Die persönliche D&O-Versicherung - der beste Schutz für Sie als Vereinsvorstand

... zusammen mit unserer unabhängigen Beratung als Versicherungsmakler.


Ihr Risiko als Vereinsvorstand

In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:

  • Der Vereinsvorstand haftet dem Verein gegenüber im Innenverhältnis, z.B. für Nachlässigkeiten, Irrtümer, Verstoß gegen interne Vorschriften
  • Der Vereinsvorstand haftet extern im Außenverhältnis bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern oder bei verspäteter Stellung von Insolvenzanträgen

Die Haftung des Vereinsvorstands gilt unabhängig von seiner Eigenschaft als bezahlter oder ehrenamtlich tätiger Vorstand.


Der Vereinsvrstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden.

Neben der Haftung für Schadenersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant.

 

Vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vermögensschäden des Vereins schützt die Directors-and-Officers-Versicherung, auch D&O-Versicherung genannt.


Die D&O Versicherung schützt Vereinsvorstände

Beispiele für die Haftung des Vereinsvorstands:

  • Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund Vorstandshandelns führt zu Steuernachforderungen. Der Verein kann sich bei seinem fehlerhaft arbeitenden Vorstand den Steuerschaden aus dessen Privatvermögen ersetzen lassen. Falls der Verein kein ausreichendes Vermögen zur Begleichung der Steuerschulden des Vereins hat, geht der Verein in die Insolvenz und der Fiskus kann in das Privatvermögen des Vorstands vollstrecken
  • Wenn ein Verein angestellte Mitarbeiter beschäftigt - oder wie im nachhin festgestellt, Scheinselbstständige - und versäumt Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen geht der Verein in die Insolvenz, wenn das Vereineinsvermögen zur Begleichung der Schuld nicht ausreicht. Der Fiskus kann dann in das Privatvermögen des gesamtschuldnerisch haftenden Vorstands vollziehen
    (vgl. FG München vom 15.07.2010 – Az. 14 V 1552/10)

Was sollten Geschäftsführer und Vorstände bei ihrer persönlichen Haftung besonders beachten?

D&O-Versicherung schützt Vereinsvorstände
D&O Versicherung für Vereinsvorstände

 

  • Wenn Pflichtverletzungen des Vereinsvorstands plausibel dargelegt werden, greift regelmäßig eine Umkehr der Beweislast. Der Vereinsvorstand muss sich dann vom Vorwurf der Pflichtverletzung entlasten.
  • Auch nach Ausscheiden des Vereinsvorstands besteht ein Haftungsrisiko, da Verjährungsfristen erst mit Feststellung des Schadens oder mit dem Austritt starten. Ein Innenanspruch des Vereins gegen seinen ehemaligen Vorstand ist je nach konkreter Konstellation des Anspruches auch noch nach 5 bis 10 Jahren möglich.

 


Zwei Versicherungslösungen - Vereins-D&O versus Persönliche D&O

Das Geschäftsführungsrisiko kann vom Verein als Vereins-D&O für alle Vorstände oder vom Vorstand selbst als persönliche D&O-Versicherung abgeschlossen werden.

Die D&O-Versicherung übernimmt in beiden Gestaltungsweisen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens.

Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt (z.B. Vorsatz) und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.

Sollte gegen den Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die Ersatzpflicht haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer i.d.R. auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren (Kann-Regelung).

Unsere Empfehlung trotzdem: Vorstände sollten das Risiko aus Strafverfahren zusätzlich zur D&O über eine Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer bzw. unabhängig von einem Schadensersatzforderungen in Strafverfahren geschützt zu sein.

Die Vereins-D&O für alle Vorstände

  • Ihr Verein schließt eine D&O-Versicherung für alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Vorstandsmitglieder ab
  • Damit ist jeder Vorstand in der Police bei Ansprüchen Externer oder des Vereins abgesichert
  • Diese Lösung wird von zahlreichen deutschen und anglo-amerikanischen Versicherungsunternehmen angeboten
  • Es gilt in der Regel das 'Claims Made-Prinzip', der Versicherungsfall tritt in der Versicherungsperiode ein, in dem der Anspruch gestellt wird. Basis der Regulierung sind die zu dieser Zeit geltenden Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen 

persönliche D&O des Vereinsvorstands

  • Als Vereinsvorstand schließen Sie selbst einen Vertrag nur für sich ab. Der Vertrag kann auch mehrere Mandate in unterschiedlichen Vereinen umfassen.
  • Sie entscheiden selbst, wann und in welchen Fällen Ihr D&O-Versicherer über mögliche Schadensfälle informiert wird
  • Sie setzten die Versicherungssumme in der Höhe Ihres eigenen Absicherungsbedarfs fest
  • Diese Versicherungssumme steht ausschließlich für gegen Sie gerichtete Ersatzansprüche zur Verfügung
  • Sie entscheiden über die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang selbst
  • Sie sorgen über regelmäßige Beitragszahlungen dafür, dass der Versicherungsschutz ununterbrochen erhalten bleibt.

Vorteile der Unternehmens-D&O

  • Die Versicherungssummen können sehr hoch angesetzt werden
  • Den Versicherungsbeitrag zahlt der Verein über Mitgliedsbeiträge

Vorteile der persönlichen D&O

  • Der Vereinsvorstand kann sich selbst nach seinem wahrgenommenen Versicherungsbedarf absichern
  • Der Vorstand ist frei, sich selbst abzusichern, auch wenn seine Vorstandskollegen oder die Vereinsmitglieder beschließen, keine D&O-Versicherung abschließen zu wollen
  • Neben 'Claims Made'-Policen ist vor allem bei der persönlichen D&O-Verträgen das 'Verstoßprinzip' für Vorstände eine interessante Gestaltungsalternative. Hierbei werden die Ansprüche den jeweiligen Versicherungsperioden zugerechnet, in der der behauptete Verstoß begangen sein sollte. Dadurch bleibt die unverbrauchte Versicherungssumme jeden Jahres erhalten. Bei 'Claims-Made' müssen alle Ansprüche eines Jahres durch die Jahresversicherungssumme der laufenden Versicherungsperiode abgedeckt werden

Nachteile der Vereins-D&O

  •  Die Police kann nach Ihrem Ausscheiden im Nachhinein verschlechtert werden
  • Die Versicherungssumme kann absolut zu niedrig bemessen sein
  • Die Versicherungssumme müssen sich alle Vorstände für alle Verfahren eines Versicherungsjahres teilen. Dadurch kann auch eine hohe Summe nicht ausreichend bemessen sein
  • Versicherungsnehmer ist der Verein - bei Ansprüchen im Innenverhältnis entscheidet der Verein über die Einschaltung des D&O-Versicherers

Nachteile der persönlichen D&O

  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie selbst zahlen. (Sie können aber mit Ihrem Verein den Kostenersatz der Privataufwendung vereinbaren.)


Warum sind Wir ihr Versicherungsmakler?

  • Wir vergleichen für Sie unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse die Angebote der diversen Versicherer
  • Wir leisten persönliche Beratung, übernehmen die komplette Vertragsabwicklung mit dem Versicherer und sind für Sie erster Ansprechpartner im Schadenfall
  • Wir machen die Unterschiede und Auswirkungen von 'Claims Made' und 'Verstoßprinzip' für Sie greifbar
  • Wir bieten nur Qualitätsdeckungen mit Rückwärtsdeckung für bereits bestehende Mandate und hinreichender Nachhaftung bzw. Nachmeldefristen bei Ausscheiden aus dem Unternehmen sowie einem Verzicht schadenfallbedingter Kündigung
  • Unsere Deckungen beinhalten neben der Organhaftung auch Schutz für operatives Handeln des Vorstands
  • Unsere Versicherung schützen den Geschäftsführer auch vor Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
  • Wir gestalten Ihre Deckung individuell - schlank oder mit Zusatzleistungen wie PR-Unterstützung, psychologischer Beratung, Gehaltsfortzahlung, Dienstwagenersatz ...
  • Wir sorgen für vollen Abwehrschutz bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Vorstände und auch bei strittigem Vorsatzvorwurf
  • Wir haben Zugriff auf ein Netzwerk spezialisierter Wirtschaftsrechtskanzleien zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Wichtig
Wir beraten Sie gern zur D&O Versicherung

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Unsere Produktgeber in der D&O-Versicherung

Wie ermitteln anhand Ihres Bedarfs für Sie die besten D&O-Versicherungen des deutschen Marktes.

  • AIG
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