Wenn du ein Unternehmen gründest oder in die Freiberuflichkeit startest, steht regelmäßig der Aufbau des Angebots, der Kundenbeziehungen und der Geschäftsorganisation im Vordergrund, weniger die Beschäftigung mit Risiken und der Absicherung über geeignete Versicherungsverträge.
Allerdings sind gerade junge Unternehmungen ohne umfängliche Kapitalreserven besonders durch Schadensfälle in ihrer Existenz gefährdet. Manche Versicherungsentscheidungen für den Gründer selbst oder sein Unternehmen lassen sich aufgrund gesetzlicher Pflichten auch nicht aufschieben.
Bei einer 360 Grad-Risikoanalyse lassen sich die anstehenden Themen in folgende Entscheidungsbereiche unterteilen:
Die jeweiligen Rahmenbedingungen des Unternehmensgründers variieren über die diversen Branchen bzw. Kammerberufe sowie über die verschiedenen Rechtsformen einer Unternehmung. Viele der im Folgenden dargestellten Risikoüberlegungen sind für Gründer aber in ähnlicher Weise relevant.
Wechselst du als Gründer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus in die Selbstständigkeit sind einige Entscheidungen zu deinen gesetzlichen Sozialversicherungen zu treffen. Viele Unternehmer sehen mit Eintritt in die Selbstständigkeit den schönen Nebeneffekt, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen zu müssen. Dabei sollten alle Versicherungsentscheidungen bewusst abgewogen und getroffen werden. Auch der vorerst freiwillige Verbleib in den gesetzlichen Sozialversicherungen ist dabei eine Option.
Für viele Freiberufler, wie z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, gilt auch bei einer Niederlassung als Freiberufler die Pflichtmitgliedschaft in den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken. Auch für weitere Branchen, wie Künstler oder Landwirte gibt es Pflichtversicherungen zur Altersvorsorge.
Außerhalb der Branchen mit eigenen Versorgungswerken ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) der zuständige Rentenversicherungsträger. Mit dem Statusfeststellungsverfahren der DRV wird geprüft, ob du auch als Selbstständiger weiter rentenversicherungspflichtig sein könntest. Dies gilt grundsätzlich, wenn du in deinem Unternehmen keine beherrschende Stellung einnimmst (mind. 50% der Stimmrechtsanteile als das wichtigste unter mehreren Kriterien).
Die Rentenversicherungspflicht kann aufgrund der Tätigkeit bzw. Branche, der Kundenstruktur, der Anzahl der Beschäftigten und bei Kapitalgesellschaften auch aufgrund der Eigentumsverhältnisse gegeben sein. Die zahlreichen gesetzlichen Details zur Statusfeststellung würden hier den Rahmen sprengen.
Tipp: Beim Übergang vom Angestellten zum Selbstständigen den eigenen Sozialversicherungsstatus mit einem Statusfeststellungsverfahren bei der DRV klären. Hierbei helfen die Beratungsstellen der DRV, Rentenberater, Steuerberater.
Sollte keine Versicherungspflicht vorliegen, kannst du bestehende Rentenansprüche in der DRV erhalten oder weitere aufbauen, indem du selbst freiwillige Beiträge leistest. Die Beitragshöhe entscheidest du selbst zwischen Mindest- und Höchstbeitrag.
Tipp: Zunächst freiwillige Beiträge an die DRV zur Aufrechterhaltung von Ansprüchen auf Erwerbsminderung bzw. zum Aufbau weiterer Altersrentenansprüche leisten.
Bitte bedenke: bei freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen entfallen mögliche Ansprüche aus der DRV wegen Erwerbsminderung spätestens nach zwei Jahren (vorausgehend fünf Beitragsjahre, davon mind. drei mit Pflichtbeiträgen).
Tipp: Aktuell gute Gesundheitssituation einloggen und mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung am besten schon frühzeitig in ausreichender Höhe absichern.
Sobald die Geschäftstätigkeit erfolgreich aufgebaut wurde und die Ertragssituation des Unternehmens es hergibt, steigen auch Einkommen und Konsumansprüche des Selbstständigen.
Tipp: Mit erfolgreicher Geschäftsentwicklung möglichst frühzeitig eigene Altersvorsorge betreiben – ein Baustein sind staatlich geförderte und
insolvenzgeschützte Altersvorsorgeprodukte wie Basisrente oder in Kapitalgesellschaften auch die betriebliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen. Wer dauerhaft flexibel auf sein Kapital zugreifen
möchte, baut Altersvorsorgekapital mit kostengünstigen Fondsportfolios auf.
Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit, dich in der Kranken- und Pflegeversicherung privat zu versichern. Das hat viele Vorteile bzgl. Leistungsumfang und ggfs. in jüngeren Jahren auch bei der Beitragshöhe. Die Abwägung von Vor- und Nachteilen sollte aber vor dem Hintergrund der familiären Situation und der zukünftigen Lebensplanung auf längerfristiger Sicht bewertet werden.
Ein Nachteil ist sicherlich, dass in der privaten Krankenversicherung die Monatsbeiträge unabhängig von der Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der jeweiligen Einkommenssituation des Selbstständigen in der vereinbarten Höhe geleistet werden müssen. In der GKV sind die Beiträge auch bei Selbstständigen einkommensabhängig.
Tipp: Sorgfältiges Abwägen eines Verbleibs als freiwillig Versicherter in der GKV oder Wechsel in die PKV bei nachhaltig positiver Geschäftsentwicklung.
Längere Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung oder Unfall ist eines der wesentlichen Risiken der Gründer. Zum einen kann das Unternehmen in der Startphase nicht weiter ausgebaut werden. Die steigenden Umsätze fehlen, Fixkosten laufen dagegen weiter. Zum anderen muss der Gründer seine eigene Haushaltsführung weiter finanzieren. Eine üppige Lohnfortzahlung aus einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag dürfte in Gründungsphasen ohne ausreichende finanzielle Reserven der Kapitalgesellschaft nicht darstellbar sein.
Tipp: Ein frühzeitig einsetzendes und ausreichend hoch bemessenes Krankentagegeld sichert die Finanzierung der eigenen Haushaltsführung. Es schafft u.U. auch die notwendigen finanziellen Mittel für eine Vertretung, z.B. in der Arztpraxis. Das Krankengeld kann über die gesetzliche Krankenkasse gesondert vereinbart werden. I.d.R. sind private Krankentagegeld-Versicherungen aber flexibler am Bedarf auszurichten und besser geeignet.
Die Unternehmens-/Praxis-/Kanzleigründung oder –übernahme geht meist einher mit Kreditaufnahmen des Gründers. Ggfs. übernehmen Gründer auch persönliche Bürgschaften für Kreditlinien einer Kapitalgesellschaft. In diesen Fällen solltest du deine Hinterbliebenen für den Fall deines Todes absichern.
Tipp: Investitionskredite sind für den Todesfall des Kreditnehmers oder Bürgen günstig über eine Risikolebensversicherung mit vereinfachter
Gesundheitsprüfung abzusichern und schützen die Hinterbliebenen des Gründers finanziell vor dem finanziellen Ruin beim Tod des Schuldners.
Bereits vom ersten Tag der Geschäftstätigkeit an sollten die wesentlichen Risiken des Unternehmens abgesichert werden. Andernfalls droht im Schadensfall der Verlust des Betriebsvermögens. Was notwendig oder nur sinnvoll ist, entscheidet sich nach der Branche sowie nach der jeweiligen Finanz- und Risikosituation des Unternehmens und kann nicht pauschalisiert werden. Die Versicherer unterscheiden zwischen 1.000 bis 2.000 unterschiedliche Betriebsarten, für die differenzierte Versicherungslösungen kalkuliert werden können.
Für einzelne Berufsgruppen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen als Voraussetzung zur Geschäftsaufnahme bzw. Niederlassung. Insbesondere für viele freiberufliche Tätigkeiten wie z.B. Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, benötigst du eine Berufshaftpflicht. Auch für Finanzanlagen- oder Versicherungsvermittler ist eine Vermögensschadenhaftpflicht vorgeschrieben.
Tipp: Kümmere dich als Existenzgründer frühzeitig um evtl. Pflichtversicherungen, sonst verzögert sich dein Zulassungsverfahren und die Betriebsaufnahme wegen fehlender Versicherungsbestätigungen.
Aber auch in Branchen ohne Versicherungspflicht ist die Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und (echten) Vermögensschäden ein unternehmerisches Muss. Bei Angebotseinholung ist eine vollständige Tätigkeitsbeschreibung wichtig, da bei fehlender Angabe relevanter Nebentätigkeiten der Versicherer im Schadensfall dafür nicht leistet.
Die Haftpflichtdeckung ist je nach konkreter Geschäftstätigkeit und Risikosituation zu konfigurieren und entsprechend des höchst möglichen Schadens ausreichend zu dimensionieren.
Einige Beispiel:
Tipp: Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen und Absicherung der jeweiligen Geschäftsrisiken auf Grundlage einer vollständigen Tätigkeitsbeschreibung ist ein Muss.
Kaum eine Neugründung kommt ohne digitale Prozesse in der Wertschöpfungskette vom Lieferanten bis zum Kunden aus. Daher stehen heute zurecht die sogenannten Cyber-Risiken im Fokus. Die Cyber-Versicherung ist eine Mischung aus Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung. Der Haftpflichtteil deckt dabei sehr viel weitgehender als eine Betriebshaftpflicht die Risiken aus der elektronischen Vernetzung ab - von der Weiterverbreitung von Schadsoftware bis zur Verletzung von Datenschutzgesetzen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Die Eigenschadendeckung ist ebenso wichtig. Wenn ein Unternehmen mit einem Cyber-Angriff konfrontiert ist, muss schnell gehandelt werden. Experten identifizieren Einfallstore und empfehlen Sicherungsmaßnahmen. Blockierte Geschäftssysteme und Websites müssen repariert oder neu aufgesetzt sowie verlorene Daten rekonstruiert werden, damit der Geschäftsbetrieb wieder ungestört laufen kann. Während dieser Betriebsunterbrechung entfallen Kundenumsätze, die Fixkosten laufen aber weiter. Wenn personenbezogene Daten von Kunden verloren gegangen sind, müssen die betroffenen Personen und die zuständigen Datenschutzbehörden informiert werden. Im Fall verlorener Kreditkartendaten müssen diesbezügliche Zahlungsvorgänge überwacht werden. All diese Aufwände und weitere übernimmt die Eigenschadendeckung innerhalb der Cyber-Versicherung. Um die Schadensdimensionen abzuschätzen, stelle man sich nur einen prosperierenden Online-Händler mit blockierter Website und dem Verlust von Kundenkreditkartendaten vor oder - bzgl. des Datenschutzes - eine Arztpraxis, deren Patientendaten gehackt wurden.
Tipp: Sobald das Unternehmen / die Praxis / die Kanzlei eine Vielzahl an Transaktionen oder personenbezogenen Daten verarbeitet, sollten Cyber-Risiken evaluiert und abgesichert werden.
Am Anfang jeder Unternehmensgründung steht die Investition in Betriebsmittel, die je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger kapitalintensiv ausfällt. Als Grundregel gilt, je geringer die finanziellen Reserven und je höher die betriebsnotwendigen Investitionen sind, desto vollständiger und besser sollten die Betriebsmittel gleich zu Beginn der Geschäftstätigkeit versichert werden.
Tipp: Betriebs- und Geschäftsausstattung in den betrieblichen Räumlichkeiten gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm/Hagel-, Leitungswasser- sowie Elementarschäden über eine Geschäftsinhaltsversicherung absichern.
Im Zusammenhang mit größeren Sachschäden kommt es regelmäßig zu einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Wie schnell schafft es dein Unternehmen / deine Praxis / Kanzlei nach einem Schaden ggfs. auch in anderen Räumlichkeiten den Betrieb wieder aufzunehmen? Dauert es eher Wochen und Monate, sollte auch der Schaden aus einer solchen Betriebsunterbrechung (Entgangener Gewinn, fortlaufende Fixkosten wie Löhne, Mieten, Kredit-/Leasingraten) abgesichert werden
Tipp: Ist dein Unternehmen bzw. deine Praxis oder Kanzlei im Falle eines Sachschadens längere Zeit nicht arbeitsfähig und muss fortlaufende Fixkosten weiterzahlen, ist zusätzlich zur Geschäftsinhaltsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu empfehlen
Einzelne Betriebsmittel wie Produktionsmaschinen oder elektronische Geräte sind außergewöhnlich teuer und Voraussetzung für deine Geschäftstätigkeit? Grundsätzlich können diese Gerätschaften im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung gegen die benannten Gefahren abgesichert werden. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Geschäftstätigkeit empfiehlt sich allerdings eine gesonderte Absicherung gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie Abhandenkommen. Dies schließt über die benannten Gefahren hinaus auch Bedienfehler, absichtliche Beschädigungen Dritter, Kurzschluss, Wassereintritt u.w. ein.
Tipp: Besonders werthaltige und betriebsnotwendige Elektronik bzw. Maschinen weitgehender über eine Elektronik- oder Maschinenversicherung absichern.
Und auch noch eine Anmerkung zur KFZ-Versicherung: Firmenfahrzeuge sind regelmäßig eine teure Anschaffung und oft betriebsnotwendig. Preisgünstig soll der Versicherungsschutz für Gründer zwar sein, aber noch wichtiger sind gute Leistungen im Schadensfall. Obligatorisch beim KFZ-Leasing sind Vollkaskoversicherungen. Achte auf Qualitätsprodukte, z.B. mit dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Bei Leasing oder Kreditfinanzierung benötigst du eine GAP-Deckung, da der Zeitwertersatz des Versicherers geringer ist als der Buchwert des Leasings-/Kreditgebers - im Schadenfall muss du die Differenz selbst tragen. Falls du mehrere Fahrzeuge betreibst, solltest du eine Eigenschadendeckung für den Zusammenstoß zweier Firmenwagen einschließen. Und ganz wichtig: die Vollkaskoversicherung leistet regelmäßig nicht für einen Mietwagen während der Reparatur. Solltest du das KFZ also für deinen Betrieb zwingend brauchen, ersetzt ein Schutzbrief zumindest in begrenztem Umfang auch deine Mietwagenkosten.
Tipp: Bei der Versicherung von Firmenfahrzeugen auch auf die Leistungen achten, billig wird sonst teuer.
Mit erfolgreicher Entwicklung der Unternehmung werden auch die Fragestellungen zahlreicher und spezieller.
Insbesondere bei Handelsunternehmen stellt sich die Frage, wie Transportrisiken abgesichert werden können. Hier gibt es zahlreiche Varianten der Transportversicherung, je nach dem wer die Transporte durchführt und wie. Oftmals werden den Kunden bestellte Waren vor Zahlungseingang geliefert - hier schützt die Warenkreditversicherung. Oder Lieferanten fordern Sicherheiten, dass du bzw. dein Unternehmen für Bestellungen auch zahlen wirst - hier hilft die Kautionsversicherung.
Die Zahl der Verträge wächst, ebenso die Zahl der Kunden und Transaktionen - dann ist auch Zeit, über eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
Wenn der Mitarbeiterstamm wächst und du das Unternehmen attraktiv für neue Mitarbeiter machen willst, stellt sich die Frage nach Betrieblicher Altersvorsorge und Betrieblicher Krankenversicherung. Deine Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und einen Arbeitgeberzuschuss im Umfang eingesparter Sozialversicherungsbeiträge (mind. 15% auf den eigenen Beitrag für Gesamtbeiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung). Die Attraktivität steigern und gleichzeitig den Krankenstand positiv beeinflussen kannst du mit einer freiwilligen, ergänzenden Betrieblichen Krankenversicherung.
Tipp: Genauso wie du zu Beginn der Tätigkeit z.B. einen Steuerberater auswählst, so solltest du eine dauerhafte Beratungsbeziehung zu einem Versicherungsmakler aufnehmen und pflegen, damit du immer individuell und passgenau deine betrieblichen Risiken abgesichert bekommst.
Als Geschäftsleiter bist du grundsätzlich verantwortlich für alles Handeln und Unterlassen in deiner Unternehmung (auch von deinen Mitarbeitern). Damit stehst du bei unschönen Ereignissen im Rampenlicht des Staates und potenzieller Anspruchssteller von außen, während von innen in der GmbH die Gesellschafter auf dich schauen.
Um dich jederzeit als Gesellschafter-Geschäftsführer rechtlich gegen strafrechtliche Vorwürfe wehren zu können, ist eine Manager-Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Diese kann neben einem Straf-Rechtsschutz auch bei Auseinandersetzungen zu deinem Anstellungsvertrag schützen.
Tipp: Die Manager-Rechtsschutzversicherung sichert Rechtsverfolgungskosten beim Vorwurf strafbarer Handlungen sowie bei Streitigkeiten innerhalb des
Gesellschafterkreises zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ab (Detailinfos und Angebote zur
Manager-Rechtsschutzversicherung bitte hier klicken)
Beim Vorwurf von Pflichtverletzungen kann der Gesellschafter-Geschäftsführer über Schadensersatzforderungen seitens der anderen Gesellschafter oder ggfs. von Insolvenzverwaltern mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen werden. Auch wenn sich die Vorwürfe bei genauerem Hinschauen als haltlos erweisen sollten, so entstehen beim betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer erst einmal eine psychische Belastungssituation sowie rechtlicher Unterstützungs- und Absicherungsbedarf. In diesen Situationen hilft eine D&O-Versicherung, die die gestellten Ansprüche gegen den Manager prüft, unberechtigte abwehrt bzw. bei berechtigten Ansprüchen den Schadensersatz leistet. Diese Versicherung gibt es als Unternehmensdeckung mit einer vereinbarten Versicherungssumme für alle Geschäftsführungsorgane. Es sind aber auch persönliche D&O-Verträge mit einem einzelnen Geschäftsführer als Versicherungsnehmer möglich und empfehlenswert.
Tipp: In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, Kapitalgebern, Geschäftsführern kannst du dein persönliches Haftungsrisiko als Geschäftsführer über eine
persönliche D&O selbst absichern. (Detailinfos und Angebote zur
D&O-Versicherung bitte hier klicken).
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