Manager-Rechtsschutzversicherung: hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten absichern


Warum brauchen Sie eine Manager-rechtsschutzversicherung?

Manager-Rechtsschutzversicherung
Hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten mit der Manager-Rechtsschutzversicherung absichern

 

Wer arbeitet und entscheidet, macht auch Fehler. Je höher die Position im Unternehmen, desto wahrscheinlicher, dass Führungskräfte für etwaige Fehler belangt werden über drei mögliche Ansatzpunkte:

  1. Aufhebung des Dienstvertrags als Vorstand oder Geschäftsführer
  2. Schadensersatzforderungen an das Privatvermögen des Managers bei Pflichtverletzungen
  3. Strafanzeigen gegen den Manager

Manchmal wird auch nur mit Strafanzeige oder Schadensersatzforderung gedroht, um eine für das Unternehmen günstige Absprache zur Aufhebung des Dienstvertrags mit dem betroffenen Manager zu erreichen.

Auch im Zusammenhang mit dem "Entfernen" von Gesellschafter-Geschäftsführern aus Gesellschafter- und Geschäftsführungskreis sehen wir nicht selten den Aufbau einer Droh- und Druckkulisse.

 

In diesen Fällen können Sie sich als Unternehmensleiter mit einer guten Manager-Rechtsschutzversicherung gegen hohe Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten absichern. Sie benötigen dazu eine Manager-Strafrechtsschutzversicherung und eine Anstellungsvertragsrrechtsschutzversicherung. Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen empfehlen wir vorrangig eine D&O-Versicherung für Unterleiter.  So schützen Sie ggfs. ihre Position im Unternehmen, schaffen für sich eine gute Verhandlungsposition und erreichen zumindest gute Trennungskonditionen - und erhalten Ihren guten Ruf.

 

Ohne weitere Informationen kommen Sie hier direkt zur Angebotsanforderung für die Manager-Rechtsschutzversicherung.


Ihre Risiken als Vorstand oder Geschäftsführer im Detail

Aus ihrer Tätigkeit als Manager entstehen folgende Risiken:

  1. Privatrechtliche Schadensersatzrisiken, wenn Sie Ihrem Unternehmen einen Vermögensschaden zufügen
  2. Risiko eines gegen Sie selbst gerichteten Strafrechtsverfahrens sowie
  3. Risiko der vorzeitigen Auflösung Ihres Dienstvertrags mit einer nicht einvernehmlichen Trennung

 

1. Schadensersatzforderung gegen das Privatvermögen bei Pflichtverletzung des Managers

In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bzw. Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:

  • Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gegenüber im Innenverhältnis, z.B. für Nachlässigkeiten, Irrtümer, Verstoß gegen interne Vorschriften u.w.
  • Der Geschäftsführer haftet extern im Außenverhältnis bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern oder bei verspäteter Stellung von Insolvenzanträgen

Hier finden Sie detaillierte Schadenbeispiele.


Der Geschäftsführer oder Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden.

 

Zur Absicherung von Rechtsverfolgungskosten können Sie eine Manager-Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Vermögensschäden abschließen.

Wir empfehlen aber die Absicherung vor Schadensersatzansprüchen des Unternehmens die Directors-and-Officers-Versicherung, auch D&O-Versicherung genannt. Der D&O-Versicherer prüft und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab wie die Manager-Rechtsschutzversicherung, ersetzt aber darüber hinaus noch berechtigte Schadensersatzforderungen.

 

Dementsprechend sehen wir eine Manager-Rechtsschutzversicherung mit Vermögensschaden-Baustein nur in solchen Fällen als empfehlenswert, in denen der Manager aus verschiedensten Gründen keinen D&O-Versicherungsschutz abschließen kann.

 

Hier bekommen Sie Informationen und ein persönliches Angebot zur D&O-Versicherung.

 

2. Strafverfolgung aufgrund Tun oder Unterlassen des managers

Aus der Geschäftsführungstätigkeit von Managern können zahlreiche Vorwürfe aus dem Bereich des Strafrechts resultieren:

  1. Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  2. Verstoß von Wettbewerbsrecht, insbesondere UWG
  3. Verstoß von Patentrechten von Wettbewerbern
  4. Verstoß gegen Bilanzierungsregeln und Insolvenzrecht
  5. Verstoß gegen Steuergesetze
  6. Bereicherung zulasten des Unternehmens, Betrug, Untreue etc.
  7. ...

Umfassende Informationen zu strafrechtlichen Risiken finden Sie bitte hier im letzten Kapitel.

3. Nicht einvernehmliche Trennung des Managers vom Unternehmen

Bei Streitigkeiten aus Dienstverträgen von Vorständen oder Geschäftsführern geht es schnell um recht hohe Euro-Beträge:

  • Angemessene Abfindungshöhen gem. erzielbarer Vergütung über die restliche Vertragslaufzeit. Dies betrifft das Fixgehalt, unterschiedliche Positionen gibt es aber in der Regel zu den noch erzielbaren Tantiemen
  • Weiternutzung von gestellten Sachmitteln, die per Dienstvertrag vereinbart wurden (z.B. Dienstwagen)
  • Häufiger Streitpunkt sind auch Ansprüche auf Altersversorgung
  • Die Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten ist ebenfalls Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren

Wenn das Unternehmen Ihren Dienstvertrag nicht fortführen will, lässt sich dagegen kaum etwas machen, aber aus der Trennung sollte auf jeden Fall für Sie als Manager pekuniär das maximale herausgeholt werden.

 


Die Manager-Rechtsschutzversicherung ist auch für Prokuristen relevant

 

Die deutsche Rechtsprechung kennt den Begriff des "faktischen Geschäftsführers", der ohne im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen zu sein, faktisch die Geschäfte führt. Dieser faktische Geschäftsführer unterliegt denselben rechtlichen Risiken wie ein formal bestellter und eingetragener Geschäftsführer.

 

Und auch Prokuristen können für ihre Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden, wenn auch in geringerem Haftungsmaße.

Wir empfehlen daher auch leitenden Angestellten den Abschluss einer Manager-Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungsbeiträge liegen unter denen für formal bestellte Geschäftsführer.


Die Alternativen: Unternehmens- oder private Manager-Rechtsschutzversicherung

Manager-Rechtsschutzversicherung finanziert teure Gerichtsverfahren
Mit der Manager-Rechtsschutzversicherung sicher im Job

 

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz und der Straf-Rechtsschutz kann vom Unternehmen als Unternehmensversicherung für alle Manager oder vom Manager selbst als persönliche Manager-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

 

Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kann ausschließlich als persönlicher Manager-Rechtsschutzvertrag vom Manager abgeschlossen werden.

 

Welche Lösung ist für Sie die richtige?

Wir beraten Sie gern.

Vorteile des Unternehmensvertrags

  • Die Versicherungssummen können sehr hoch angesetzt werden.
  • Den Versicherungsbeitrag zahlt das Unternehmen als Betriebsausgabe.

 

Vorteile der persönlichen Police

  • Sie können sich selbst nach Ihrem wahrgenommenen Versicherungsbedarf unabhängig vom Unternehmen absichern.
  • Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) können Sie sich selbst absichern, auch wenn Ihre GGF-Kollegen keine Unternehmensversicherung abschließen wollen.
  • Sie entscheiden über die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang selbst und sorgen über regelmäßige Beitragszahlungen dafür, dass der Versicherungsschutz ununterbrochen erhalten bleibt.
  • Sie haben im Schadenfall direkten Zugriff auf den Versicherer ohne vom Unternehmen abhängig zu sein.
  • Sie können zusätzlich zu einem bestehenden Unternehmensvertrag gegen einen geringen Versicherungsbeitrag einen subsidiären Versicherungsschutz abschließen, der Sie dann schützt, wenn das Unternehmen den Schutz aus der Unternehmenspolice versagt.
  • Den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gibt es nur als persönlichen Vertrag.
  • Der Versicherungsbeitrag kann vollständig als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.

Nachteile der Unternehmensvertrags

  •  Sie bekommen als Manager vielleicht keinen Einblick in den Versicherungsvertrag (Versicherungssumme, Bedingungen).
  • Die Police kann im Nachhinein verschlechtert werden.
  • Die Versicherungssumme kann absolut zu niedrig bemessen sein.
  • Die Versicherungssumme müssen sich alle Manager für alle Verfahren eines Versicherungsjahres teilen. Dadurch kann auch eine hohe Summe nicht ausreichend bemessen sein.
  • Versicherungsnehmer ist das Unternehmen; dieses entscheidet bedingungsgemäß selbst, ob Sie als Manager im Fall der Fälle auch den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen dürfen.

Nachteile der persönlichen Police

  •  Die Versicherungsbeiträge müssen Sie selbst zahlen (diese sind aber steuerlich voll absetzbar).

Wir empfehlen in der Regel den persönlichen Manager-Rechtsschutzvertrag aufgrund des direkten Zugriffs des Managers als Versicherungsnehmer und der optimalen Gestaltungsmöglichkeiten je nach individuellem Bedarf.


Was leistet eine Manager-Rechtsschutzversicherung?

1. Die Manager-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die Ihnen bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte entstehen:

  • eigene und gegnerische Rechtanwaltskosten
  • Ihre Reisekosten zum Gericht
  • Zeugengebühren
  • Gutachterkosten
  • Gerichtsgebühren

Was viele nicht wissen: auch wenn ein Verfahren für Sie positiv ausgeht oder ein Strafverfahren eingestellt wird, bleiben Sie ohne Rechtsschutzversicherung auf meist recht hohen Rechtsverfolgungskosten sitzen:

  •  Im Strafrecht werden Verfahren häufig eingestellt. Sie bekommen dann vom Staat keinen Kostenersatz
  • Werden Sie im Strafverfahren vom Richter freigesprochen, werden Kosten Ihres Rechtsanwalts nur nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ersetzt. Qualifizierte Strafverteidiger arbeiten nur nach Honorarvereinbarung mit höherem Stundensatz (regelmäßig oberhalb von 300 EUR). Die Rechtsschutzversicherung ersetzt auch gem. Honorarvereinbarung

 

Werden Ansprüche aus Ihrem Dienstvertrag vor Zivilgerichten verhandelt, entstehen hohe Streitwerte auf Basis Ihrer Bezüge, Versorgungsansprüche und möglicher Abfindungen. Ein Verfahren über zwei Instanzen verursacht recht schnell Anwalts- und Gerichtskosten oberhalb von 50.000 EUR. Bei einem Vergleich oder als unterliegende Partei müssen Sie hohe Kosten selbst tragen.

 

2. Die Manager-Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Anbieter ggfs. Beratungskosten, damit Sie gar nicht erst in rechtliche Probleme kommen

  • Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren
  • Vorsorgliche Beratung bei Auskunftsverlangen nach Wertpapierhandelsgesetz
  • Insolvenz-Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Unterstützung im Schutzschirmverfahren
  • Beratung zur Vermeidung eines Verstoßes im Zusammenhang mit Ausschreibungsabsprachen
  • Compliance Webinar/Beratung
  • Beratung zum Datenschutz
  • Beratung Klima- und Umweltschutz
  • Beratung zum Korruptionsrisiko bei Aufnahme von Auslandsaktivitäten

Unsere präferierten Produktgeber in der Manager-Rechtsschutz-Versicherung

Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten auch Manager-Rechtsschutzversicherungen an.

Wir ermitteln anhand Ihres Bedarfs für Sie die besten Manager-Rechtsschutzversicherungen des deutschen Marktes.

Wir präferieren Angebote von

  • ARAG
  • ÖRAG

Wir können auf Wunsch auch Angebote vermitteln und Verträge betreuen von

  • Advocard
  • Allianz
  • Roland
  • R+V
  • Zurich

Weitere deutsche Versicherer bieten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Selbstständige bzw. in der Firmenrechtsschutzversicherung einen Baustein "Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung" an. Mit einer echten Manager-Rechtsschutzversicherung können sich die Bausteine jedoch i.d.R. nicht messen.


Fordern Sie gern Ihr individuelles Angebot an

 

Unser Serviceversprechen - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage bei Ihnen, bereits mit einem Angebot oder zur Klärung offener Fragen.

 

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