Ein BGH-Urteil vom 30. April 2013 (Aktenzeichen: VI ZR 13/12) verdeutlicht noch einmal die besondere Bedeutung der Pferdehaftplicht-Versicherung.
Der BGH hatte entschieden, dass der Pferdehalter schadenersatzpflichtig ist, wenn ein Fremder durch das Reiten auf seinem Pferd verletzt wird, obwohl er ohne Erlaubnis des Besitzers geritten ist.
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