Vermieter-Rechtsschutzversicherung mit riesigen Unterschieden zu Preisen und Leistungen

Eigene Rechte mit Vermieter-Rechtsschutzversicherung durchsetzen
Vermieter-Rechtsschutzversicherung: damit Sie Ihr Recht auch bekommen!

Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Haus und wollen sich als Vermieter rundum gut absichern gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie?

 

Weil Recht haben und Recht bekommen nicht immer das Gleiche sind, ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung dann genau die richtige Lösung.

 

Nur leider gibt es von den diversen Versicherern den Vermieter-Rechtsschutz von günstig bis sehr teuer. Und schon gar nicht bieten alle Versicherer denselben Leistungsumfang und sichern alle Sachverhalte gleich gut ab.

 

Auf dieser Website erwarten Sie viele Informationen und individuelle Angebote:

  1. Worin unterscheiden sich die Vermieter-Rechtsschutzangebote der diversen Versicherer?
  2. Auf welche Leistungsinhalte sollten Sie achten?
  3. Mit welchen Jahresprämien müssen Sie in Abhängigkeit vom Leistungsumfang rechnen?
  4. Am Ende dieser Webpage können Sie Ihr individuelles Angebot zur Vermieter-Rechtsschutz mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz anfordern. Wir analysieren und berechnen Ihren optimalen Vermieterrechtsschutz für Sie.

Noch offene Fragen klären wir gemeinsam in der telefonischen Beratung oder per Email.

Und als Versicherungsmakler schließen wir für Sie den angebotenen Vermieter-Rechtsschutzvertrag auf Wunsch auch gleich ab.

Und wir sind auch nach Vertragsabschluss Ihr erster Ansprechpartner bei entstehenden Vertragsfragen und im Versicherungsfall.

 

Was ist mehr oder weniger bei allen Vermieterrechtsschutz-tarifen gleich?

Vermieter-Rechtsschutzversicherung für Einfamilienhauser
Vermieter-Rechtsschutz für Einfamilienhäuser

 

Es ist allgemein üblich, dass ...

  • es einen telefonischen Rechtsservice gibt, bei dem Kunden Ihr rechtliches Problem schildern und eine erste rechtliche Einschätzung bekommen
  • auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet wird, sofern der Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung (bis ca. 250 EUR Aufwand) erledigt ist
  • es Anwaltsempfehlungen aus dem Versicherer-Anwaltsnetzwerk gibt (auch zur Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung)
  • der Aufwand für außergerichtliche Streitschlichtung (Mediation) übernommen wird, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden
  • es Online-Services gibt (Download von Muster-Vorlagen für Mietverträge oder Übergabeprotokolle; teilweise gibt es einen Online-Vertragscheck) oder ab und zu auch einen Handwerker-Vermittlungsservice, wenn es dringend ist

 

Und unabhängig vom jeweiligen Versicherer können Sie als Vermieter die Beiträge der Rechtsschutzversicherung in Ihrer Einkommenssteuererklärung vollständig als Aufwand absetzen. Vater Staat zahlt also anteilig die Vermieterrechtsschutz.

 

Worin unterscheiden sich die Vermieter-Rechtsschutzversicherungen?

Zunächst: eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist keine Flat-Rate für persönliche Rechtsanwaltsberatungen des Vermieters zu jeglicher Fragestellung. Voraussetzung für eine Leistung ist der Eintritt eines Versicherungsfalls, der gemäß Versicherungsbedingung versichert ist. Das kann ein Verstoß Ihrer Vermieter-Rechte durch andere sein oder aber jemand anderes wirft Ihnen einen Rechtsverstoß vor (z.B. Ihr Mieter). Um die gegenseitigen Ansprüche überhaupt erst einmal zu sortieren, ist ein Anruf in der Schaden-Hotline des Versicherers hilfreich, der den versicherten Vermieter dann in die telefonische Rechtsberatung vermittelt. Dort werden der Sachverhalt und das weitere Vorgehen geklärt, ohne das Kosten oder eine Selbstbeteiligung anfallen.

Darüber hinaus definieren Versicherer im Vermieterrechtsschutz für ausgewählte Themen sogenannte Beratungsleistungen beim Rechtsanwalt (z.B. im Planungsrecht). Damit können die ersten Tätigkeiten des Rechtsanwalts finanziert werden, aber z.B. kein Gerichtsverfahren.

 

Aber keine Vermieter-Rechtsschutzversicherung deckt alle möglichen Rechtsbereiche ab. Streitigkeiten des Vermieters mit dem Mieter oder den Nachbarn sind die Kernleistung aller Produkte, darüber hinaus kann jeder Versicherer seinen Leistungsumfang selbst bestimmen. Zum Beispiel sind Vertragsstreitigkeiten mit Dienstleistern oder Handwerkern oder Vorgänge des Baurechts nur sehr selten versichert und wenn, dann nur gegen sehr hohen Versicherungsbeitrag. Manche Fragestellung ist gar nicht oder nur begrenzt und gegen hohe Prämie versicherbar. Die Unterschiede der Produkte liegen im Abdeckungsgrad aller möglichen Fragestellungen.

 

Die Bezeichnungen der Produktlinien sind ein Indiz für den Leistungsumfang

Viele Rechtsschutzversicherer haben zwei oder drei Produktlinien im Angebot, deren Bezeichnung schon auf unterschiedliche Leistungsumfänge hinweist:

  • ARAG: Basis / Komfort / Premium
  • Ergo: Smart / Best
  • DEVK: Komfort / Premium
  • DMB: Standard / Prestige / Expert
  • Itzehoer: Komfort / Top

Andere Versicherer, wie z.B. Roland oder Örag, stufen den Leistungsumfang dagegen über optionale Zusatzbausteine ab.

 

Aber selbst in den Top- oder Premium-Angeboten oder in den Angeboten mit allen Zusatzbausteinen ist der Versicherungsnehmer nicht vor Überraschungen im Versicherungsfall geschützt, denn einige Versicherer schließen auch in den besseren Produktlinien einiges aus, was bei anderen bereits in der mittleren Produktlinie mitversichert wird.

 

Über diesen Link fordern Sie ein individuelles Angebot zur Vermieterrechtsschutzversicherung an.

Wesentliche Unterschiede bei der außergerichtlichen Kostenübernahme

Vermieterrechtsschutz fuer Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhaeuser
Mit der Vermieterrechtsschutz für Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser die Kosten aus einem Rechtsstreit absichern

Wir empfehlen Rechtsschutzversicherungen, die bei der Kostenübernahme nicht nach außergerichtlichen versus gerichtlichen Verfahren unterscheiden, da fast jedes Gerichtsverfahren seinen Ursprung im außergerichtlichen Bereich hatte und man mit frühzeitigem gutem Rat Schlimmeres verhindern kann.

 

Nun grenzen sich aber gerade sehr billige Vermieter-Rechtsschutzangebote (Basis-Tarife) oftmals dadurch ab, dass für mehrere definierte Leistungsarten im außergerichtlichen Bereich nicht gezahlt wird ( z.B. Arag Basis).

 

Auch bei anderen Vermieter-Rechtsschutztarifen werden teilweise bei einzelnen Leistungsarten die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht übernommen (z.B. im Steuerrecht nicht der Rechtsschutz für das Widerspruchsverfahren).

 

Die besseren Vermieterrechtsschutzversicherungen übernehmen  jedoch im Versicherungsfall sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Kosten:

  • Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten als Vermieter
  • die Rechtsanwaltskosten Ihres Streitgegners (falls Sie unterliegen)
  • die Gerichtskosten inkl. der evtl. Sachverständigenkosten

 

Die Vermieter-Rechtsschutztarife unterscheiden sich in erster Linie nach den versicherten Leistungsarten

Jeder Rechtsschutzversicherer definiert den Leistungsumfang seiner Produkte über die verschiedenen versicherten Leistungsarten:

  1. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist der Kern: hier geht es um Streitigkeiten zu Miet- bzw. Pachtverträgen sowie um sogenannte dingliche Rechte (z.B. Streitigkeiten mit Nachbarn um Grenzverläufe oder zu Zäunen bzw. Bepflanzungen)
  2. Steuer-Rechtsschutz, wenn Sie mit dem Fiskus Ärger haben
  3. Ordnungswidrigkeiten, wenn Sie Ihr Grundstück "nicht in Schuss halten" z.B. Pflanzen auf den Gehweg ragen oder die Straßenreinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt)
  4. Straf-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen sind und dadurch jemand verletzt wurde (im normalen Straf-Rechtsschutz jedoch nicht beim Vorsatzvorwurf und nur für Vergehen - für umfassenderen Schutz in Strafverfahren benötigen Sie den "Erweiterten Straf-Rechtsschutz" inkl. Vorsatzvorwurf oder den "Spezial-Straf-Rechtschutz" für den Vorwurf aller Straftaten)

Die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz ist bei vielen Angeboten nicht enthalten, weil es hier i.d.R. um Verfahren geht, die der Versicherer sowieso nicht absichern will und unter Ausschlüsse aufführt (Baugenehmigungen, Enteignungen, Abgabenbescheide). Aber wenn der allgemeine Verwaltungs-Rechtsschutz nicht eingeschlossen ist, haben Sie auch zu weiteren Streitthemen mit Behörden keinen Versicherungsschutz, z.B. beim Streit um Einhaltung von Brandschutzvorschriften.

 

Es gibt einzelne Versicherer die auch Vertragsstreitigkeiten zum Erwerb und zur Installation einer Photovoltaikanlage oder deren Betrieb mitversichern. Das kann für normale Anlagen gelten oder aber auf "Balkonmodule" beschränkt werden.

 

Zusatzschutz nur in teuren Verträgen und mit limitierter Kostenübernahme:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, z.B. für Vertragsstreitigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der versicherten Immobilie stehen, wie Handwerkerrechnungen, Streitigkeiten mit Hausmeister-, Reinigungs-, Gartenpflegeservice oder Immobilienverwaltern sowie privatrechtliche Verträge mit Versorgern oder Versicherungen
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben bei Streitigkeiten mit der Kommune
  • Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren bei Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden
  • Bauherren-Rechtsschutz, z.B. zur Sicherung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Baugrundstücks, der Errichtung eines Gebäudes oder der behördlich genehmigungs-/anzeigepflichtigen Veränderungen eines Grundstücks oder Gebäudes
  • Kostenübernahme für die Erstellung eines Übergabeprotokolls durch einen DienstleisterKostenübernahme für die Erstellung eines Übergabeprotokolls durch einen Dienstleister

Sonstige Assistance-Leistungen in vielen Produkten enthalten:

  • Online-Forderungsmanagement: gesetzliche Mahnverfahren für unstreitige Forderungen gegenüber Mietern bzw. Pächtern
  • Bonitätsauskünfte (Mieter, Handwerker)
  • Vertragsvorlagen zum Download und Online-Checks

 

Wir berechnen Ihr individuelles Angebot zur Vermieterrechtsschutz.

 

welcher rechtsschutztarif ist am günstigsten?

Die Frage nach der preisgünstigsten Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann man pauschal nicht beantworten, da viele Faktoren die Prämienhöhe bestimmen und die Versicherer ihre Prämien unterschiedlich kalkulieren.

 

Wovon hängt die Prämienhöhe im Vermieterrechtschutz ab?

  1. Von der vermieteten bzw. verpachteten Immobilie selbst: hier wird nach Anzahl der Mieteinheiten oder nach Bruttomietwert gerechnet
  2. Vom gewählten Leistungsumfang (normal oder premium) bzw. Zusatzbausteinen
  3. Von der vereinbarten Selbstbeteiligung nach Höhe und Art, die im Versicherungsfall vom Ersatz abgezogen wird
  4. Teilweise auch vom Ort
  5. selten auch vom Alter des Versicherungsnehmers

 

Für jedes versicherte Objekt und je nach gewünschtem Leistungsumfang kann sich daher ein anderer Versicherer als Empfehlung herausstellen.

Anhand der folgenden Grafik haben wir anhand eines Beispiels einer Wohn-Immobilie in Kiel mit 18.000 EUR Brutto-Jahresmiete die Prämienspannbreite unter Angabe maßgeblicher Leistungsunterschiede und Selbstbeteiligungen dargestellt.

Vermieter-Rechtsschutzversicherungen mit enormen Beitrags- und Leistungsunterschieden
Hohe Unterschiede von Leistungen und Versicherungsbeiträgen in der Vermieter-Rechtsschutz

Legende zu Leistungsunterschieden

  1. Steuerrecht nur vor Gericht; kein Verwaltungsrecht
  2. Steuerrecht nur vor Gericht
  3. kein allgemeines Verwaltungsrecht
  4. ohne Streitigkeiten aus Untervermietung
  5. inkl. Beratungs-RS für Bauherren, Enteignungen/Planfeststellungen, Anliegerabgaben
  6. inkl. Vertragsrechtsschutz und limitierte Kostenübernahme für Bauherren-Rechtsschutz, Enteignungen/Planfeststellungen, Anliegerabgaben

In den Klammern sind die verschiedenen Selbstbeteiligungen dargestellt:

  • SB 150 gilt für eine feste Selbstbeteiligung von 150 EUR pro Versicherungsfall
  • SB 300/150 ist eine Selbstbeteiligung von 300 EUR, die bei Wahl des Versicherer-Rechtsanwalts auf 150 EUR sinkt
  • SB 150/75/0 ist eine mit den schadenfreien Jahren sinkende Selbstbeteiligung (nach 3 Jahren 75 EUR, nach 5 Jahren 0 EUR)

Bleibt es bei einer telefonischen Rechtsberatung oder bei einer einfachen Kurz-Beratung beim Rechtsanwalt vor Ort, verzichtet der Versicherer auf Selbstbeteiligung. Wird der Rechtsanwalt außergerichtlich tätig oder geht der Streit vor Gericht, wird die Selbstbeteiligung von der Erstattung abgezogen.

 

Können sich Vermieter auch rückwirkend gegen bereits eingetretene Rechtsstreitigkeiten versichern?

Es gibt tatsächlich einen Rechtsschutzversicherer, der mit rückwirkendem Versicherungsschutz wirbt. Das sind allerdings eher Marketing-Aktivitäten als kundenfreundliche Versicherungsbedingungen.

Der gesunde Menschenverstand sagt uns ja schon, dass eine Rückwirkende Schadenübernahme mit Ausnahme von sehr kleinen Verfahren nicht funktionieren kann, denn dann würde ja jeder interessierte Vermieter mit seinem Versicherungsabschluss warten, bis etwas passiert.

Die Rechtsschutzversicherer benötigen die Prämieneinnahmen aus einer schadenfreien Versicherungszeit, um Schäden zahlen zu können. Das ist in der Vermieterrechtsschutzversicherung nicht anders als z.B. in der Gebäudeversicherung. Vorvertraglich eintretende versicherungsfälle sind grundsätzlich nicht versichert (es sei denn, der Versicherungsvertrag besteht bereits einige Jahre).

 

Ein schönes Beispiel zur Dehnung der Vorvertraglichkeit ist das Premiumprodukt des Marktführers: Wenn die Wirksamkeit des Mietvertrags oder einzelner Mietvertragsklauseln strittig ist, gilt Versicherungsschutz auch wenn der Mietvertrag bereits bis zu 3 Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags abgeschlossen wurde. Allerdings wird für den sehr leistungsfähigen Premiumvertrag auch die drei- bis vierfache Prämie eines normalen Versicherungsvertrags fällig. Wer als Vermieter das Beste abschließen will und auf den Euro nicht schaut, ist mit diesem Angebot natürlich sehr gut bedient. Wer sich dann allerdings über regelmäßig Jahr für Jahr eintretende Versicherungsfälle die gezahlte Prämie "wiederholen" will, darf die Geduld des Versicherers nicht überstrapazieren, sonst kommt eine Schadenkündigung ins Haus.

Die Rechtsschutzversicherer sprechen von sogenannten Zweckabschlüssen, wenn die Vermieter eigentlich schon wissen, dass es zum Streitfall kommt und daher noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen.

Um dies zu verhindern, haben die Rechtsschutzversicherer Wartezeiten von 3 Monaten in der Leistungsart Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz definiert. Für in der Wartezeit nach Vertragsabschluss eingetretene Rechtsschutzfälle wird der Versicherer nicht leisten.

 

Wichtig ist auch, dass der Rechtsschutzfall überhaupt in die Vertragslaufzeit fällt (und nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.)

Für Streitigkeiten zur Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 hilft dem Vermiter keine in 2024 abgeschlossene Versicherung, denn der behauptete Rechtsverstoß bezieht sich auf das Jahr 2023.

 

Als freie Versicherungsmakler finden wir die optimale Vermieterrechtsschutzversicherung für Sie

Als Versicherungsmakler haben wir Zugang zu allen Rechtsschutzversicherern, die mit unabhängigen Vermittlern zusammenarbeiten.

Einige Rechtsschutzversicherer bieten den Vermieterrechtsschutz ausschließlich oder optional zusammen mit der Privat-Rechtsschutzversicherung an.

Unsere Produktauswahl basiert auf den Tarifen folgender Rechtsschutzversicherer:

Advocard

Allianz

Allrecht

Arag

Ergo (D.A.S.)

Deurag

DMB

Itzehoer

NRV

Örag

KS-Auxilia

Roland

Fordern Sie als Vermieter Ihr persönliches Angebot zur Vermieterrechtsschutzversicherung bei uns an

Unser Serviceversprechen: Sie bekommen Ihr persönliches Angebot innerhalb von 24 Stunden (arbeitstäglich) nach Anfrage.

Sobald Sie sich für unser Angebot entschieden haben, stellen wir für Sie noch am selben Tag den Versicherungsschutz her.

 

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