... zusammen mit unserer unabhängigen Beratung als Versicherungsmakler.
Wenn jemand Geschäftsführer-Versicherung sagt, meint er wahrscheinlich die Manager-Haftpflichtversicherung, noch besser bekannt unter der Bezeichnung D&O Versicherung. Mit der Geschäftsführer-Versicherung sichern sich Geschäftsführer und Vorstände gegen persönliche Haftungsrisiken aus Ihrer Organtätigkeit ab.
Wenn Sie sich allerdings gerade selbstständig gemacht haben und vielleicht eher einen Überblick über alle anstehenden Versicherungsfragen suchen, folgen Sie bitte dem Link.
In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:
Dies gilt entsprechend für Vorstände von Aktiengesellschaften wie auch für Geschäftsführer von Personengesellschaften (OHG, KG, GbR).
Der Geschäftsführer oder Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden.
Neben der Haftung für Schadenersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant.
Derzeit besonders relevant für Ansprüche auf finanziellen Schadensersatz im Innenverhältnis gegenüber Ihren Top-Managern:
Vor solchen Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vermögensschäden des Unternehmens schützt die Directors-and-Officers-Versicherung, überwiegend auch
genannt.
Mit unseren Versicherungskonzepten schützen wir auch Geschäftsführer von Personengesellschaften (z.B. auch in GbR.), welche von einigen Versicherern abgelehnt werden.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die D&O Versicherung.
Neben Geschäftsführung und Vorstand können auch die Mitglieder von Kontrollorganen, leitende Angestellte bzw. Prokuristen sowie z.B. Compliance- oder Datenschutz-Beauftragte in der Unternehmens-D&O-Versicherung versichert werden.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die D&O Versicherung.
Das Geschäftsführerrisiko kann vom Unternehmen als Unternehmens-D&O-Versicherung oder vom Geschäftsführer oder Vorstand selbst als persönliche D&O-Versicherung abgeschlossen werden.
Die D&O-Versicherung übernimmt in beiden Gestaltungsweisen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens.
Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt (z.B. Vorsatz) und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des Geschäftsführers oder Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.
Sollte gegen den Geschäftsführer oder Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die Ersatzpflicht haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer i.d.R. auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren (kann-Regelung).
Unsere Empfehlung trotzdem: Geschäftsführer und Vorstände sollten das Risiko aus Strafverfahren trotzdem zusätzlich zur D&O-Versicherung über eine
Manager-Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer bzw. unabhängig von einem Schadensersatzforderungen in Strafverfahren geschützt zu sein.
Übrigens: Mit der persönlichen D&O-Versicherung lässt sich bei Vorständen von Aktiengesellschaften auch der rechtlich vorgeschriebene Selbstbehalt einer bestehenden Unternehmens-D&O-Versicherung absichern.
Vorteile der Unternehmens-D&O
Vorteile der persönlichen D&O
Nachteile der Unternehmens-D&O
Nachteile der persönlichen D&O
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die D&O Versicherung.
Für ein Normalrisiko mit 5 Mio. EUR Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR wird ein Jahresbeitrag je nach Versicherer von rund 3.500 bis 4.000 EUR erhoben
Für ein Normalrisiko mit 50 Mio. EUR Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR wird je nach Versicherer ein Jahresbeitrag von ca. 4.000 bis 4.800 EUR erhoben
Versicherungsfall nach Claims Made
Für ein Normalrisiko mit 1 Mandat und einer Versicherungssumme von je nach Abwehrkostenanrechnung max. 1 Mio. bis max. 2 Mio. EUR wird ein Jahresbeitrag zwischen 1.000 bis 1.300 EUR erhoben
Versicherungsfall nach Verstoßprinzip (Empfehlung)
Für ein Normalrisiko mit 1 Mandat nach 'Verstoßprinzip' und einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR für Abwehrkosten und zusätzlich 1 Mio. EUR für Schadensersatz - also 'unechte' 2 Mio. EUR - wird ein Jahresbeitrag von rund 1.150 EUR erhoben
Stand: 11/2023
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Unser Serviceversprechen - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage bei Ihnen, bereits mit einem Angebot oder zur Klärung offener Fragen.
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Nehmen Sie bitte gerne und unverbindlich Kontakt zu unserem Serviceteam auf:
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Telefon: 040 - 60 55 0173
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