Im Folgenden haben wir 69 Haftungsszenarien des Geschäftsführers bzw. des Vorstands für Sie zusammengestellt ...
Gegen diese Schadenbeispiele können Sie Ihr Privatvermögen mit einer D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, absichern.
Und am Ende dieser Webpage können Sie Ihr persönliches Angebot zur D&O Versicherung anfordern.
GmbH-Gesetz und Aktiengesetz begründen zahlreiche Haftungstatbestände bei fehlerhaftem Handeln der Geschäftsführung. Die Rechtsprechung stellt zudem hohe Anforderungen an die Pflichten des Managers. Bei entstandenen Schäden greift die Beweislastumkehr: der Geschäftsführer oder Vorstand muss selbst nachweisen, dass er alle Anforderungen an eine pflichtgemäße Geschäftsführung erfüllt hat.
Für Vermögensschäden des eigenen Unternehmens haften Manager (und deren Erben) bei Pflichtverletzungen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt Manager vor diesen Schadensersatzansprüchen mit Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche bzw. mit Schadensersatzzahlungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Hier geht es direkt zu unseren Risiko- und Produktinformationen sowie zur Angebotsanforderung.
Neben der schuldrechtlichen Haftung bestehen für Geschäftsführer auch zahlreiche Risiken im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafrecht: Schadenbeispiele zum Manager-Strafrecht finden Sie bitte hier.
Im GmbH-Gesetz sind die haftungsrechtlichen Grundlagen definiert. Für den Vorstand einer AG gilt dies analog.
Bei "GmbH in Gründung“ haftet der Handelnde für Verbindlichkeiten der GmbH persönlich (§ 11 GmbHG)
Der Geschäftsführer haftet im Innenverhältnis - seinem Unternehmen - bei Pflichtverletzungen mit seinem Privatvermögen unbegrenzt
(§ 43 GmbHG, Verstoß gegen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes).
Auslöser der Managerhaftung kann sein:
Haftungstatbestände des Geschäftsführers im Außenverhältnis (Geschäftspartner, Fiskus, Sozialversicherung)
Haftung des faktischen Geschäftsführers trifft ebenso mit GF-Kompetenzen handelnde Führungskräfte
Der Geschäftsführer mit Dienstvertrag sieht sich bei Pflichtverletzungen den Schadensersatzansprüchen seines eigenen Unternehmens (Innenverhältnis) und im Außenverhältnis ausgesetzt. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wähnt sich vor Innenansprüchen aufgrund falscher Entscheidung sicher. Im Insolvenzfall sucht ein Insolvenzverwalter jedoch nach Indizien für eine Pflichtverletzung, um die Haftungsmasse durch das Privatvermögen des GGF aufzufüllen.
Auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern können im Innenverhältnis Schadensersatzansprüche gestellt werden, um Machtpositionen zum eigenen Vorteil zu beeinflussen.
Nach Expertenschätzung betreffen Haftungsansprüche im Innenverhältnis 70 bis 80% der D&O-Schadensfälle.
Sofern strafrechtliche Tatbestände mit zivilrechtlichen Haftungstatbeständen zusammentreffen wird oftmals vom Anspruchsteller eine Strafanzeige gestellt. Die D&O- bzw. Haftpflichtversicherer übernehmen bei versicherten Schadensersatzverfahren auch die Kostenübernahme im Strafrechtsverfahren.
Trotzdem gibt es gute Gründe für Manager sich neben einer D&O auch mit einer Manager-Strafrechtsschutzversicherung abzusichern:
Die D&O-Haftung ist komplex und die Versicherungsverträge unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Sie sollten daher eine D&O-Versicherung nicht ohne produktgeberunabhängige Beratung abschließen. Als Versicherungsmakler arbeiten wir nur in Ihrem Interesse und Auftrag, nicht für einen bestimmten Versicherer.
Zur D&O beraten wir in Deutschland und Österreich.
Haben Sie noch Fragen zum Schadenrisiko aus der D&O-Haftung?
Mailen Sie Ihre Fragen hier direkt an unseren Experten für die D&O-Versicherung
Wenn Sie bereits ausreichend Informationen zu D&O und Manager-Rechtsschutz haben, fordern Sie bitte gern über das folgende Formular Ihr individuell zugeschnittenes Angebot an.
Wir melden uns bei Ihnen arbeitstäglich innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot oder falls noch Fragen bestehen.
Bitte die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausfüllen, sonst können Sie die Anfrage nicht absenden.
Unter folgenden Links finden Sie noch weiterführende Informationen ...
Die Versicherungschecker 360 GmbH
Ihr persönlicher Versicherungsmanager in der Region Hamburg / Stormarn und deutschlandweit
Freier Versicherungsmakler für Unternehmensversicherungen, private Versicherungen und Vorsorgeberatung - tätig nur im Auftrag unserer Kunden, nicht für
Versicherungsunternehmen!
Gesetzliche Erstinformation zu unserem Unternehmen
Nehmen Sie bitte gerne und unverbindlich Kontakt zu unserem Serviceteam auf:
Mail: service@die-versicherungschecker.de
Telefon: 040 - 60 55 0173
www.die-versicherungschecker.de
www.versicherungsmakler-ammersbek.de
Versicherungsmakler in Ammersbek
Versicherungsmakler in Hamburg
Versicherungsmakler in Volksdorf
Versicherungsmakler in Ohlstedt
Wir versichern Custombikes
Versicherungsmakler in Duvenstedt
Versicherungsmakler in Sasel
Versicherungsmakler in Bergstedt
Versicherungsmakler in Wandsbek
Versicherungsmakler in Wellingsbüttel
Versicherungsmakler in Hummelsbüttel
Versicherungsmakler in Poppenbüttel
Versicherungsmakler in Bargteheide
Versicherungsmakler in Ahrensburg