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Die Directors-and-Officers-Versicherung für Unternehmen, kurz D&O-Versicherung oder auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, schützt Aufsichtsräte sowie Vorstände bzw. Geschäftsführer vor Schadensersatzansprüchen aufgrund vermeintlicher oder tatsächlicher Pflichtverletzungen in ihrer Rolle als Gesellschaftsorgan. Die Unternehmens-D&O übernimmt die juristischen Abwehrkosten und begleicht die Schadensersatzforderung. Dadurch schützt die D&O-Versicherung das Privatvermögen aller Führungskräfte und deren Familie. Letzteres ist wichtig, da bei Schadensersatzansprüchen trotz eines möglichen zwischenzeitlichen Ablebens der Führungskraft auf die Erbmasse übergeben.
Die Unternehmens-D&O ist die gängigste Vertragsgestaltung, bei der alle Führungsorgane eines Unternehmens ohne explizite Namensnennung zusammen in einer Police absichert werden.
Bei gemeinsam begangenen Pflichtverletzungen oder mehrerer Pflichtverletzungen unterschiedlicher Manager in einem Versicherungsjahr müssen sich die betroffenen Führungskräfte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz teilen.
Der Vorteil dieser Vertragsgestaltung besteht in der direkten Prämienzahlung durch das Unternehmen selbst.
Bester Schutz für Vorstände einer Aktiengesellschaft ergibt sich aus der Kombination mit einer persönlichen D&O, die bei dann eigenen obligatorischen Selbstbehalt absichert.
Eine persönliche D&O-Versicherung kann aber bei ausreichend bemessener Versicherungssumme auch allein das Gesamtrisiko absichern.
Sie ist allein schon deswegen vorteilhaft, weil die Führungskraft selbst Inhaber der Police ist und somit ihr eigenes Schutzniveau selbst bestimmen kann. Das betrifft insbesondere Situationen, in den der Manager selbst keinen Einfluss auf die D&O-Police hat, z.B. als angestellter Geschäftsführer, oder es innerhalb der Geschäftsführung unterschiedliche Sichtweisen auf den abzusichernden Schutzbedarf gibt.
Neben dem gängigen "Claims made"- Prinzip als Versicherungsfalldefinition wird in der persönlichen D&O-Versicherung von einigen Versicherern auch das vorteilhafte Verstoßprinzip angeboten.
Allen Geschäftsführern und Vorständen ist dringend zu empfehlen, auf eine D&O-Versicherung des Unternehmens hinzuwirken oder selbst eine persönliche D&O abzuschließen.
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Informationen und individuelle Angebote zur D&O für für Vereins- bzw. Verbands-Vorstände sowie Geschäftsführer von Stiftungen oder NGO's finden Sie bitte hier.
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