i.d.R. auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren.
Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt (z.B. Vorsatz) und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des Geschäftsführers oder Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.
Unsere Empfehlung: Geschäftsführer und Vorstände sollten das Risiko aus Strafverfahren trotzdem zusätzlich unabhängig von einem D&O-Versicherungsfall über eine
Manager-Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer in Strafverfahren geschützt zu sein.
Übrigens: Mit der persönlichen D&O lässt sich bei Vorständen von Aktiengesellschaften auch der rechtlich vorgeschriebene Selbstbehalt einer bestehenden Unternehmens-D&O absichern.
Vorteile der Unternehmens-D&O
Vorteile der persönlichen D&O
Nachteile der Unternehmens-D&O
Nachteile der persönlichen D&O
Für ein Normalrisiko mit 5 Mio. EUR Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR (2-fach p.a.) wird ein Jahresbeitrag von rund 3.500 bis 4.000 EUR erhoben
Für ein Normalrisiko mit 50 Mio. EUR Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR (2-fach p.a.) wird ein Jahresbeitrag von ca. 6.000 bis 6.500 EUR erhoben
Versicherungsfall nach Claims Made
Für ein Normalrisiko mit 1 Mandat und einer Versicherungssumme von max. 1 Mio. EUR für jeweils 2 Schadenfälle (2-fach p.a.) und "Claims Made' wird ein Jahresbeitrag von rund 1.000 EUR erhoben
Versicherungsfall nach Verstoßprinzip (unsere Empfehlung)
Für ein Normalrisiko mit 1 Mandat nach 'Verstoßprinzip' und einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR für Abwehrkosten und zusätzlich 1 Mio. EUR für Schadensersatz - also 'unechte' 2 Mio. EUR - wird ein Jahresbeitrag von rund 1.200 EUR erhoben
Stand: 03/2022
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