... zusammen mit unserer unabhängigen Beratung als Versicherungsmakler - in Deutschland und Österreich.
Für Aufsichtsrat, Geschäftsführer und Vorstand gibt es keinen gesetzlichen Schutz Ihres Privatvermögens, wenn Ihnen ...
Mit der D&O Versicherung, auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt, sichern sich Top-Manager gegen persönliche Haftungsrisiken aus Ihrer Organtätigkeit ab.
Hier finden Sie im Folgenden fundierte und umfangreiche Informationen zu Ihrem Haftungsrisiko als Top-Manager:
Wenn Sie sich gerade (oder in den letzten 36 Monaten) mit Ihrem Unternehmen selbstständig gemacht haben, finden Sie hier die spezielle D&O-Versicherung für Startups.
Mit unseren Versicherungskonzepten schützen wir auch Geschäftsführer von Personengesellschaften (z.B. auch in GbR), welche von vielen Versicherern abgelehnt werden. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer selbst Gesellschaftsanteile an der Personengesellschaft hält.
Ein Hinweis zum KI-Einsatz in der Versicherungsberatung in Ihrem eigenen Interesse:
Leider sehen wir auf anderen Websites zur D&O immer häufiger KI-generierte Websites, die wir als D&O-Experten anhand der "nur fast richtigen" Aussagen identifizieren können. Wenn es um Ihre existenzielle Vorsorge geht, sollten Sie sich von echten Experten mit originalem Knowhow beraten lassen.
Wir garantieren, dass unsere Website-Inhalte
durch echte Menschen mit echter Expertise geschrieben wurden.
Unser Knowhow können Sie jederzeit mit einem Telefonanruf und einem persönlichen Gespräch überprüfen:
+49-040-60550173 - Ihr Gesprächspartner ist Jörg Hodann.
In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers oder Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:
Der Geschäftsführer oder Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden.
Neben der Haftung für Schadensersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant.
Hier finden Sie detailliert 69 Schadenbeispiele zur D&O-Versicherung.
Die zahlreichen Schadenbeispiele haben wir auf der Basis von Manager-Befragungen und Schadenstatistiken zu unserer
Rangliste der Top 5 Haftungsrisiken in der D&O-Versicherung zusammengefasst:
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten und im konjunkturellen Abschwung steht das Insolvenzrisiko für Top-Manager an erster Stelle. Während interne und externe Faktoren zu einer unternehmerischen Schräglage führen können, ist es für das Top-Management ex ante schwer zu bestimmen, wann ein Insolvenzantrag spätestens zu stellen ist. Für alle nach Insolvenzreife getätigten Zahlungen kann ein Insolvenzverwalter im Nachhinein die Geschäftsführung in die persönliche Haftung nehmen, wenn ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde.
Weitere Pflichtverletzungen in der ordnungsgemäßen Geschäftsführung führen im Insolvenzfall zur persönlichen Haftung: z.B. wenn ein aussagekräftiges betriebswirtschaftliches Controlling (z.B. zur Preiskalkulation, zum Forecasting) oder eine laufende Liquiditätsplanung fehlt oder nur unzureichend aufgestellt ist.
Unter 'Business Continuity Management' (BCM) versteht man alle Vorkehrungen des Managements bzgl. des Fortbestands des Unternehmens auch bei Eintritt potenzieller Betriebsrisiken oder Umfeldkrisen.
Zur Zeit der Corona-Epidemie bestand BCM z.B. aus Schutzkonzepten der Mitarbeiterschaft vor vollständiger gegenseitiger Ansteckung mit der Folge von Betriebsstilllegungen.
Aktuell stehen die zunehmenden Cyberrisiken im Fokus. Manager, die Ihre Unternehmen nicht bestmöglich gegen Cyber-Angriffe schützen über entsprechenden IT-Maßnahmen, Schulung der Mitarbeiter, Cyber-Notfallpläne und der Absicherung der Restrisiken über eine Cyber-Versicherung setzen sich bei Cyber-Angriffen dem Vorwurf einer Pflichtverletzung gegenüber den Gesellschaftern aus.
Ein weiteres Risiko sind Störungen der Lieferketten: welche Maßnahmen zur Risikominimierung hat das Top-Management im Vorwege getroffen, wenn plötzlich dringend benötigte Produktionsteile fehlen?
Es liegt auf der Hand, dass ein Manager für die Folgen falscher Entscheidungen insbesondere dann von seinen Gesellschaftern persönlich haftbar gemacht wird, wenn gegen Kompetenzregelungen oder Gesellschafterbeschlüsse verstoßen wurde.
Derzeit besonders relevant sind jedoch Strafzahlungen und Gewinneinbrüche des Unternehmens aufgrund Verstoßes gegen Umweltauflagen in Produktionsprozessen oder durch die Endprodukte (z.B. Verfahren gegen Top-Manager in der VW-Dieselaffäre).
Top-Manager machen sich auch persönlich haftbar, wenn durch unzureichende Organisations- und Berichtsstrukturen gegen Gesetze aus dem Wettbewerbsrecht verstoßen wird (Kartellbildung, Preisabsprachen). Derzeit gibt es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zur Regressierbarkeit von Strafzahlungen gegen das Unternehmen. Wir empfehlen D&O-Versicherungsbedingungen, die den Ersatz dieser Strafzahlungen als D&O-Versicherungsfall ausdrücklich aufführen.
Es gibt aber auch eine Reihe von gesetzlichen Sachverhalten, in denen der direkte persönliche Schadensersatz des Geschäftsführers festgeschrieben ist, z.B. bei Patentverletzungen, wenn das Unternehmen selbst mangels Masse bzw. Insolvenz keinen Schadensersatz leisten kann.
Der Vollständigkeit halber nennen wir hier auch die direkte Schadensersatzpflicht von Geschäftsführer oder Vorstand gegen über dem Staat bei Verkürzung von Steuertatbeständen oder nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge.
Die Kernaufgabe des Managements ist die Entscheidungsfindung. Gemäß Studien wird bei 70% aller unternehmerischen Entscheidungen nicht der geplante Zielzustand erreicht. Ein Pflichtverstoß mit Schadensersatzpflicht wird daraus aber erst, wenn die Entscheidung vom Manager im Falle fehlenden eigenen Knowhows getroffen wurde, ohne vorab fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft z.B. wesentliche Investitionsentscheidungen in neue Betriebsmittel, die sich im Nachhinein als ungeeignet herausstellen, wie auch den Aufbau von Tochterunternehmen oder neuen Betriebsstätten, ohne dem Unternehmen zustehende öffentliche Fördermittel auszuschöpfen.
Ein weiteres Beispiel mit hohem Haftungsrisiko sind auch Merger & Acquisitions, also Unternehmenskäufe oder Verschmelzungen, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass wesentliche Risiken bei der Due Diligence übersehen oder offensichtlich falsch bewertet wurden.
Ein besonders krasses Beispiel sind öffentliche Äußerungen eines damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank zur unzureichenden Kreditwürdigkeit eines ihrer Kreditnehmer. Anschließend ging die Kirch-Gruppe in Insolvenz, da das Unternehmen nach der öffentlichen Aussage keinerlei anderweitige Kreditgeber mehr fand. Der Vorgang zog jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich. Am Ende verglichen sich die Kontrahenten auf 928 Mio. EUR Schadensersatz. Einen Teil des Schadensersatzes bekam die Deutsch Bank von ihrem D&O-Versicherer erstattet, ein kleinerer einstelliger Millionenbetrag musste damals vom Vorstandsvorsitzenden selbst gezahlt werden (gesetzlicher Selbstbehalt von Vorständen einer AG). Darüber hinaus lief auch ein paralleler Strafprozess gegen den Manager.
Selten sind die Inhaftungsnahmen so spektakulär wie in diesem Fall. Die meisten Vorgänge werden nicht publik, um die Reputation der betroffenen Unternehmen nicht zu beschädigen.
Für Sie als Manager ist wichtig, dass Sie sich bereits gegenüber Geschäftspartnern persönlich haftbar machen können, wenn Sie Ihre Geschäftspartner mit falschen Aussagen über Ihr Unternehmen zum Geschäftsabschluss bewegen und sich dies später als Fehlentscheidung Ihres Geschäftspartners mit nachfolgenden Vermögensschäden herausstellt.
Bitte lesen Sie für vertiefende Informationen zur D&O-Versicherung weiter oder gehen Sie direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die D&O Versicherung.
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Zur D&O-Versicherung gibt es keinen Vertragsstandard. Jeder Versicherer entwickelt sein eigenes Bedingungswerk.
Deswegen sollte der Leistungsumfang Ihrer D&O vertraglich klar und umfänglich definiert sein.
Andernfalls müssen Gerichte mittels Deckungs-schutzklagen des Managers gegen den D&O-Versicherer klären, was nach den Versicherungsbedingungen versichert ist bzw. an welchen Stellen für den Kunden nachteilige Vertragsklauseln vielleicht nicht gelten. Dazu kommt es leider auch ab und zu
Wir wollen das mit unseren geprüften Angeboten von vornherein verhindern.
Beispiele für Eingriffe der Rechtsprechung in den Versicherungsumfang der D&O-Versicherung:
Beste Versicherungsbedingungen in der von uns präferierten D&O-Versicherung:
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Das Geschäftsführerrisiko kann vom Unternehmen als Unternehmens-D&O-Versicherung oder vom Geschäftsführer bzw. Vorstand selbst als persönliche D&O-Versicherung abgeschlossen werden.
Die D&O-Versicherung übernimmt in beiden Gestaltungsweisen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens.
Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des Geschäftsführers oder Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.
Sollte gegen den Geschäftsführer oder Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die Ersatzpflicht haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer i.d.R. auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren (Kann-Regelung).
Unsere Empfehlung: Geschäftsführer und Vorstände sollten das Risiko aus Strafverfahren zusätzlich zur D&O-Versicherung über eine
Manager-Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer bzw. unabhängig von Schadensersatzforderungen in Strafverfahren geschützt zu sein (zur Manager-Rechtsschutzversicherung).
Übrigens: Mit der persönlichen D&O-Versicherung lässt sich bei Vorständen von Aktiengesellschaften auch der rechtlich vorgeschriebene Selbstbehalt einer bestehenden Unternehmens-D&O-Versicherung absichern.
Vorteile der Unternehmens-D&O
Vorteile der persönlichen D&O
Nachteile der Unternehmens-D&O
Nachteile der persönlichen D&O
Gelangen Sie hier direkt zu Ihrem Angebot für die Unternehmens-D&O oder die persönliche D&O-Versicherung.
Für ein Normalrisiko mit 5 Mio. EUR Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR wird ein Jahresbeitrag je nach Versicherer von rund 3.000 bis 3.500 EUR erhoben.
Für ein Normalrisiko mit 50 Mio. EUR Jahresumsatz und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR wird je nach Versicherer ein Jahresbeitrag von um die 4.000 EUR fällig.
Versicherungsfall nach Claims Made
Für ein Normalrisiko mit 1 Mandat und einer Versicherungssumme von je nach Abwehrkostenanrechnung max. 1 Mio. bis max. 2 Mio. EUR wird ein Jahresbeitrag zwischen 1.000 bis 1.300 EUR erhoben
Versicherungsfall nach Verstoßprinzip (Empfehlung)
Für ein Normalrisiko mit 1 Mandat nach 'Verstoßprinzip' und einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR für Abwehrkosten und zusätzlich 1 Mio. EUR für Schadensersatz - also 'unechte' 2 Mio. EUR - wird ein Jahresbeitrag von rund 1.150 EUR erhoben
Stand: 2/2024
Neben Geschäftsführung und Vorstand sind auch die Mitglieder von Kontrollorganen wie Aufsichtsräte, leitende Angestellte / Prokuristen sowie z.B. Compliance- oder Datenschutz-Beauftragte in der Unternehmens-D&O-Versicherung versichert.
Die Versicherten in der Unternehmens-D&O sind nicht namentlich zu benennen.
Aber auch für diese Organe, Funktionen und sonstige Arbeitnehmer ist ein eigener persönlicher D&O-Versicherungsvertrag möglich und sinnvoll, z.B. wenn eine Unternehmens-D&O nicht vorhanden oder deren Schutzniveau unklar ist.
Jörg Hodann ist Autor dieses Beitrags
zur D&O-Versicherung. Er ist der Experte
bei 'Die Versicherungschecker' für die Vermögensschadenhaftpflicht und
insbesondere die D&O-Versicherung.
Wie ermitteln anhand Ihres Bedarfs für Sie die besten D&O-Versicherungen des deutschen Marktes.
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Unser Serviceversprechen - wir melden uns arbeitstäglich innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage bei Ihnen, bereits mit einem Angebot (oder zur Klärung offener Fragen).
Sobald Sie sich für unser Angebot entschieden haben, bekommen Sie noch am selben Tag die Versicherungsbestätigung.
Bitte mindestens die mit * gekennzeichneten Angaben ausfüllen.
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D&O bedeutet "Directors-and-Officers"
und bezeichnet eine Versicherungsform, bei der Manager gegen Schadenersatzforderungen aufgrund fehlerhafter Geschäftsführung versichert werden. Es gibt noch weitere Bezeichnungen, z.B.
Managerhaftpflichtversicherung, Geschäftsführerversicherung oder Unternehmensleiterversicherung.
Alle, die als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat ein Geschäftsführungsorgan einer Kapitalgesellschaft sind. Aber auch angestellte Geschäftsführer oder ernannte Vorstände einer Personengesellschaft, einer GbR, einer Stiftung oder eines Vereins.
Auch als faktischer Geschäftsführer (ohne Ernennung und Meldung an Register) kann eine Organhaftung entstehen. Außerdem ist eine D&O auch ratsam für Prokuristen sowie Datenschutz- oder Compliance-Beauftragte.
Grundsätzlich haften auch Arbeitnehmer, die keine Geschäftsführungspflichten haben, für durch eigenes schuldhaftes Handeln verursachte Schäden. Bei Vorsatz besteht die volle Schadensersatzpflicht, aber auch bei fahrlässigem Handeln kann der Mitarbeiter zum Schadenausgleich herangezogen werden:
Durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat sich eine Haftungsbegrenzung je nach den Umständen des Einzelfalls und nach der Höhe des Arbeitsentgelts entwickelt. Üblich ist eine Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung auf drei bis 5 Monatsbruttogehälter.
Zu beachten ist allerdings, dass bei jedem Schadensersatzvorgang auch hohe juristische Abwehrkosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind, die durchaus sechsstellige Euro-Beträge bei hohen Streitwertbeträgen erreichen können. In diesen Fällen schützt ein persönlicher D&O-Vertrag.
Jeder, der eine Organfunktion übernimmt, benötigt ab Ernennung eine D&O-Versicherung, weil Pflichtverletzungen jederzeit und insbesondere zum Start auch aufgrund von Unwissenheit passieren können. Die meisten Versicherungen bieten begrenzt für unbekannte Pflichtverletzungen eine Rückwärtsdeckung auch für Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn an.
Haben bereits Ermittlung begonnen oder ist ein Schadensersatzanspruch schon formuliert, ist der nachträgliche Vertragsabschluss nicht mehr möglich.
Es gibt einige gute Gründe, eine persönliche D&O abzuschließen, auch wenn bereits eine Unternehmens-D&O besteht:
Der Manager kann bei Pflichtverletzungen seiner Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig werden (Innenhaftung) oder auch dem Staat oder Sozialversicherungsträgern gegenüber (Außenhaftung). Die Versicherung wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab oder ersetzt den Schaden bei berechtigten Ansprüchen. Dadurch wird das Privateigentum des Managers (nach seinem Tod auch das seiner Erben) vor dem Zugriff geschützt.
Ein Geschäftsführer haftet bei Pflichtverletzung mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für den angerichteten Vermögensschaden.
Die Verjährungsfristen sind mit 10 Jahren sehr lang und beginnen erst mit Feststellung einer Pflichtverletzung oder mit dem Austritt aus der Geschäftsführung. Sollte der Geschäftsführer nach Austritt und innerhalb der Verjährungsfristen versterben, haften die Erben bis zur maximalen Erbschaftshöhe. Deshalb schützt die D&O bei Vereinbarung ausreichend langer Nachmeldefristen auch die Erben.
Es kursieren Faustformeln in Abhängigkeit der Bilanzsumme des geführten Unternehmens. Unserer Meinung nach ist es jedoch sinnvoller, sich nach dem größtmöglichen Schadenspotenzial zu fragen. Es ist ein Unterschied, ob der Geschäftsführer über teure Produktionsanlagen oder neue Betriebsstandorte entscheidet oder nur den laufenden Betrieb weiterführt. Arbeite viele Angestellte, freie Mitarbeiter oder Leiharbeiter im Unternehmen sollte die Summe deutlich höher liegen, als in Kleinunternehmen und ohne freie Subs.
Bei einer Unternehmens-D&O hängt die Summe auch nach der Anzahl der abzusichernden Organe ab. In Geschäftsführungsteams wird bei einer Pflichtverletzung oftmals gesamtschuldnerisch gehaftet. In solchen Fällen wird die Versicherungssumme für Abwehrkosten zwischen den betroffenen Managern aufzuteilen sein. Bei der persönlichen D&O hat dagegen jeder Versicherte seine eigene Versicherungssumme.
Die Kosten einer D&O-Versicherungen lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach der Art des gewünschten Vertrags, der Höhe der gewünschten Versicherungssumme und in den meisten Verträgen nach dem jährlichen Umsatz des geführten Unternehmens. Beitragsbeispiele finden sich im Text. Mit dem folgenden Link erhalten Sie ein individuelles Angebot für die Unternehmens-D&O oder die persönliche D&O-Versicherung.
Bei einer Unternehmens-D&O ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer und zahlt daher auch den Versicherungsbeitrag.
Mit der persönlichen D&O kann der Manager sich auch selbst versichern, dann zahlt er grundsätzlich auch den Versicherungsbeitrag selbst. Dieser kann dann über Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
Hat der Manager mit seinem Dienstgeber die Absicherung über eine D&O vereinbart, kann auch eine Absicherung über die persönliche D&O und die Originalkostenerstattung vereinbart werden.
Das Risiko der Außenhaftung gegen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger besteht auch bei GGF's. Ebenso wird bei einer Insolvenz der Insolvenzverwalter nach Pflichtverletzungen des GGF suchen, um die Insolvenzmasse durch Zugriff auf das Privateigentum des GGF zu vergrößern. Es gibt D&O-Verträge, in den denen der Schutz gegen einen Beitragsrabatt auf die Außenhaftung begrenzt wird.
Bei einem GGF mit mehreren Gesellschaftern und externen Kapitalgebern oder mehreren GGF in der Geschäftsführung ist die Absicherung über eine persönliche D&O-Versicherung ebenfalls dringend angeraten, allein schon um eine starke Verhandlungsposition in Konfliktsituationen sicherzustellen. Wichtig ist hierbei, dass die Schadensersatzleistungen nicht um den eigenen Gesellschaftsanteil des betroffenen GGF gekürzt werden.
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