Früher oder später stellt sich wohl jeder einmal die Frage, wie sieht denn wohl die eigene finanzielle Situation im Alter aus? Die meisten haben bis dahin zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenansprüchen hier und da Kapital angespart, eine Rentenversicherung abgeschlossen oder vom Arbeitgeber eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung (bAV) erhalten. Vielleicht besteht auch Wohneigentum.
Das sind alles richtige und wichtige Bausteine einer eigenen Altersvorsorge. Aber reichen die Maßnahmen, für ein wünschenswertes Leben im Alter aus? Bei näherem Hinschauen wird oft deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen ganz unterschiedlich strukturiert sind:
Darüber hinaus sind Antworten auf Fragen zu finden
Auf all diese Themen und Fragestellungen gibt die Altersvorsorgeplanung bzw. Ruhestandsplanung fundierte Antworten. Diese sind zu ermitteln auf Basis Ihrer individuellen Ziele und Situation, finanzmathematischer Berechnungen sowie der Anwendung geltender steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen. Mit Papier, Bleistift und Taschenrechner oder einfachen Excel-Berechnungen kommt man hier nicht ansatzweise zu den erforderlichen Erkenntnissen.
Schauen wir uns anhand eines fiktiven Beispiels die Altervorsorgeplanung eines Ehepaars in 5 Schritten detaillierter an.
Der finanzielle Bedarf kann aus den aktuellen Haushaltsdaten abgeleitet werden. Welche Aufwände fallen für die allgemeine Lebensführung, Wohnen, Hobbys und Urlaub an? Welche derzeitigen Aufwände - z.B. Hypothekentilgungen oder Unterhaltsleistungen - entfallen im Alter? Daraus ergibt sich der Finanzbedarf im Alter netto nach heutiger Kaufkraft.
Für ein Planungsszenario wird der gewünschte Renteneintrittszeitpunkt festgelegt sowie sinnvolle Annahmen zur Kaufkraftentwicklung und individuellen Lebenserwartung getroffen.
Die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungswerke sowie die Standmitteilungen der Lebensversicherer werden hier zusammen mit den aktuellen Werten vorhandener Kapitalanlagen erfasst.
Nicht zu vergessen sind gegebenenfalls bestehende laufende Verbindlichkeiten aus Krediten oder ähnliche Zahlungsverpflichtungen.
Daraus ergibt sich die Vermögensbilanz bestehender Vorsorgemaßnahmen aktuell und zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Zukunft.
Kapitalvermögen sind in Form von Renten oder Auszahlungsplänen über die gesamte Rentenphase zu liquidieren. Zusammen mit den Rentenansprüchen ergeben sich daraus die Brutto-Erträge dynamisiert über die angenommene Rentenlaufzeit. Unter Berücksichtung von Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ergeben sich die Netto-Erträge.
Den Nettoerträgen wird der inflationierte Finanzbedarf gegenübergestellt. Liegt der Finanzbedarf zu Rentenbeginn oder in einem Jahr während der Rentenlaufzeit über den Nettoerträgen besteht Handlungsbedarf. Entweder muss der gewünschte Finanzbedarf gesenkt oder zusätzliche Altersvorsorge betrieben werden. Im nachfolgenden Beispiel ergibt sich ab dem Jahr 2053 eine Finanzlücke, d.h. der Finanzbedarf ist höher als die Nettorente in der gemeinsamen Versorgung des Ehepaars.
Anschließend wird ermittelt, welcher zusätzliche Altersvorsorgeaufwand zur vollständigen Deckung des Finanzbedarfs erforderlich ist, und zwar als Einmalbeitrag oder laufende Sparrate oder als Kombination, ab sofort oder erst in 5 Jahren.
Anhand eines Steuer- und Sozialversicherungsvergleichs kann die Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Altersvorsorgemaßnahmen in der Brutto/Netto-Sicht beurteilt werden. Als mögliche Altervorsorgekategorien werden Fonds/Aktien, Privatrenten oder staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte betrachtet.
Unter realistischen Annahmen zur Verfügbarkeit und Rendite der jeweiligen Altersvorsorgekategorien wird ein optimaler Mix zusätzlicher Altersvorsorgemaßnahmen vorgeschlagen.
Selbstverständlich beraten und vermitteln wir anbieterunabhängig auch konkrete Produktangebote diverser Anbieter in der jeweiligen Altersvorsorgekategorie.
Mit der zusätzlichen Altersvorsorgemaßnahme wird ein nicht gedeckter Finanzbedarf zum Renteneintritt oder während der Rentenphase behoben. Im letzten Schritt wird noch einmal überprüft, wie sich die Deckung des Finanzbedarfs über die Rentenlaufzeit unter Berücksichtigung fortlaufender Inflation entwickelt? Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist, wurde die Unterdeckung ab dem Jahr 2055 ausgeglichen.
Die umfassende Bestandsaufnahme und Analyse inkl. Ergebnispräsentation und Diskussion ist sehr aufwendig. Daher müssen wir Ihnen diese Dienstleistung ausnahmsweise gesondert in Rechnung stellen mit einem Betrag von 390 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
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Die Rabatte sind nicht kombinierbar.
Die Beratung und Altersvorsorgeplanung kann im persönlichen Gespräch oder per Videokonferenz erfolgen.
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