... und mit unserer Beratung als freier Versicherungsmakler und Experte zur D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Vereine in Deutschland und Österreich.
Die Vereins-D&O Versicherung für den Vereinsvorstand und weitere Vereinsorgane ist als spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung elementar wichtig, denn die Organe sind dem Verein bei Fehlern in der Vereinsführung schadensersatzpflichtig, unabhängig ob die Funktion als ehrenamtlich übernommene Tätigkeit oder bezahlt mit Anstellungsvertrag ausgeübt wird.
Eine D&O Versicherung für den Vorstand kann als bester Schutz in einem eigenständigen Vertrag abgeschlossen werden oder mit einer ggfs. noch nicht bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und/oder Vereinshaftpflicht (für Personen- und Sachschäden) gebündelt werden.
Im Folgenden finden Sie ...
Auch wer nur eine ehrenamtliche Funktion im Verein ausübt, muss damit rechnen für eigens Tun oder Unterlassen im Sinne des Vereins für evtl. daraus entstehende Vermögensschäden persönlich zu haften.
In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:
Die Haftung des Vereinsvorstands gilt grundsätzlich unabhängig von seiner Eigenschaft als bezahlter oder ehrenamtlich tätiger Vorstand. Gemäß §31a BGB gilt ein Haftungsprivileg für Vorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit eine Vergütung bis maximal 840 Euro jährlich erhalten. Diese haften erst ab grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz für Pflichtverletzungen.
Schäden, die Vereinsvorstände ihren Vereinen aufgrund von Pflichtverletzungen zufügen, sind echte Vermögensschäden, also Schäden ohne Zusammenhang mit einem vorhergehenden Personen- oder Sachschaden.
Personen- oder Sachschäden, die Dritten durch den Verein, durch seinen Vorstand oder durch Vereinsmitglieder und diese auch untereinander schuldhaft verursacht wurden, sind durch eine Vereinshaftpflichtversicherung abzusichern (Haftpflichtversicherung für das Vereinsgelände bzw. die Vereinsräumlichkeiten inkl. Veranstaltungshaftpflicht). Eine übliche Vereinshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, ggfs. mit Erweiterung auf eine Veranstalterhaftpflicht.
Umfänglich gegen Vermögensschäden abgesichert ist der Verein nur mit einer Vermögensschadenversicherung.
Und ohne gesonderte Vertragsklauseln oder Vereinbarungen zur Absicherung der Vereinsorgane bei Pflichtverletzungen (Vereins-D&O-Deckung) ist die Innen- oder Außenhaftung des Vorstands nicht in der Vereinshaftpflichtversicherung bzw. in der Vermögensschadenversicherung des Vereins versichert. Wenn Sie unsicher sind, checken wir gerne Ihre bestehende Vereinshaftpflichtversicherung bzw. Ihre Vereins-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Ist die Haftung des Vereinsvorstands bei Pflichtverletzungen dem Grunde nach gegeben, haftet der Vereinsvorstand mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden. Die Verjährungsfristen sind sehr lang und Haftung besteht über den Tod hinaus. Deshalb können auch noch nach Ausscheiden des Vorstands aus seinem Amt und auch nach dessen Ableben die Erben des ehemaligen Vorstands von der Haftung betroffen sein.
Oft haftet das Vorstandsgremium gesamtschuldnerisch für Tun oder Unterlassen eines einzelnen Vorstandsmitglieds, z.B. wenn gegenseitige Kontrollpflichten verletzt wurden. Ansprüche werden dann nicht anteilsmäßig auf alle Vorstandsmitglieder aufgeteilt. Mangels Masse bei einzelnen Vorstandsmitgliedern könnte der Schadenersatzanspruch dann nach Wahl des Gläubigers auch vollständig durch das Vermögen anderer Vorstände befriedigt werden.
Neben der Haftung für Schadenersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant, z.B. ein Vorwurf der eigenen Bereicherung bei nicht lückenloser Kassenführung.
Vor Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand wegen Vermögensschäden beim Verein aufgrund einer Pflichtverletzung des Vorstands schützt umfänglich nur die Vereins-D&O-Versicherung, in Langform die Directors-and-Officers-Versicherung. Diese übernimmt die Abwehrkosten und ggfs. auch zu leistenden Schadensersatz. Eine private Haftpflichtversicherung oder eine private Rechtsschutzversicherung bietet dem Vorstand keinen Versicherungsschutz.
Hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die Vereinsvorstands-D&O und Vereinshaftpflichtversicherung.
- Der Verein kann sich bei seinem fehlerhaft arbeitenden Vorstand den Steuerschaden aus dessen Privatvermögen ersetzen lassen. Dies ist auch nach Ausscheiden aus dem Vorstandsamt noch möglich.
- Falls der Verein kein ausreichendes Vermögen zur Begleichung der Steuerschulden beibringen kann, geht der Verein in die Insolvenz und der Fiskus kann bei offenen Steuerschulden in das Privatvermögen des Vorstands vollstrecken.
Achtung: alle Vorstandsmitglieder haften i.d.R. gesamtschuldnerisch für das Handeln oder Unterlassen auch eines einzelnen Vorstands. Dies ergibt sich aus den gegenseitigen Kontrollpflichten innerhalb des Vorstands. Daher muss die Versicherungssumme in der D&O ausreichend bemessen sein zur Finanzierung einer eigenständige Rechtsverteidigung für jedes einzelne Vereinsorgan.
Gerade wenn Vorstands-D&O-Versicherung und Vereinsvermögensschadenhaftpflichtversicherung zusammen in einem Kombi-Vertrag abgeschlossen werden, ist auf eine ausreichend bemessene, eigenständige D&O-Versicherungssumme sowie auf leistungsfähige D&O-Versicherungsbedingen zu achten.
In einigen am Markt angebotenen Kombi-Versicherungen ist die D&O Versicherungssumme nur als Teil der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungssumme deklariert. Darüber hinaus werden gem. einiger Versicherungsbedingungen Abwehrkosten nur anteilig ersetzt, wenn der Betrag des geforderten Schadensersatzanspruches oberhalb der vereinbarten Vermögenschaden-Versicherungssumme liegt. Es versteht sich von selbst, dass solche Verträge zwar billiger zu haben sind, dies aber zu Lasten der Absicherung der Vereinsvorstände geht.
Zunächst ist zu wichtig zu verstehen: der versicherte Vermögensschaden entsteht, weil durch schuldhaftes Handeln des Vereins bzw. seiner Mitglieder ein Schadensersatzanspruch bei einem Dritten oder einem Vereinsmitglied entsteht, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. Wenn ein Vermögensschaden infolge eines Personen- oder Sachschadens eintritt, ist das ein "unechter Vermögensschaden". Dieser wird als Personen- bzw. Sachschaden - siehe Vereinshaftpflichtversicherung - reguliert und ist in der reinen Vermögensschadenhaftpflicht nicht versichert.
Wenn es diesen Schadensersatzanspruch eines Dritten oder eines Vereinsmitglieds nicht gibt und der Verein einen Vermögensverlust erleidet, kann es sich um einen sogenannten Eigenschaden handeln, der aber gesondert versichert werden muss.
Versicherte Vermögensschäden des Vereins:
Die Eigenschadenversicherung ist i.d.R. ein Zusatzbaustein zur Vereinsvermögensschadenversicherung und muss gegen Zahlung eines zusätzlichen Versicherungsbeitrags gesondert vereinbart werden.
siehe § 31a BGB). Der Versicherer ersetzt den Eigenschaden aufgrund der Zusatzversicherung.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die Vereinsvorstands-D&O und Vereinshaftpflichtversicherung.
Zur Absicherung des Haftungsrisiko des Vorstands gibt es grundsätzlich drei unterschiedliche Lösungen.
Nicht alle Vereinsversicherer bieten alle Lösungen an. Und auf jeden Fall bestehen deutliche Unterschiede im Leistungsumfang gemäß der detaillierten Versicherungsbedingungen.
Die D&O-Versicherung übernimmt in allen Gestaltungsformen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens des Vereins nach Pflichtverletzung des Organs.
Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt (z.B. Vorsatz) und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des betroffenen Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.
Sollte gegen den Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die Ersatzpflicht im D&O-Schadenfall haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren (Kann-Regelung).
Unsere Empfehlung: Vorstände sollten das Risiko aus Strafverfahren zusätzlich zur D&O über eine Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer bzw. unabhängig von einem Schadensersatzforderungen in Strafverfahren geschützt zu sein. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine niedrige Versicherungssumme der Vereins-D&O durch die die Kosten der Strafverteidigung aufgebraucht werden könnte.
Oftmals werden Vereins-D&O-Versicherungen als Kombinationslösung mit einer Vereinshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden angeboten:
Wir bieten Ihnen gern einen Kombinationsvertrag aus Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Vorstands-D&O an, bei dem aber der D&O-Teil so gestaltet ist, dass eine eigenständige Versicherungssumme und eigenständige Versicherungsbedingungen definiert sind. So können Sie z.B. für Vermögensschäden "nur" 100.000 EUR und für die Vereinsvorstände bis zu 500.000 EUR absichern.
Für größere Vereine oder Verbände mit einer höheren Haushaltssumme und einer höheren Anzahl an Vorständen eigenen sich die Kombinationslösungen nicht, weil deutlich höhere Versicherungssummen mit mehreren Millionen benötigt werden.
Qualitativ sind die Versicherungsbedingungen bei einer eigenständigen Vereins-D&O auch deutlich besser und es sind deutlich höherer Versicherungssummen möglich.
Der einzelne Vereinsvorstand kann sein Haftungsrisiko auch nur für sich selbst im Rahmen einer persönlichen D&O-Versicherung absichern. Diese Lösung ermöglicht ebenfalls
höhere Versicherungssummen und kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verein keine D&O-Versicherung für seine Organe abschließen will oder kann.
Details zu den beiden eigenständigen D&O-Versicherungen entnehmen Sie bitte der folgenden Gegenüberstellung:
Vorteile der Vereins-D&O
Vorteile der persönlichen D&O
Nachteile der Vereins-D&O
Nachteile der persönlichen D&O
Sollten Sie die Vorstands-D&O-Versicherung mit einer Vereinshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden kombinieren wollen, sichern wir Ihnen auch für Kombinationsverträge leistungsfähige D&O-Versicherungsbedingungen zu.
Bereit für Ihr individuelles Angebot zur Vereins-D&O bzw. Vereinshaftpflichtversicherung?
Unter der Vereinshaftpflichtversicherung lassen sich über einen Kombinationsvertrag alle verschiedenen Haftungsszenarien zusammenfassen:
Für die Mehrzahl der Vereine ist ein Kombinationsvertrag über alle vier Haftungsszenarien ausreichend. Allerdings sind dann meist die Versicherungssummen für Vermögensschäden und D&O eng begrenzt oder es gibt nur eine gemeinsame Versicherungssumme für Vermögensschäden des Vereins und für die D&O.
Insbesondere für größere Vereine mit zahlreichen Vorständen bzw. bei höheren Haushaltssummen sind eigenständige Vereins-D&O-Versicherungen besser geeignet.
Wir können für Ihren Verein passende Kombinationsverträge individuell nach dem Bedarf und bereits vorhandenen Vereinsversicherungen konfigurieren.
Ein eigenständiger D&O-Vertrag ist immer dann zu empfehlen, wenn
Unser unverbindliches Angebot für Sie: wir checken vorhandene Vereinsversicherungen auf Lücken, wenn Sie uns eine Kopie des Versicherungsscheins bzw. des letzten Nachtrags mailen.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die Vereins-D&O Vereinshaftpflichtversicherung.
Und ja, die D&O-Versicherung für Vereine kostet Geld. Je größer der Verein und je höher die benötigten Versicherungssummen auch sehr viel Geld. Aber:
Versichern kostet Geld, Schäden selber zahlen kostet mehr Geld und manchmal die eigene Existenz
Anhand der Prämienhöhe kann der Vereinsvorstand abschätzen, dass für Schäden von den Versicherern auch sehr viel Geld ausgegeben wird. Geld, welches sonst privat aufgebracht werden müsste. Ohne D&O-Versicherung raten wir niemanden, sich ehrenamtlich oder bezahlt als Vorstand oder Geschäftsführer eines Vereins zu betätigen.
Die Prämienangaben erfolgen unverbindlich unter der Annahme normaler Risikoverhältnisse ohne Vorschäden bzw. ohne aktuelle Schadensersatzansprüche. Damit die Prämien besonders günstig sind, unterstellen wir eine dreijährige Vertragslaufzeit mit 10% Rabatt.
Alle folgenden Prämienangaben sind Bruttobeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer.
Die Höhe der angegebenen Versicherungssumme steht je Versicherungsfall einmal für Abwehrkosten und zum zweiten für Schadensersatzansprüche zur Verfügung - also sogenannt "unecht zweifach".
Die Höhe der Versicherungssumme sollte in vernünftiger Relation zur Haushaltssumme stehen. Deshalb sind in der nachfolgenden Tabelle nicht alle Kombinationen mit Beitragsangaben gefüllt.
Die Angaben in den Tabellen sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.
Haushaltssumme des Vereins | ||||
Versicherungssumme (unecht zweifach) |
bis 500 TEUR | bis 1,0 Mio. EUR | bis 2,5 Mio. EUR | bis 5 Mio. EUR |
100.000 EUR | 244,02 EUR | |||
250.000 EUR |
392,62 EUR | |||
500.000 EUR |
570,83 EUR | |||
750.000 EUR |
700,24 EUR | |||
1,0 Mio. EUR |
827,47 EUR | 993,07 EUR | ||
1,5 Mio. EUR |
1.015,00 EUR | 1.217,89 EUR | 1.459,17 EUR | |
2,0 Mio. EUR |
1.200,34 EUR | 1.439,97 EUR | 1.727,86 EUR | 2.074,42 EUR |
2,5 Mio. EUR |
1.337,43 EUR | 1.603,38 EUR |
1.925,27 EUR |
2.308,56 EUR |
3,0 Mio. EUR |
1.666,44 EUR | 1.996,00 EUR | 2.401,23 EUR | |
4,0 Mio. EUR | 1.795,85 EUR | 2.154,47 EUR | 2.584,38 EUR | |
5,0 Mio. EUR | 1.923,08 EUR | 2.308,56 EUR | 2.769,73 EUR |
Haushaltssumme des Vereins | ||||
Versicherungssumme (unecht zweifach) |
bis 12,5 Mio. EUR | bis 25 Mio. EUR | bis 50 Mio. EUR | bis 100 Mio. EUR |
3,0 Mio. EUR |
2.879,40 EUR | 2.994,00 EUR | 3.294,50 EUR | 3.457,91 EUR |
4,0 Mio. EUR | 3.101,49 EUR | 3.223,21 EUR | 3.547,84 EUR | 3.723,86 EUR |
5,0 Mio. EUR | 3.323.56 EUR | 3.455,17 EUR | 3.801,73 EUR | 3.989,81 EUR |
Die Angaben in den Tabellen sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.
Versicherungssumme | Jahresbeitrag | ||
100.000 EUR | 239,90 EUR | ||
250.000 EUR |
443,82 EUR | ||
500.000 EUR |
707,72 EUR | ||
750.000 EUR |
923,63 EUR | ||
1,0 Mio. EUR |
1.127,55 EUR | ||
1,5 Mio. EUR |
1.355,46 EUR | ||
2,0 Mio. EUR |
1.583,37 EUR |
Wir beraten Sie gern zur D&O Versicherung |
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