Manager-Rechtsschutzversicherung - alle Infos und individuelle Angebote

Jetzt abschließen und hohe Rechtsanwalts-/Gerichtskosten im Zusammenhang mit Ihrem Mandat als Geschäftsführer oder Vorstand absichern - weil die private Rechtsschutzversicherung trotz Bausteinen für Berufsrechtsschutz und Strafrechtsschutz bei Organrisiken nicht leistet.


Auf unserer Website finden Sie umfangreiche Informationen von den Versicherungsexperten zur Managerrechtsschutz:

  1. Warum sollten Sie sich über eine Manager-Rechtsschutzversicherung absichern?
  2. Welche Rechtsbereiche sichert die Manager-Rechtsschutzversicherung im Detail ab?
  3. Welche Versicherer schützen Sie umfassend?
    (zum Vergleichstest Manager-Strafrechtsschutzversicherung)

 

Und über diesen Link können Sie direkt Ihr persönliches Angebot zur Managerrechtsschutzversicherung konfigurieren.

 

Wenn Sie sich vorab informieren wollen, lesen Sie bitte weiter.

 

Wie grenzt sich die Manager-Rechtsschutz von anderen Versicherungen ab?

Eine Managerrechtsschutzversicherung ist ein spezieller Rechtsschutzversicherungsvertrag zur Absicherung der Rechtsverfolgungskosten in Bezug auf die Organtätigkeit von Geschäftsführern und Vorständen.

Er ergänzt signifikant den Schutz einer evtl. bestehenden Firmen-Rechtsschutzversicherung.

Die Managerrechtsschutzversicherung kann jedoch nicht durch die Firmenrechtsschutz ersetzt werden. Überschneidungen bestehen gegebenenfalls im Bereich der Strafrechtsschutzversicherung. Aber auch hier ist ein eigenständiger Managerrechtsschutz aus unserer Sicht erforderlich.

Anhand der folgenden Übersicht erläutern wir die Beziehungen und Grenzen anderer Versicherungen zur Manager-Rechtsschutzversicherung.

Verhältnis von Manager-Rechtsschutz zu privaten und Firmenversicherungen
Die Manager-Versicherung im Kontext anderer Versicherungsarten
A

Mit der Anstellungsvertragsrechtsschutz nimmt der Manager seine Rechte gegenüber seinem Unternehmen wahr.

Dies ist niemals in der Firmenrechtsschutz versichert.

B Die Privatrechtsschutz mit Berufs-Rechtsschutzbaustein schützt den Arbeitnehmer vor Vertragsverletzungen seines Arbeitgebers; aber die sogenannten Organrisiken (Geschäftsführung, Vorstand) sind grundsätzlich ausgeschlossen (oder in einem Premium-Vertrag nur bis zu Einkommen von 50.000 EUR abgesichert).
C Falls das Unternehmen eine Straf-Rechtsschutzversicherung hat, sind grundsätzlich auch die Organe abgesichert. Die Organe haben im Ernstfall nur keinen eigenen Leistungsanspruch, denn darüber entscheidet das Unternehmen. Nachteilig, wenn der Manager in Ungnade des Unternehmens gefallen ist, das Management gewechselt hat oder das Strafverfahren vom Unternehmen ausgeht. Da schützt den Manager nur eine eigene Straf-Rechtsschutzversicherung.
D Die Strafrechtsschutz im Rahmen eines privaten Rechtsschutzvertrags schützt die Versicherten im Privatleben, jedoch nicht während der Arbeit. Und die sogenannten Organrisiken (Geschäftsführung, Vostand) sind grundsätzlich ausgeschlossen.
E Vermögensschadensersatzansprüche können den Manager bei Verletzung seiner Geschäftsführungspflichten treffen. Mit einer eigenen Vermögensschaden-Rechtsschutz können die Ansprüche abgewehrt werden, genau wie mit einer D&O auch. Die D&O-Versicherung leistet aber mehr, nämlich auch einen eventuell fällig werdenden Schadensersatzanspruch. Besteht keine Unternehmens-D&O, hat diese Lücken oder einen hohen Selbstbehalt, ist die persönliche D&O unsere beste Empfehlung und die Vermögensschaden-Rechtsschutz eine weit weniger gute Lösung.
F
Die Privat-Haftpflicht leistet bei Organen keinen Schadensersatz an das Unternehmen
(und bei Arbeitnehmern auch nur in speziellen engedefinierten Fällen).

Nachdem nun die Abgrenzung zu anderen Versicherungsarten dargestellt wurde, gehen wir in die Details, warum eine Manager-Rechtsschutz für Vorstände und Gechäftsführer unbedingt erforderlich ist.

 

Warum brauchen Sie eine Managerrechtsschutzversicherung?

Die Managerrechtsschutzversicherung umfasst die Kostenübernahme im Anstellungsvertragsrechtsschutz, im Manager-Strafrechtsschutz und im Manager-Vermögensschadenrechtsschutz
Die Manager-Rechtsschutzversicherung übernimmt hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Wer arbeitet und entscheidet, macht auch Fehler. Der Katalog möglicher Verfehlungen mit strafrechtlichen Konsequenzen ist umfangreich. Je höher die Position im Unternehmen, desto wahrscheinlicher auch, dass Führungskräfte für etwaige Fehler intern belangt werden.

Als Vorstand oder Geschäftsführer ist das Risiko besonders hoch, da Aufsichtsgremien potenzielle Pflichtverletzungen prüfen müssen, um sich nicht selbst für die Gesellschafter angreifbar zu machen.

Interner und teilweise externer Druck auf Geschäftsführer bzw. Vorstand kann über drei mögliche Ansatzpunkte ausgeübt werden:

  1. Aufhebung des Dienstvertrags als Vorstand oder Geschäftsführer
  2. Schadensersatzforderungen gegen das Privatvermögen des Managers bei Pflichtverletzungen
  3. Strafanzeigen gegen den Manager

Manchmal wird auch nur mit Strafanzeige oder Schadensersatzforderung gedroht, um eine für das Unternehmen günstige Absprache zur Aufhebung des Dienstvertrags mit dem betroffenen Manager zu erreichen.

 

Auch im Zusammenhang mit dem "gezielten Entfernen" von einzelnen Gesellschafter-Geschäftsführern aus dem Gesellschafter- und Geschäftsführungskreis sehen wir von Zeit zu Zeit den Aufbau einer rechtlichen Droh- und Druckkulisse.

In diesen Fällen können Sie sich als Unternehmensleiter mit einer guten Manager-Rechtsschutzversicherung gegen hohe Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten absichern.

Bereits ein Vorwurf genügt und Sie benötigen rechtsanwaltliche Unterstützung mit entsprechenden Kosten.

Wussten Sie, ...

  • dass Sie, die im Rahmen eines Strafverfahrens entstehenden eigenen Rechtsanwaltskosten bei Einstellung des Verfahrens nicht und bei einem Freispruch nicht vollständig ersetzt bekommen, sondern nur niedrige Sätze gemäß Gebührenordnung?
  • dass Sie bei Meinungsverschiedenheiten zum Dienstvertrag i.d.R. nicht vor einem Arbeitsgericht, sondern vor einem Landgericht klagen müssen, was voraussetzt, dass Sie vorab neben Ihren eigenen Rechtsanwaltskosten auch einen Gerichtskostenvorschuss in 5-stelliger Höhe finanzieren müssen (abhängig vom Streitwert, der sich i.d.R. aus dem dreifachen Ihrer Gesamtvergütung errechnet).

Unsere Empfehlung daher: sichern Sie sich gegen die Kosten ab mit einer Manager-Strafrechtsschutzversicherung ("Spezial-Straf-RS") und einer Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung.

 

Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen empfehlen wir anstatt einer Vermögensschadenrechtsschutzversicherung vorrangig eine leistungsfähige D&O-Versicherung für Unternehmensleiter.

 

Mit diesen Versicherungen schützen Sie Ihre Position im Unternehmen, schaffen für sich eine gute Verhandlungsposition, erreichen im Ernstfall zumindest gute Trennungskonditionen und erhalten Ihren guten Ruf.

 

Zur Manager-Rechtsschutzversicherung beraten wir in Deutschland und Österreich.

 

Wenn Sie keine weiteren Informationen benötigen, können Sie hier direkt

ein Angebot zur Manager-Rechtsschutzversicherung anfordern.

Ansonsten lesen Sie bitte weiter.


Ihre Risiken als Vorstand oder Geschäftsführer im Detail

Risiken als Manager mit der Managerrechtsschutzversicherung absichern

Aus ihrer Tätigkeit als Manager entstehen folgende Risiken:

  1. Privatrechtliche Schadensersatzrisiken, wenn Sie Ihrem Unternehmen einen Vermögensschaden zufügen
  2. Risiko eines gegen Sie selbst gerichteten Strafrechtsverfahrens sowie
  3. Risiko der vorzeitigen Auflösung Ihres Dienstvertrags mit einer nicht einvernehmlichen Trennung

 

1. Vermögensschaden-rS zur Absicherung von Schadensersatzforderung gegen das Privatvermögen

In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bzw. Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:

  • Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gegenüber im Innenverhältnis, z.B. für Nachlässigkeiten, Irrtümer, Verstoß gegen interne Vorschriften u.w.
  • Der Geschäftsführer haftet extern im Außenverhältnis bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern oder bei verspäteter Stellung von Insolvenzanträgen
Link zu Schadenbeispielen zur Manager-Vermögensschadenrechtsschutz

Der Geschäftsführer oder Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden, auch über den Tod hinaus. Das kann aufgrund langer Verjährungslaufzeiten auch noch die Erben treffen.

 

Zur Absicherung von Rechtsverfolgungskosten können Sie eine Manager-Rechtsschutzversicherung mit Vermögensschadenrechtsschutzversicherung abschließen.

 

Wir empfehlen jedoch zur Absicherung vor Schadensersatzansprüchen die Directors-and-Officers-Versicherung, auch D&O-Versicherung genannt. Der D&O-Versicherer prüft und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab wie die Managerrechtsschutzversicherung für Vermögensschäden, ersetzt aber darüber hinaus noch berechtigte Schadensersatzforderungen.

Mit einer guten D&O sind auch Sachverhalte abzusichern, die in einer marktüblichen Vermögensschadenrechtsschutzversicherung i.d.R. ausgeschlossen sind (z.B. Preis- und Ausschreibungsabsprachen).

 

Dementsprechend sehen wir eine Manager-Rechtsschutzversicherung mit Vermögensschaden-Baustein nur in solchen Fällen als empfehlenswert, in denen der Manager aus verschiedensten Gründen keinen D&O-Versicherungsschutz abschließen kann oder will.

 

Link zur D&O-Versicherung

2. Straf-rS zur ABwehr von strafrechtlichen Vorwürfen

Aus der Geschäftsführungstätigkeit von Managern können zahlreiche Vorwürfe aus dem Bereich des Strafrechts resultieren:

  1. Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  2. Verstoß von Wettbewerbsrecht, insbesondere UWG
  3. Verstoß von Patentrechten von Wettbewerbern
  4. Verstoß gegen Bilanzierungsregeln und Insolvenzrecht
  5. Verstoß gegen Steuergesetze
  6. Bereicherung zulasten des Unternehmens, Betrug, Untreue etc.
  7. ...

Die zwangsläufig zur Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen entstehenden Rechtsverfolgungskosten sollten Sie absichern mit einer Manager-Straf-Rechtsschutzversicherung:

  • inkl. Abwehr eines Vorsatzvorwurfs (das sind z.B. Wirtschaftsdelikte wie Untreue, Betrug oder Steuerhinterziehung, die nur vorsätzlich begangen werden können)
  • inkl. Abwehr des Vorwurfs, ein Verbrechen begangen zu haben (das sind Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber geahndet werden)

Für Sie sind Strafverfahren sehr kostspielig: mit dem bloßen Vorwurf bzw. einem Ermittlungsverfahren fallen bei Ihnen bereits Rechtsverteidigungskosten an. Spezialisierte Strafrechts-Anwälte arbeiten auf der Basis besonderer Honorarvereinbarungen.

Selbst wenn ein Verfahren eingestellt wird, bekommen Sie vom Staat nur geringe Gebührensätze gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstattet, die Ihren wirklichen Aufwand bei weitem nicht decken. Ihr Strafrechtsrisiko als Manager ist, sechsstellige Aufwände selbst tragen zu müssen.

Link zum Vergleichstest Managerstrafrechtsschutzversicherung

3. Anstellungsvertrags-rS zur Wahrung Ihrer Ansprüche aus dem Dienstvertrag

Bei Streitigkeiten zu Dienstverträgen von Vorständen oder Geschäftsführern geht es schnell um recht hohe Euro-Beträge:

  • Angemessene Abfindungshöhen gem. der noch erzielbaren Vergütung über die restliche Vertragslaufzeit. Dies betrifft das Fixgehalt, jedoch gibt es unterschiedliche Positionen in der Regel zu den noch erzielbaren Tantiemen
  • Weiternutzung von gestellten Sachmitteln, die per Dienstvertrag vereinbart wurden (z.B. Dienstwagen)
  • Häufiger Streitpunkt sind auch Ansprüche auf Altersversorgung
  • Die Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten ist ebenfalls Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren

Wenn das Unternehmen Ihren Dienstvertrag nicht fortführen will, lässt sich dagegen kaum etwas machen, aber aus der Trennung sollte mit Hilfe der Manager-Anstellungsvertragsrechtsschutz auf jeden Fall für Sie als Manager bezüglich der Aufhebungsbedingungen das maximale herausgeholt werden.

Sie tragen als Manager dabei ein hohes Kostenrisiko, denn i.d.R. wird ein Verfahren vor den Landgerichten geführt, denn ein bestellter Geschäftsführer kann nicht vor Arbeitsgerichten klagen.

Um einen Prozess vor Landgerichten zu führen kommen folgende Kostenpositionen auf Sie zu:

  1. Gerichtskostenvorschuss nach Streitwert
    (bei einem Jahresgehalt von 200 TEUR wird i.d.R. das Dreifache als Streitwert angesetzt: 600 TEUR Streitwert ergeben einen Gerichtskostenvorschuss von rund 12 TEUR)
  2. Eigene Rechtsanwaltskosten mindestens nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Beispiel über 10 TEUR)
  3. Bei Niederlage im Verfahren die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei (nochmals über 10 TEUR)

Bereits in der ersten Instanz fallen in diesem Beispiel Kosten in Höhe deutlich über 30 TEUR an. Da fragt sich der Manager, ob die Durchsetzung der eigenen Ansprüche das Kostenrisiko wert ist.

Die Anstellungsvertragsrechtsschutz trägt diese Kosten, mit guten Versicherungsbedingungen auch die höheren eigenen Rechtsanwaltskosten gemäß Honorarvereinbarung.

Link zu den Schadenbeispielen für den Manager-Anstellungsvertragsrechtsschutz

 

Link direkt zur Angebotsanforderung für Ihren Managerrechtsschutz.

 

 

Oder Sie lesen weiter zu den Unterschieden von Unternehmens- versus persönlicher Managerrechtsschutz-Vertrag


Managerrechtsschutz ist auch für Prokuristen relevant

Die deutsche Rechtsprechung kennt den Begriff des "faktischen Geschäftsführers", der ohne im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen zu sein, faktisch die Geschäfte führt. Dieser faktische Geschäftsführer unterliegt denselben rechtlichen Risiken im Strafrecht und in der Vermögensschadenhaftung wie ein formal bestellter und eingetragener Geschäftsführer.

 

Und auch Prokuristen können für ihre Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden, wenn auch in geringerem Haftungsmaße.

Wir empfehlen daher auch leitenden Angestellten den Abschluss einer Manager-Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungsbeiträge liegen unter denen für formal bestellte Geschäftsführer.


Die Alternativen: Unternehmens- oder persönlicher Versicherungsvertrag

Manager-Rechtsschutzversicherung finanziert teure Gerichtsverfahren im Strafrecht und zum Anstellungsvertrag
Mit der Manager-Rechtsschutzversicherung sicher im Job - mindestens Spezial-Strafrechtsschutz absichern

 

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz und der Manager-Strafrechtsschutz kann vom Unternehmen als Unternehmensversicherung für alle Manager oder vom Manager selbst als persönliche Manager-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

 

Der Anstellungsvertragsrechtsschutz kann ausschließlich als persönlicher Manager-Rechtsschutzvertrag allein oder zusammen mit den übrigen Bausteinen vom Manager-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Wichtig: Ihr Privatrechtsschutzvertrag mit Berufsrechtsschutzbaustein leistet nicht, wenn Sie eine Organstellung (Geschäftsführer oder Vorstand) im Unternehmen innehaben. Gleiches gilt für Strafverfahren gegen Sie als Unternehmensorgan.

Die Manager-Strafrechtsschutzversicherung kann auch ohne weitere Bausteine abgeschlossen werden.

Welche Lösung - Unternehmensvertrag oder persönlicher Vertrag - ist für Sie die richtige? Wir beraten Sie gern.

 

Vorteile des unternehmensweiten Rechtsschutzvertrags

Vorteile des Unternehmensvertrags zur Manager-Strafrechtsschutzversicherung

  • Die Versicherungssummen können sehr hoch angesetzt werden.
  • Den Versicherungsbeitrag zahlt das Unternehmen als Betriebsausgabe.

 

Vorteile des personlichen Manager-Rechtsschutzvertrags

Vorteile der persönlichen Manager-Rechtsschutz-Police

  • Sie können sich selbst nach Ihrem wahrgenommenen Versicherungsbedarf unabhängig vom Unternehmen absichern.
  • Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) können Sie sich selbst absichern, auch wenn Ihre GGF-Kollegen keine Unternehmensversicherung abschließen wollen.
  • Sie entscheiden über die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang selbst und sorgen über regelmäßige Beitragszahlungen dafür, dass der Versicherungsschutz ununterbrochen erhalten bleibt.
  • Sie haben im Schadenfall direkten Zugriff auf den Versicherer ohne vom Unternehmen abhängig zu sein (im Streitfall mit dem eigenen Unternehmen haben Sie keinen eigenen Zugriff auf die Unternehmenspolice).
  • Sie können zusätzlich zu einem bestehenden Unternehmensvertrag gegen einen geringeren Versicherungsbeitrag einen subsidiären Versicherungsschutz abschließen, der Sie dann schützt, wenn das Unternehmen den Schutz aus der Unternehmenspolice versagt.
  • Den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz in Kombination gibt es nur im persönlichen Vertrag
  • Der Versicherungsbeitrag kann vollständig als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.

Nachteile des unternehmensweiten Rechtsschutzvertrags

Nachteile des Unternehmensvertrags zur Manager-Strafrechtsschutzversicherung

  • Anstellungsvertragsrechtsschutz ist als Unternehmensvertrag nicht versicherbar
  • Sie bekommen als Manager vielleicht keinen Einblick in den Versicherungsvertrag (Versicherungssumme, Bedingungen).
  • Die Police kann im Nachhinein verschlechtert werden.
  • Die Versicherungssumme kann absolut zu niedrig bemessen sein.
  • Die Versicherungssumme müssen sich alle Manager für alle Verfahren eines Versicherungsjahres teilen. Dadurch kann auch eine hohe Summe nicht ausreichend bemessen sein.
  • Versicherungsnehmer ist das Unternehmen; dieses entscheidet bedingungsgemäß selbst, ob Sie als Manager im Fall der Fälle auch den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen dürfen.
Nachteile des personlichen Manager-Rechtsschutzvertrags

Nachteile der persönlichen Manager-Rechtsschutz-Police

  •  Die Versicherungsbeiträge müssen Sie selbst zahlen (diese sind aber steuerlich als Werbungskosten absetzbar).

Wir empfehlen in der Regel den persönlichen Manager-Rechtsschutzvertrag aufgrund des direkten Zugriffs des Managers als Versicherungsnehmer und der optimalen Gestaltungsmöglichkeiten je nach individuellem Bedarf.


Was leistet die Manager-rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherer sind erster Ansprechpartner bei rechtlichen Fragestellungen über die Anwaltshotlines, über die Beratungsangebote vor einem Schadenfall sowie über Online-Ressourcen, die zur Verfügung gestellt werden.

Im Kern geht es jedoch um die Übernahme von eigenen und ggfs. gegnerischen Rechtsanwalts- sowie Gutachter- und Gerichtskosten im Versicherungsfall sowie um die vorbeugenden rechtsanwaltlichen Beratungen des Geschäftsführers bzw. Vorstands.

 

Leistungsvoraussetzung: Betrieblicher Kontext und Angabe der richtigen Betriebsart bzw. betriebsarten

Die Managerrechtsschutzversicherung leistet nur im Kontext Ihrer organschaftlichen Tätigkeiten. Sie leistet nicht bei Vorfällen, die Ihnen im Privatleben widerfahren. Um diese abzusichern benötigen Sie eine Privatrechtsschutzversicherung.

 

Was sich als fast selbstverständlich versteht, hat aber seine Tücken im konkreten Schadenfall.

Daher unsere Empfehlung:

  • Die Unternehmenstätigkeiten ergeben sich zweifelsfrei aus dem im Handelsregister hinterlegten Unternehmenszweck. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder sollte die Eintragung im Handelsregister ergänzt werden.
  • Eine weitere Nachweisquelle für eine versicherte Tätigkeit sind die Darstellungen im verabschiedeten Geschäftsbericht.
  • Bei der Antragsstellung müssen Sie die Branche bzw. die Betriebsart Ihres Unternehmens zur Risikobeurteilung und Prämienkalkulation angeben. Ändern oder erweitern sich die Angaben, sollten Sie spätestens zur folgenden Vertragsfälligkeit (Jahrestag) bei Ihrem Versicherungsmakler bzw. dem Versicherer eine Änderungsmeldung abgeben. Ansonsten könnte Ihr Versicherungsschutz beeinträchtigt werden.

 

Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten, die Ihnen bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte entstehen

  • Eigene und ggfs. gegnerische Rechtanwaltskosten
  • Ihre Reisekosten zum Gericht
  • Forensische Untersuchungen und Privatdetektive
  • Zeugengebühren
  • Gutachterkosten
  • Gerichtsgebühren

Was viele nicht wissen: auch wenn ein Verfahren für Sie positiv ausgeht oder ein Strafverfahren eingestellt wird, bleiben Sie ohne Rechtsschutzversicherung auf meist recht hohen Rechtsverfolgungskosten sitzen:

  •  Im Strafrecht werden Verfahren häufig eingestellt. Sie bekommen dann vom Staat keinen Kostenersatz
  • Werden Sie im Strafverfahren vom Richter freigesprochen, werden Kosten Ihres Rechtsanwalts nur nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ersetzt. Qualifizierte Strafverteidiger arbeiten nur nach Honorarvereinbarung mit höherem Stundensatz (regelmäßig oberhalb von 300 EUR). Die Rechtsschutzversicherung ersetzt auch gem. Honorarvereinbarung

 Werden Ansprüche aus Ihrem Dienstvertrag vor Zivilgerichten verhandelt, entstehen hohe Streitwerte auf Basis Ihrer Bezüge, Versorgungsansprüche und möglicher Abfindungen. Ein Verfahren über zwei Instanzen verursacht recht schnell Anwalts- und Gerichtskosten oberhalb von 50.000 EUR. Bei einem Vergleich oder als unterliegende Partei müssen Sie hohe Kosten selbst tragen.

 

Leistungsstarke Anbieter übernehmen zusätzlich Beratungskosten vor einem Versicherungsfall, damit Probleme gar nicht erst entstehen

  • Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren, z.B. bei negativen Berichterstattungen in den Medien
  • Vorsorgliche Beratung bei Auskunftsverlangen nach Wertpapierhandelsgesetz
  • Insolvenz-Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Unterstützung im Schutzschirmverfahren
  • Beratung zur Vermeidung eines Verstoßes im Zusammenhang mit Ausschreibungsabsprachen
  • Compliance Webinar/Beratung
  • Beratung zum Datenschutz
  • Beratung Klima- und Umweltschutz
  • Beratung zum Korruptionsrisiko bei Aufnahme von Auslandsaktivitäten

Viel Schutz zu Attraktiven VersicherungsPrämien

Wir haben derzeit die Möglichkeit, über eine flexible Rabattgestaltung im Wettbewerbsvergleich sehr günstige Prämien anbieten zu können.

 


Unsere präferierten Produktgeber

Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten auch Manager-Rechtsschutzversicherungen an.

Wir ermitteln anhand Ihres Bedarfs für Sie die besten Manager-Rechtsschutzversicherungen des deutschen Marktes.

Wir präferieren Angebote von

  • ARAG
  • Roland
  • ÖRAG

Wir können auf Wunsch auch Angebote vermitteln und Verträge betreuen von

  • Advocard
  • Ergo (D.A.S.)
  • R+V
  • Zurich

Weitere deutsche Versicherer bieten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Selbstständige bzw. in der Firmenrechtsschutzversicherung einen Baustein "Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung" an. Mit einer echten Manager-Rechtsschutzversicherung können sich die Bausteine jedoch i.d.R. nicht messen.

In der Privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten angestellter Geschäftsführer und Vorstände aus der Organfunktion nicht versichert (auch nicht im Berufsrechtsschutz, da der GF-Anstellungsvertrag kein Arbeitsvertrag ist und i.d.R. auch nicht vor Arbeitsgerichten verhandelt wird).

 


Fordern Sie gern Ihr individuelles Angebot an

Unser Serviceversprechen - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage bei Ihnen, bereits mit einem Angebot zur Manager-Rechtsschutzversicherung oder zur Klärung offener Fragen.

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