· 

Versicherungstipps für Unternehmens- & Existenzgründer


Versicherungen für Unternehmensgründer und Existenzgründer

Wie sollten Unternehmensgründer sich und ihre Unternehmung versichern?

 

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in die Freiberuflichkeit starten, steht regelmäßig der Aufbau der Kundenbeziehungen und des Geschäfts im Vordergrund, weniger die Beschäftigung mit Risiken und Versicherungsverträgen.

Allerdings sind gerade junge Unternehmungen ohne umfängliche Kapitalreserven besonders durch Schadensfälle in ihrer Existenz gefährdet. Manche Versicherungsentscheidungen für den Gründer selbst oder sein Unternehmen lassen sich aufgrund gesetzlicher Pflichten auch nicht aufschieben.

 

Bei einer 360 Grad-Risikoanalyse lassen sich die anstehenden Themen in folgende Entscheidungsbereiche unterteilen:

 

1. Die private Absicherung des Gründers vom Übergang aus einem Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit


2. Die Absicherung der betrieblichen Risiken der Unternehmung


3. Spezialthema: Zur persönlichen Absicherung des Gründers als Geschäftsführungsorgan über die Manager-Haftpflichtversicherung bzw. D&O-Versicherung haben wir hier eine gesonderte Landingpage

 

Die jeweiligen Rahmenbedingungen des Unternehmensgründers variieren über die diversen Branchen bzw. Kammerberufe sowie über die verschiedenen Rechtsformen einer Unternehmung. Viele der im Folgenden dargestellten Risikoüberlegungen sind für Gründer aber in ähnlicher Weise relevant.

 

1. Die private Absicherung des Gründers

Wechselt der Gründer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus in die Selbstständigkeit sind einige Entscheidungen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zu treffen. Viele Unternehmer sehen mit Eintritt in die Selbstständigkeit den schönen Nebeneffekt, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen zu müssen. Dabei sollten alle Versicherungsentscheidungen bewusst abgewogen und getroffen werden. Auch der vorerst freiwillige Verbleib in den gesetzlichen Sozialversicherungen ist dabei eine Option.

 

Die Altersvorsorge und Invaliditätsvorsorge

Für viele Freiberufler, wie z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, gilt auch bei Niederlassung die Pflichtmitgliedschaft in den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken. Auch für weitere Branchen, wie Künstler oder Landwirte gibt es Pflichtversicherungen zur Altersvorsorge.

Außerhalb der Branchen mit eigenen Versorgungswerken ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) der zuständige Rentenversicherungsträger. Mit dem Statusfeststellungsverfahren der DRV wird geprüft, ob Sie auch als Selbstständiger weiter rentenversicherungspflichtig sein könnten. Die Rentenversicherungspflicht kann aufgrund der Tätigkeit bzw. Branche, der Kundenstruktur, der Anzahl der Beschäftigten und bei Kapitalgesellschaften auch aufgrund der Eigentumsverhältnisse gegeben sein. Die gesetzlichen Details würden hier den Rahmen sprengen.

Tipp: Beim Übergang vom Angestellten zum Selbstständigen den eigenen Sozialversicherungsstatus mit einem Statusfeststellungsverfahren bei der DRV klären. Hierbei helfen die Beratungsstellen der DRV, Rentenberater, Steuerberater.

 

Sollte keine Versicherungspflicht vorliegen, können Sie bestehende Rentenansprüche in der DRV erhalten oder weitere aufbauen, in dem Sie selbst freiwillige Beiträge leisten. Die Beitragshöhe entscheiden Sie selbst zwischen Mindest- und Höchstbeitrag.

Tipp: Zunächst freiwillige Beiträge an die DRV zur Aufrechterhaltung von Ansprüchen auf Erwerbsminderung bzw. zum Aufbau weiterer Altersrentenansprüche leisten.         

 

Bitte bedenken Sie: bei freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen entfallen mögliche Ansprüche aus der DRV wegen Erwerbsminderung spätestens nach zwei Jahren (vorausgehend fünf Beitragsjahre, davon mind. drei mit Pflichtbeiträgen).

Tipp: Aktuell gute Gesundheitssituation einloggen und Berufsunfähigkeit am besten schon frühzeitig in ausreichender Höhe privat absichern

 

Sobald die Geschäftstätigkeit erfolgreich aufgebaut wurde und die Ertragssituation des Unternehmens es hergibt, steigen auch Einkommen und Konsumansprüche des Selbstständigen. 

Tipp: Mit erfolgreicher Geschäftsentwicklung möglichst frühzeitig eigene Altersvorsorge betreiben – ein Baustein sind staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Basisrente oder betriebliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen.

 

Die Krankenversicherung

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pflegeversicherung privat zu versichern. Das hat viele Vorteile bzgl. Leistungen und ggfs. auch bei der Beitragshöhe. Diese sollten aber vor dem Hintergrund der familiären Situation und der zukünftigen Lebensplanung bewertet werden sollten. Ein Nachteil ist sicherlich, dass in der privaten Krankenversicherung die Monatsbeiträge unabhängig von der Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der jeweiligen Einkommenssituation des Selbstständigen in der vereinbarten Höhe geleistet werden müssen. In der GKV sind die Beiträge auch bei Selbstständigen einkommensabhängig.

Tipp: Sorgfältiges Abwägen eines Verbleibs als freiwillig Versicherter in der GKV oder Wechsel in die PKV bei nachhaltig positiver Geschäftsentwicklung

 

Längere Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung oder Unfall ist eines der wesentlichen Risiken der Gründer. Zum einen kann das Unternehmen in der Startphase nicht weiter ausgebaut werden. Die steigenden Umsätze fehlen, Fixkosten laufen dagegen weiter. Zum anderen muss der Gründer seine eigene Haushaltsführung weiter finanzieren. Eine üppige Lohnfortzahlung aus einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag dürfte in Gründungsphasen ohne ausreichende finanzielle Reserven der Kapitalgesellschaft nicht darstellbar sein.

Tipp: Ein frühzeitig einsetzendes und ausreichend hoch bemessenes Krankentagegeld sichert die Finanzierung der eigenen Haushaltsführung. Es schafft u.U. auch die notwendigen finanziellen Mittel für eine Vertretung, z.B. in der Arztpraxis. Das Krankentagegeld müssen Sie mit der Krankenkasse gesondert vereinbaren. I.d.R. sind private Krankentagegeld-Versicherungen flexibler am Bedarf auszurichten und besser geeignet 

Persönliche Kredite oder Bürgschaften

Die Unternehmens-/Praxis-/Kanzleigründung oder –übernahme geht meist einher mit Kreditaufnahmen des Gründers. Ggfs. übernehmen Gründer auch persönliche Bürgschaften für Kreditlinien einer Kapitalgesellschaft. In diesen Fällen sollten Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes absichern.

Tipp: Kredite sind für den Todesfall des Kreditnehmers oder Bürgen günstig über eine Risikolebensversicherung abzusichern und schützen die Hinterbliebenen des Gründers finanziell

 

 

2. Absicherung der betrieblichen Risiken der Unternehmung

 Bereits vom ersten Tag der Geschäftstätigkeit an sollten die wesentlichen Risiken des Unternehmens abgesichert sein. Andernfalls droht im Schadensfall der Verlust des Betriebsvermögens. Was notwendig oder sinnvoll ist, entscheidet sich nach der Branche sowie nach der jeweiligen Finanz- und Risikosituation des Unternehmens und kann nicht pauschalisiert werden. Die Versicherer unterscheiden zwischen 1.000 bis 2.000 unterschiedliche Betriebsarten, für die differenzierte Versicherungslösungen kalkuliert wurden.

 

 

Haftpflichtrisiken

Für einzelne Berufsgruppen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen als Voraussetzung zur Geschäftsaufnahme bzw. Niederlassung. Insbesondere für viele freiberufliche Tätigkeiten wie z.B. Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, benötigen Sie eine Berufshaftpflicht. Auch für Finanzanlagen- oder Versicherungsvermittler ist eine Vermögensschadenhaftpflicht vorgeschrieben.

Tipp: Kümmern Sie sich um Pflichtversicherungen frühzeitig, sonst verzögern sich Zulassungsverfahren und Betriebsaufnahme wegen fehlender Versicherungsbestätigungen

 

Aber auch in Branchen ohne Versicherungspflicht ist die Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und (echten) Vermögensschäden ein unternehmerisches Muss. Bei Angebotseinholung ist eine vollständige Tätigkeitsbeschreibung wichtig, da bei fehlender Angabe relevanter Nebentätigkeiten der Versicherer im Schadensfall dafür nicht leistet.

Die Haftpflichtdeckung ist je nach konkreter Geschäftstätigkeit und Risikosituation zu konfigurieren und je nach möglicher Schadenssumme ausreichend zu dimensionieren.

Einige Beispiel:

  • Ein Händler, der in China Waren einkauft, seine eigene Handelsmarke aufklebt und Bedienungsanleitungen auf Deutsch beilegt, wird Quasi-Hersteller und haftet nach Produkthaftungsgesetz. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsbetriebe reicht hier nicht aus. Das Unternehmen benötigt zusätzlich einen Baustein Produkthaftpflicht
  • Eine Unternehmensberatung (oder auch ein Freelancer) benötigt neben der Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, die durch Mitarbeiter beim Auftraggeber oder in eigenen Geschäftsräumen verursacht werden, dringend eine Vermögensschadenhaftpflicht für Beratungsfehler
  • Unternehmen, die gefährliche Stoffe produzieren oder lagern benötigen zur Betriebshaftpflicht eine ergänzende Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Deckung

Tipp: Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen und Absicherung der jeweiligen Geschäftsrisiken auf Grundlage einer vollständigen Tätigkeitsbeschreibung ist ein Muss.

 

 

Cyber-Risiken

Kaum eine Neugründung kommt ohne digitale Prozesse in der Wertschöpfungskette vom Lieferanten bis zum Kunden aus. Daher stehen heute zurecht die sogenannten Cyber-Risiken im Fokus. Die Cyber-Versicherung ist eine Mischung aus Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung. Der Haftpflichtteil deckt dabei sehr viel weitgehender als eine Betriebshaftpflicht die Risiken aus der elektronischen Vernetzung ab - von der Weiterverbreitung von Schadsoftware bis zur Verletzung von Datenschutzgesetzen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Die Eigenschadendeckung ist ebenso wichtig. Wenn ein Unternehmen mit einem Cyber-Angriff konfrontiert ist, muss schnell gehandelt werden. Experten identifizieren Einfallstore und empfehlen Sicherungsmaßnahmen. Blockierte Geschäftssysteme und Websites müssen repariert oder neu aufgesetzt sowie verlorene Daten rekonstruiert werden, damit der Geschäftsbetrieb wieder ungestört laufen kann. Während dieser Betriebsunterbrechung entfallen Kundenumsätze, die Fixkosten laufen aber weiter. Wenn personenbezogene Daten von Kunden verloren gegangen sind, müssen die betroffenen Personen und die zuständigen Datenschutzbehörden informiert werden. Im Fall verlorener Kreditkartendaten müssen diesbezügliche Zahlungsvorgänge überwacht werden. All diese Aufwände und weitere übernimmt die Eigenschadendeckung innerhalb der Cyber-Versicherung. Um die Schadensdimensionen abzuschätzen, stelle man sich nur einen prosperierenden Online-Händler mit blockierter Website und dem Verlust von Kundenkreditkartendaten vor oder - bzgl. des Datenschutzes - eine Arztpraxis, deren Patientendaten gehackt wurden.

Tipp: Sobald das Unternehmen / die Praxis / die Kanzlei eine Vielzahl an Transaktionen oder personenbezogenen Daten verarbeitet, sollten Cyber-Risiken evaluiert und abgesichert werden.

 

 

betriebsmittelverlust und Ertragsausfall

Am Anfang jeder Unternehmensgründung steht die Investition in Betriebsmittel, die je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger kapitalintensiv ausfällt. Als Grundregel gilt, je geringer die finanziellen Reserven und je höher die betriebsnotwendigen Investitionen sind, desto vollständiger und besser sollten die Betriebsmittel gleich zu Beginn der Geschäftstätigkeit versichert werden.

Tipp: Betriebs- und Geschäftsausstattung in den betrieblichen Räumlichkeiten gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm/Hagel-, Leitungswasser- sowie Elementarschäden über eine Geschäftsinhaltsversicherung absichern.

 

Im Zusammenhang mit größeren Sachschäden kommt es regelmäßig zu einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Wie schnell schafft es Ihr Unternehmen / Ihre Praxis / Ihre Kanzlei nach einem Schaden ggfs. auch in anderen Räumlichkeiten den Betrieb wieder aufzunehmen? Dauert es eher Wochen und Monate, sollte auch der Schaden aus einer solchen Betriebsunterbrechung (Entgangener Gewinn, fortlaufende Fixkosten wie Löhne, Mieten, Kredit-/Leasingraten) abgesichert werden

Tipp: Ist Ihr Unternehmen / Ihre Praxis / Ihre Kanzlei im Falle eines Sachschadens längere Zeit nicht arbeitsfähig, ist zusätzlich zur Geschäftsinhaltsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu empfehlen

 

Einzelne Betriebsmittel wie Produktionsmaschinen oder elektronische Geräte sind außergewöhnlich teuer und Voraussetzung für Ihre Geschäftstätigkeit? Grundsätzlich können diese Gerätschaften im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung gegen die benannten Gefahren abgesichert werden. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Geschäftstätigkeit empfiehlt sich allerdings eine gesonderte Absicherung gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie Abhandenkommen. Dies schließt über die benannten Gefahren hinaus auch Bedienfehler, absichtliche Beschädigungen Dritter, Kurzschluss, Wassereintritt u.w. ein.

Tipp: Besonders werthaltige und betriebsnotwendige Elektronik bzw. Maschinen weitgehender über eine Elektronik- oder Maschinenversicherung absichern.

 

Betriebsfahrzeuge absichern

Und auch noch eine Anmerkung zur KFZ-Versicherung: Firmenfahrzeuge sind regelmäßig eine teure Anschaffung und oft betriebsnotwendig. Preisgünstig soll der Versicherungsschutz für Gründer zwar sein, aber noch wichtiger sind gute Leistungen im Schadensfall. Obligatorisch beim KFZ-Leasing sind Vollkaskoversicherungen. Achten Sie auf Qualitätsprodukte, z.B. mit dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Bei Leasing oder Kreditfinanzierung benötigen Sie eine GAP-Deckung, da der Zeitwertersatz des Versicherers geringer ist als der Buchwert des Leasings-/Kreditgebers. Falls Sie mehrere Fahrzeuge betreiben, sollten Sie eine Eigenschadendeckung für den Zusammenstoß zweier Firmenwagen einschließen. Und ganz wichtig: die Vollkaskoversicherung leistet regelmäßig nicht für einen Mietwagen während der Reparatur. Sollten Sie das KFZ also für Ihren Betrieb zwingend brauchen, ersetzt ein Schutzbrief in begrenztem Umfang auch Ihre Mietwagenkosten.

Tipp: Bei der Versicherung von Firmenfahrzeugen auch auf die Leistungen achten, billig wird sonst teuer.

 

Langfristiges Risikomanagement

Mit erfolgreicher Entwicklung der Unternehmung werden auch die Fragestellungen zahlreicher und spezieller.

Insbesondere bei Handelsunternehmen stellt sich die Frage, wie Transportrisiken abgesichert werden können. Hier gibt es zahlreiche Varianten der Transportversicherung, je nach dem wer die Transporte durchführt und wie. Oftmals werden den Kunden bestellte Waren vor Zahlungseingang geliefert - hier schützt die Warenkreditversicherung. Oder Lieferanten fordern Sicherheiten, dass Sie für Bestellungen auch zahlen - hier hilft die Kautionsversicherung.

Die Zahl der Verträge wächst, ebenso die Zahl der Kunden und Transaktionen - dann ist auch Zeit, über eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung nachzudenken.

Wenn der Mitarbeiterstamm wächst und Sie das Unternehmen attraktiv für neue Mitarbeiter machen wollen, stellt sich die Frage nach Betrieblicher Altersvorsorge. Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und einen Arbeitgeberzuschuss im Umfang eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Die Attraktivität steigern und gleichzeitig den Krankenstand positiv beeinflussen können Sie mit einer Betrieblichen Krankenversicherung.

Tipp: Genauso wie Sie zu Beginn der Tätigkeit z.B. einen Steuerberater auswählen, so sollten Sie eine dauerhafte Beratungsbeziehung zu einem Versicherungsmakler aufnehmen und pflegen, damit Sie immer individuell und passgenau Ihre betrieblichen Risiken abgesichert bekommen.

 

3. Spezial: Die persönliche Absicherung des Gründers als Geschäftsführungsorgan in der Mehrpersonen-Kapitalgesellschaft

 Als Geschäftsleiter sind Sie grundsätzlich verantwortlich für alles Handeln und Unterlassen in Ihrer Unternehmung. Damit stehen Sie bei unschönen Ereignissen im Rampenlicht des Staates und potenzieller Anspruchssteller von außen, während von innen in der Mehrpersonen-GmbH die anderen Gesellschafter auf Sie schauen. Um sich jederzeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der besten rechtlichen Unterstützung sicher sein zu können, ist eine Manager-Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.

Tipp: Die Manager-Rechtsschutzversicherung sichert Rechtsverfolgungskosten beim Vorwurf strafbarer Handlungen sowie bei Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ab

 

Beim Vorwurf von Pflichtverletzungen kann der Gesellschafter-Geschäftsführer über Schadensersatzforderungen seitens der anderen Gesellschafter oder ggfs. von Insolvenzverwaltern mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen werden. Auch wenn sich die Vorwürfe sich bei genauerem Hinschauen als haltlos erweisen sollten, so entstehen beim betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer erst einmal eine psychische Belastungssituation sowie rechtlicher Unterstützungs- und Absicherungsbedarf. In diesen Situationen hilft eine D&O-Versicherung, die die gestellten Ansprüche gegen den Manager prüft, unberechtigte abwehrt bzw. bei berechtigten Ansprüchen den Schadensersatz leistet. Diese Versicherung gibt es als Unternehmensdeckung mit einer vereinbarten Versicherungssumme für alle Geschäftsführungsorgane. Es sind aber auch persönliche D&O-Verträge mit einem einzelnen Geschäftsführer als Versicherungsnehmer möglich und empfehlenswert.

Tipp: In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern können Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko als Geschäftsführer über eine persönliche D&O selbst absichern.



Kommentar schreiben

Kommentare: 0