Früher oder später stellt sich wohl jeder einmal die Frage, wie sieht voraussichtlich die eigene finanzielle Situation im Alter aus?
Die meisten Menschen haben bis dahin zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenansprüchen hier und da Kapital angespart, eine Rentenversicherung abgeschlossen oder vom Arbeitgeber eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung (bAV) erhalten. Vielleicht besteht auch abbezahltes Wohneigentum - selbst bewohnt oder vermietet.
Das sind alles richtige und wichtige Bausteine einer eigenen Altersvorsorge. Aber reichen die Maßnahmen, für ein wünschenswertes Leben im Alter aus? Bei näherem Hinschauen wird oft deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen ganz unterschiedlich strukturiert und nicht aufeinander abgestimmt sind:
Darüber hinaus sind Antworten auf Fragen zu finden
Auf all diese Themen und Fragestellungen gibt die Altersvorsorgeplanung bzw. Ruhestandsplanung fundierte Antworten.
Die Antworten sind zu entwicklen auf Basis ...
Achtung: Mit Papier, Bleistift und Taschenrechner oder einfachen Excel-Berechnungen kommt man hier nicht ansatzweise zu den erforderlichen Erkenntnissen.
Schauen wir uns anhand eines fiktiven Beispiels die Altervorsorgeplanung eines Ehepaars in 5 Schritten detaillierter an:
Der finanzielle Bedarf kann aus den aktuellen Haushaltsdaten abgeleitet werden:
Für ein Planungsszenario wird der gewünschte Renteneintrittszeitpunkt festgelegt sowie sinnvolle Annahmen zur Kaufkraftentwicklung und individuellen Lebenserwartung getroffen.
Im Beispiel wünschen sich beide Ehepartner netto nach Steuern ein Einkommen von jeweils 1.500 EUR, in Summe 3.000 EUR für den Haushalt. Und obwohl sich das nicht unbedingt sehr hoch anfühlt, liegt der Betrag bereits deutlich höher als das derzeitige Nettoeinkommen eines durchschnittlichen Rentnerhaushalts.
Die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungswerke sowie die Standmitteilungen der Lebensversicherer werden hier zusammen mit den aktuellen Werten vorhandener Kapitalanlagen erfasst.
Nicht zu vergessen sind gegebenenfalls bestehende laufende Verbindlichkeiten aus Krediten oder ähnliche Zahlungsverpflichtungen.
Beispielhaft sehen wir im Folgendenden die Vorsorgemaßnahme der Ehefrau Maxi Muster.
Wenn für beide Ehepartner die Daten erfasst sind, ergibt sich daraus die Vermögensbilanz bestehender Vorsorgemaßnahmen aktuell und zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Zukunft, in der folgenden Übersicht bespielhaft für das Paar gemeinsam dargestellt:
Anhand der Schätzwerte für die Entwicklung von gesetzlicher Rente und Kapitalanlagen kann eine Hochrechnung der Vermögensbilanz für jeden beliebigen Zeitpunkt, z.B. zum vorgezogenen Renteneintritte erfolgen. Im folgenden Beispiel zum Januar 2026:
Nun müssen die vorhandenen Rentenansprüche und die zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbaren Kapitalleistungen auf den vorgesehenen Renteneintrittszeitpunkt konsolidiert und ab dann als monatliche Rentenzahlungen berechnet werden.
Kapitalvermögen werden in Form von Auszahlungsplänen über die gesamte Rentenphase liquidiert. Zusammen mit gesetzlichen Rentenansprüchen und den Rentenzahlungen privater und betrieblicher Vorsorge sowie aus regelmäßigen weiteren Einkünften (z.B. Mieteinnahmen) ergeben sich daraus die Brutto-Erträge über die Rentenbezugszeit. Die Auszahlungen sind steigend zu planen, um die Inflation während der Rente auszugleichen.
Die Wahl des Renteneintrittszeitpunkts hat massiven Einfluss auf die Rentenzahlungshöhe.
1. Für die gesetzliche Rente ist vom Gesetzgeber und ähnlich auch von vielen Versorgungswerken ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren vorgegeben worden:
- Für jeden Monat früheren Renteneintritt werden 0,3 % vom erreichten Rentenanspruch abgezogen
- Darüber hinaus fehlen aber auch die noch zu erwerbenden Rentenpunkte zwischen früherem Renteneintritt und gesetzlichem Renteneintittsalter
2. Je länger die sonstigen Kapitalanlagen sich mit Zinseszins entwickeln, desto höher der endfällige Kapitalbetrag.
Von der Bruttorente werden anschließend Einkommenssteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Daraus ergibt sich dann die Nettorente.
Der Nettorente wird die gewünschte Rente inflationiert gegenübergestellt.
Liegt der Finanzbedarf zu Rentenbeginn oder in einem Jahr während der Rentenlaufzeit über den Nettorenten besteht Handlungsbedarf. Entweder muss die gewünschte Rente im Alter gesenkt oder zusätzliche Altersvorsorge betrieben werden.
Im nachfolgenden Beispiel ergibt sich ab dem Jahr 2053 eine Finanzlücke, d.h. der Finanzbedarf ist höher als die Nettorente in der gemeinsamen Versorgung des Ehepaars.
Im Jahr 2055 beträgt diese gemeinsame Lücke des Ehepaars monatlich 117 EUR und vergrößert sich weiter von Jahr zu Jahr.
Da die gewünschte Nettorente des Ehepaars bereits zurückhaltend angesetzt wurde und daher nicht abgesenkt werden soll, bleibt nur die Alternative zusätzlicher Altersvorsorgemaßnahmen.
Anhand der Lücke wird also anschließend ermittelt, welche zusätzlichen Altersvorsorgemaßnahmen zur vollständigen Deckung des Finanzbedarfs erforderlich sind, und zwar in den Gestaltungsdimensionen ...
Im folgenden Beispiel ist die Rechnung für die Ehefrau Maxi Mustermann zum Renteneintritt mit 63 Jahren in 2031 dargestellt.
Je später die Lücke mit zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen geschlossen wird, desto höher ist der Aufwand, aufgrund des geringeren Zinseszinseffekts.
Anhand eines Steuer- und Sozialversicherungsvergleichs kann die Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Altersvorsorgemaßnahmen in der Brutto/Netto-Sicht beurteilt werden. Als mögliche Altervorsorgekategorien werden Fonds/Aktien, Privatrenten oder staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte betrachtet.
Unter realistischen Annahmen zur Verfügbarkeit und Rendite der jeweiligen Altersvorsorgekategorien wird ein optimaler Mix zusätzlicher Altersvorsorgemaßnahmen vorgeschlagen.
Aus den zur Verfügung stehenden Vorsorgemaßnahmen wird anschließend ein optimaler Mix entwickelt.
Selbstverständlich beraten und vermitteln wir anbieterunabhängig auch konkrete Produktangebote diverser Anbieter in der jeweiligen Altersvorsorgekategorie.
Mit der zusätzlichen Altersvorsorgemaßnahme wird ein nicht gedeckter Finanzbedarf zum Renteneintritt oder während der Rentenphase behoben. Im letzten Schritt wird noch einmal überprüft, wie sich die Deckung des Finanzbedarfs über die Rentenlaufzeit unter Berücksichtigung fortlaufender Inflation entwickelt? Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist, wurde die Unterdeckung ab dem Jahr 2055 ausgeglichen.
Die umfassende Bestandsaufnahme und Analyse inkl. Ergebnispräsentation und Diskussion ist sehr aufwendig. Daher müssen wir Ihnen diese Dienstleistung ausnahmsweise gesondert in Rechnung stellen mit einem Betrag von 290 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
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Die Rabatte sind nicht kombinierbar.
Die Beratung und Altersvorsorgeplanung kann im persönlichen Gespräch oder per Videokonferenz erfolgen.
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