
Ferien in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus erfahren zunehmende Beliebtheit. Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen rund um Haftpflichtansprüche und Sachschäden an Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern, die Sie ganz unterschiedlich versichern können.
Die Antworten zum Versicherungsschutz hängen davon ab, ...
- ob Sie Mieter oder Eigentümer sind,
- ob es sich um eine Ferienwohnung oder um ein Ferienhaus handelt und
- ob Sie als Eigentümer die Ferienimmobilie selbst nutzen oder vermieten
Wenn Sie Eigentümer einer Ferienimmobilie sind, überspringen Sie bitte Abschnitt A und steigen gleich direkt bei Abschnitt B ein.
Wenn Sie Mieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind
Wenn Sie selbst oder Ihre Kinder Sachschäden schuldhaft verursachen, sind Sie gegenüber dem Eigentümer bzw. Vermieter schadensersatzpflichtig
- Bei Schäden an der Immobilie selbst übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Schadensregulierung
- Bei Schäden an der Ausstattung sollten Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Privathaftpflicht auch diese Mietsachschäden deckt. Hier brauchen Sie vielleicht einen neuen Vertrag.
Wenn in die gemietete Ferienimmobilie eingebrochen und Ihr Eigentum gestohlen wird, leistet Ihre eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung. Ob und in welchem Umfang die Außenversicherung eingeschlossen ist, sollten Sie mit einem Blick in den Versicherungsschein oder die Versicherungsbedingungen prüfen. Dasselbe gilt bei Schäden an Ihrem Eigentum durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel.
Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder sich verletzen oder Ihre Sachen beschädigt werden, weil der Immobilieneigentümer seine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten auf dem Grundstück oder in der Wohnung verletzt hat, können Sie auch Ansprüche auf Schadensersatz an diesen stellen.
Wenn Sie Vermieter einer Ferienwohnung in einer WEG-Immobilie sind
Von der Eigentümergemeinschaft wird ein Verwalter ernannt, der u.a. auch für die Absicherung der gesamten Immobilie durch geeigneten Versicherungsschutz verantwortlich ist. Sie können also davon ausgehen, dass für die WEG eine Gebäudeversicherung und eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung besteht.
Sie sind aber selbst für die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten innerhalb der Wohnung verantwortlich und es können auch Schadensersatzansprüche seitens
Eigentümergemeinschaft an Sie gestellt werden. Neuere und leistungsfähige Privathaftpflichtversicherungen decken diese Ansprüche gegen Sie ab. Das sollten Sie mit einem Blick in
die Versicherungsbedingungen prüfen, auch ob es eine Begrenzung der Ferienwohnungsanzahl auf eine oder zwei Wohnungen gibt.
Wenn Ihre Mieter Schäden innerhalb der Wohnung oder am Gebäude schuldhaft verursachen, sind diese Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig – und hoffentlich auch
privathaftpflichtversichert oder zahlungskräftig. Um diese Schadensersatzansprüche auch durchzusetzen zu können, hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter.
Wenn Sie die Ausstattung Ihrer Ferienimmobilie gegen Schäden absichern möchten, können Sie das nur mit einer speziellen Gewerbeversicherung tun. Die klassische
Hausratversicherung gilt leider nur für selbstbewohnte Immobilien. Mit der Sachinhaltsversicherung sichern Sie sich gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm/Hagel-,
Leitungswasser- und/oder Glasbruchschäden ab. Eine Erweiterung auf Elementarschäden ist meist möglich. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist auch der
Mietentgang abzusichern, wenn und solang die Wohnung durch einen versicherten Sachschaden unbewohnbar geworden ist. Bei der Sachversicherung sollten Sie darauf achten, in welchem
Umfang der Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bei der Schadensregulierung verzichtet, sonst wird der Schadensersatz nach dem Grad der Fahrlässigkeit gekürzt.
Wenn Sie Vermieter eines Ferienhauses sind

Alles Vorstehende zur Ferienwohnung gilt auch für Sie als Vermieter eines Ferienhauses
.
Zusätzlich müssen Sie aber selbst für eine Gebäudeversicherung sowie eine Haus- und Grundstückshaftpflicht sorgen.
Wenn Sie die eigene Ferienimmobilie selbst bewohnen oder Freunden nur unentgeltlich zur Verfügung stellen
Sie müssen sich im gewünschtem Umfang selbst absichern:
- Über Ihre bestehende Privathaftpflicht sichern Sie Ansprüche Dritter ab (das sollten Sie zum bestehenden Vertrag prüfen)
- Über eine zusätzliche Hausratversicherung können Sie die Innenausstattung der Ferienwohnung absichern
- Außerdem kann eine Rechtsschutzversicherung für selbstbewohnte Wohnungen oder Häuser für Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Dienstleistern sowie Behörden sinnvoll sein
- Bei Ferienhäusern brauchen Sie natürlich noch zusätzlich eine eigene Gebäudeversicherung.
Und was muss bei Ferienimmobilien im Ausland besonders beachtet werden?

Die vorstehenden Aussagen gelten sinngemäß auch für das Ausland.
Bei der Privathaftplicht müssen evtl. regionale Einschränkungen Ihres Versicherers beachtet werden.
Als Immobilieneigentümer im Ausland stellt sich natürlich die Frage, ob Versicherungen für Gebäude, Innenausstattung und Haftpflicht vor Ort oder welche aus Deutschland abgeschlossen werden sollten bzw. können.
Bei Versicherungen vor Ort müssen Sie immer bedenken, dass diese in der jeweiligen Landessprache arbeiten. Das betrifft die Versicherungsbedingungen, die andere als die in Deutschland gewohnten Regelungen beinhalten werden und in der Landessprache verfasst sind. Ebenso sind Schadensersatzansprüche in der Landessprache zu stellen und durchzusetzen.
Wir können Ihnen erfahrene Versicherer mit deutschem Vertragswerk und umfassender Absicherungen anbieten für selbstgenutzte oder vermietete Ferienwohnungen/-häuser in folgenden Ländern:




















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Gnann (Donnerstag, 09 November 2023 12:44)
Hallo,
ich suche eine Hausratversicherung für unsere Ferienwohnung im Ortskern von Garmisch Partenkirchen (Partnachstr. 29a) mit 75qm, die wir teilweise selbst nutzen, teilweise vermieten.
Bitte unterbreiten Sie mir ein entsprechendes Angebot.
Elementarversicherung wäre wünschenswert, evtl. auch Glasbruch.
Vielen Dank
Susanne Gnann
Jörg Hodann (Freitag, 10 November 2023 09:32)
Guten Tag Frau Gnann,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte senden Sie uns Ihre Kontaktdaten über eine Privatnachricht unter Wrbsite-Menüpunkt "Ihr direkter Kontakt".
Vielen Dank im Voraus!
Ihr Serviceteam