Ferienwohnung oder Ferienhaus optimal versichern

Eigenes Ferienhaus oder Ferienwohnung versichern
Gut versichert im eigenen Ferienhaus oder der Ferienwohnung

Ferien in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus erfahren zunehmende Beliebtheit, ob nun in Deutschland oder im Ausland. Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen rund um Haftpflichtansprüche und Sachschäden an Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern, die Sie ganz unterschiedlich versichern können.

 Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz hängen davon ab, ...

  1. ob Sie Mieter einer Ferienimmobilie sind
  2. ob Sie Vermieter einer Ferienwohnung in einer Ferienanlage oder einem Mehrfamilienhaus sind
  3. ob Sie Vermieter eines Ferienhauses sind
  4. ob Sie als Eigentümer Ihre Ferienwohnung oder Ferienhaus selbst nutzen
  5. ob Sie Eigentümer eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung im europäischen Ausland sind.

 

Worauf Sie achten sollten, um sich je nach Ihrer Situation optimal zu versichern, ist im jeweiligen nummerierten Abschnitt dargestellt.

Am Ende dieser Webpage können Sie ein individuelles Versicherungsangebot für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus im In- oder Ausland anfordern.

 

1. Wenn Sie Mieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind

 Wenn Sie selbst oder Ihre Kinder Sachschäden schuldhaft verursachen, sind Sie gegenüber dem Eigentümer bzw. Vermieter schadensersatzpflichtig

  • Bei Schäden an der Immobilie selbst übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Schadensregulierung
  • Bei Schäden an der Ausstattung sollten Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Privathaftpflicht auch diese Mietsachschäden deckt. Hier brauchen Sie vielleicht einen neuen Vertrag.

Wenn in die gemietete Ferienimmobilie eingebrochen und Ihr Eigentum gestohlen wird, leistet Ihre eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung. Ob und in welchem Umfang die Außenversicherung eingeschlossen ist, sollten Sie mit einem Blick in den Versicherungsschein oder die Versicherungsbedingungen prüfen. Dasselbe gilt bei Schäden an Ihrem Eigentum durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel.

 

Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder sich verletzen oder Ihre Sachen beschädigt werden, weil der Immobilieneigentümer seine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten auf dem Grundstück oder in der Wohnung verletzt hat, können Sie auch Ansprüche auf Schadensersatz an diesen stellen.

Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen auf ausreichenden Schutz in der gemieteten Ferienimmobilie.

 

2. Wenn Sie Vermieter einer Ferienwohnung in einer Ferienanlage sind

Von der Eigentümergemeinschaft wird ein Verwalter ernannt, der u.a. auch für die Absicherung der gesamten Immobilie durch geeigneten Versicherungsschutz verantwortlich ist. Sie können also grundsätzlich davon ausgehen, dass für die Ferienanlage eine Gebäudeversicherung und eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung besteht.


Sie sind aber selbst für die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten innerhalb der Wohnung verantwortlich und es können auch Schadensersatzansprüche seitens Eigentümergemeinschaft an Sie gestellt werden. Neuere und leistungsfähige Privathaftpflichtversicherungen decken diese Ansprüche gegen Sie ab. Das sollten Sie mit einem Blick in die Versicherungsbedingungen prüfen, auch ob es eine Begrenzung der Ferienwohnungsanzahl auf eine oder zwei Wohnungen oder auf Deutschland oder die EU gibt.
 
Wenn Ihre Mieter Schäden innerhalb der Wohnung oder am Gebäude schuldhaft verursachen, sind diese Ihnen bzw. der Eigentümergemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig – und hoffentlich auch privathaftpflichtversichert oder zumindest zahlungskräftig. Um diese Schadensersatzansprüche auch durchzusetzen zu können, hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter mit Schadenersatzrechtsschutz.
 
Wenn Sie die Ausstattung Ihrer Ferienimmobilie gegen Schäden absichern möchten, können Sie das als Vermieter nur mit einer speziellen Gewerbeversicherung tun, der Sachinhaltsversicherung. Die klassische Hausratversicherung gilt nur für privaten Hausrat in ausschließlich selbstbewohnten Immobilien.

Mit der Sachinhaltsversicherung sichern Sie sich gegen die üblichen Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser) sowie optional gegen Glasbruchschäden ab. Eine Erweiterung auf Elementarschäden ist meist möglich. Mit diesem Vertrag ist auch ein Mietentgang abzusichern, wenn und solang die Wohnung durch einen versicherten Sachschaden unbewohnbar geworden ist.

Bei der Sachversicherung sollten Sie darauf achten, in welchem Umfang der Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bei der Schadensregulierung verzichtet, sonst wird der Schadensersatz nach dem Grad der Fahrlässigkeit bei der Schadensherbeiführung gekürzt.

 

3. Wenn Sie Vermieter eines Ferienhauses sind

Wochenendhaus Ferienhaus Versicherung
Ferienhäuser optimal versichern

Wenn Sie Ihr Ferienhaus gewerblich vermieten, können Sie dessen Innenausstattung nicht mit einer Hausrat für privates Eigentum versichern. Wollen Sie bei Schäden vom Versicherer Schadensersatz, müssen Sie eine sogenannte Sachinhaltsversicherung abschließen. Neben den bekannten Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leistungswasser sowie erweiterte Elementargefahren) kann diese Versicherung auch den entgangen Mietausfall nach einem versicherten Sachschaden absichern.

 

Neben der Inhaltsversicherung müssen Sie zusätzlich selbst für eine ausreichende Gebäudeversicherung für Schäden am Ferienhaus sowie für eine Haus- und Grundstückshaftpflicht für Schadensersatzansprüche Dritter oder der Mieter sorgen (z.B. wenn Sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben und jemand dadurch zu Schaden gekommen ist).

4. Wenn Sie die eigene Ferienimmobilie selbst bewohnen oder Freunden nur unentgeltlich zur Verfügung stellen

Sie müssen sich im gewünschten Umfang selbst absichern:

  1. Über Ihre bestehende Privathaftpflicht sichern Sie Ansprüche Dritter ab (das sollten Sie in den Versicherungsbedingungen prüfen; falls nicht benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundstückshaftpflicht).
  2. Bei Ferienhäusern brauchen Sie natürlich noch zusätzlich eine eigene Gebäudeversicherung.
  3. Über eine zusätzliche Hausratversicherung können Sie die Innenausstattung der Ferienimmobilie absichern.
  4. Außerdem kann eine Rechtsschutzversicherung für selbstbewohnte Ferienwohnungen oder Ferienhäuser für Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Dienstleistern sowie Behörden sinnvoll sein.

5. Und was muss bei Ferienimmobilien im Ausland besonders beachtet werden?

Ferienwohnung und Ferienhaus im Ausland versichern
Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Ausland mit deutschem Vertrag absichern

 Die vorstehenden Aussagen gelten sinngemäß auch für das Ausland.

Bei der Privathaftplicht müssen evtl. regionale Einschränkungen Ihres Versicherers beachtet werden.

 

Als Immobilieneigentümer im Ausland stellt sich natürlich die Frage, ob Versicherungen für Gebäude, Innenausstattung und Haftpflicht vor Ort oder welche aus Deutschland abgeschlossen werden sollten bzw. können.

 

Bei Versicherungen vor Ort müssen Sie immer bedenken, dass diese in der jeweiligen Landessprache arbeiten.

Das betrifft die Versicherungsbedingungen, die andere als die in Deutschland gewohnten Regelungen beinhalten werden und in der Landessprache verfasst sind. Ebenso sind Schadensersatzansprüche in der Landessprache zu stellen und durchzusetzen.

 

Wir können Ihnen erfahrene Versicherer mit deutschem Vertragswerk und umfassender Absicherungen anbieten für selbstgenutzte oder vermietete Ferienwohnungen / Ferienhäuser in folgenden EU-Ländern:

 

  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn


Fordern Sie gern Ihr individuelles Angebot zur Versicherung Ihrer ferienwohnung oder Iheres Ferienhauses an

 

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