Unternehmensversicherungen sichern die Existenz Ihres Unternehmens


Unvorhergesehene Schadensereignisse wirken sich plötzlich negativ auf die Vermögenswerte Ihres Unternehmens aus. 

Sachschäden zerstören oder beschädigen Produktionsmittel. In der Folge kommen Produktion und Verkauf zum Erliegen. Umsatzausfälle bei fortlaufenden Fixkosten vergrößern den Schaden weiter.

 

Ungleich größere Ausmaße können jedoch Schadensersatzansprüche Dritter annehmen, wenn fehlerhaft gearbeitet wird oder Missgeschicke passieren. Für potenzielle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden kann ein Unternehmen nicht sinnvoll ausreichend Eigenkapital und liquide Mittel vorhalten.

 

In all diesen Fällen leisten Unternehmensversicherungen als eines der wichtigsten Risikomanagement-Instrumente Schadensersatz und sichern den Fortbestand Ihres Unternehmens. Unternehmensversicherungen sind existenziell für Ihr Unternehmen.



Unsere Vorgehensweise in der Zusammenarbeit

Risiko-Management-Zyklus

 

 

  1. Wir nehmen systematisch die Risiken Ihres Unternehmens auf
  2. Wir bewerten Ihre Risiken und zeigen alternative Risikomanagement-Maßnahmen auf
  3. Wir durchleuchten Ihre bestehenden Versicherungsverträge und finden die Schwachstellen
  4. Wir optimieren Ihren Versicherungsschutz qualitativ und preislich 

Unser Leistungsspektrum

Betriebshaftpflichtversicherung Produkthaftpflicht Umwelthaftpflicht

Betriebshaftpflicht

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz an Dritte bei von Ihrem Unternehmen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.  Sie muss passend auf Ihre Branche und Ihr Unternehmen zugeschnitten sein. Betreiben Sie ein Büro, ein Ladengeschäft oder Produktionsstraßen? Arbeiten Ihre Mitarbeiter beim Kunden vor Ort bzw. arbeitet Ihr Unternehmen an Sachen des Kunden (Tätigkeitsschäden)? Führen Sie ein Handelsunternehmen oder produzieren Sie Waren (Produkthaftpflicht)? Betreiben Sie gefährliche Anlagen mit Umweltrisiken (Umwelt-Haftpflicht)? Fokussieren Sie sich auf eine Leistung oder erbringen Sie Nebenleistungen aus anderen Branchen (Mischgewerbe)?

Auf Ihren Versicherungsvertrag können Sie sich nur verlassen, wenn vorausgehend eine vollständige Risikoerfassung erfolgte und Änderungen zeitnah im Vertrag berücksichtigt wurden. 

Wir empfehlen regelmäßige Checks der Verträge und der Prämien, da aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs unter den Versicherern für viele Unternehmen verbesserte Versicherungsbedingungen und niedrigere Prämien möglich sind.

VSH Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflicht

 

Erbringt Ihr Unternehmen vorrangig Beratungsleistungen oder  Gutachten? Oder entwickeln Sie im Kundenauftrag Softwarelösungen? Dann benötigen Sie dringend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, teilweise auch Berufshaftpflichtversicherung genannt (z.B. bei Rechtsanwälten und Notaren). Echte Vermögensschäden sind solche, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Wenn Ihre Dienstleistung also einmal fehlerhaft ist oder Ihr Unternehmen z.B. Geheimhaltungspflichten verletzt, Ihrem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden entsteht, er vielleicht nicht mehr produzieren kann oder er selbst besondere Aufwände zur Schadensbeseitigung hat, dann leistet der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer dafür Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Viele Versicherungsprodukte sehen auch einen Schutz bei Verletzung fremder Rechte vor (Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) und übernehmen die Kosten für die Abwehr von Abmahnungen oder Klagen. 

Für viele Branchen gibt es standardisierte und sehr preisgünstige Branchenlösungen, die die die Risiken aus Vermögensschäden sowie aus der Betriebshaftpflicht kombinieren und umfassend abdecken, teilweise auch kombiniert mit Sachversicherungen.  Für kleinere bis mittlere Unternehmen sind diese Angebote meist gut geeignet. Für Mischgewerbe oder Unternehmen oberhalb von ca. 5 Mio. EUR Jahresumsatz empfehlen wir jedoch individuelle und mit relevanten Versicherern gesonderte ausgehandelte Vertragswerke.

 


Gebäudeversicherung

Betriebsgebäude

 

Die Gebäudeversicherung benötigt ein Unternehmen dann dringend, wenn die Betriebsgebäude im Eigentum des Unternehmens stehen oder das Unternehmen dafür anderweitig das Risiko trägt.

 

Die Gebäudeversicherung leistet Ersatz, wenn Betriebsgebäude beschädigt werden, i.d.R. durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel.

Weitere Gefahren können im Rahmen einer EC (Extended Coverage) oder einer Elementarschadendeckung  versichert werden.

  

Deckungsumfang und Prämien unterscheiden sich sehr stark, je nach dem, in welcher Höhe die Wiederherstellungskosten anzusetzen sind und welche Risikolage besteht, z.B. nur Bürofläche oder Lagernutzung inkl. doer ohne gefährliche Güter oder Produktionsgebäude. Mit und ohne Bewachung oder Feuerschutzeinrichtungen. Im belebten Innenstadtbereich oder in eher einsam gelegenen Industriegebieten.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist, leistet die Gebäudeversicherung umfassend für den Wiederaufbau und für zusätzlich entstehende Schadenkosten.

Betriebsinhaltsversicherung Geschäftsinhaltsversicherung Geschäftsausstattungsversicherung

Betriebsinhalt

 

Eine Betriebsinhalts- oder auch Geschäftsausstattungsversicherung sichert die in die Betriebsstätten eingebrachten Mobilien ab. Das sind grundsätzlich alle kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung sowie Ihre gesamten Vorräte und Waren.

 

Diese sind i.d.R. gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Weitere Gefahren können im Rahmen einer EC (Extended Coverage) oder einer Elementarschadendeckung  versichert werden.

Der Markt bietet hier auch sog. All-Risk-Deckungen, d.h. die Betriebsausstattung ist gegen alle Gefahren versichert, die im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen oder begrenzt sind.

 

Wichtig ist eine durchgängige Versicherung zum Neuwert ("Goldene Regel"), um im Schadensfall ausreichend Mittel zur Ersatzbeschaffung zu bekommen.

 

Die Versicherungssumme muss ausreichend bemessen sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dann leistet eine Betriebsinhaltsversicherung im Schadenfall umfänglich für Neuanschaffungen sowie für zusätzlich entstehende Schadenkosten.

 

 

Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebsschließungsversicherung

Betriebsunterbrechung

 

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn Ihr Geschäftsbetrieb durch einen versicherten Sachschaden (also Feuer, Sturm, Leitungswasser ...) unterbrochen wird. Nach einem größeren Schaden dauert der Wiederaufbau und die Betriebsaufnahme einige Zeit. Es fehlen Einnahmen aus Verkäufen, währenddessen laufen Ihre Fixkosten (z.B. Löhne, Mieten, IT-Kosten) aber weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die während einer festgelegten Haftungszeit von bis zu 12 oder 24 Monaten die fortlaufenden Fixkosten sowie den entgangenen Gewinn und verhindert so, dass aus einem Sachschaden eine Insolvenz wird.

Achten Sie auf die Mitversicherung von Rückwirkungsschäden, dann sind auch Sachschäden bei Ihren Lieferanten oder Abnehmern ein Leistungsauslöser für Ihren Versicherungsschutz.

 

Eine besondere Versicherungsform ist die Betriebsschließungsversicherung. Wenn ein Betrieb im Bereich Heilwesen, Gastronomie, Hotellerie oder Nahrungsmittelerzeugung aufgrund von Infektionsrisiken per behördlicher Einzelverfügung geschlossen wird, werden auch hier für einen vereinbarten Zeitraum von i.d.R. einem Monat fixe Kosten und Gewinnentgang durch den Versicherer ersetzt.


Elektronikversicherung IT-Versicherung

Elektronikversicherung

 

Grundsätzlich ist Ihre technische Betriebsausstattung in der Geschäftsinhaltsversicherung bei Eintritt der benannten Gefahren abgesichert. Eine Elektronikversicherung leistet aber mehr. Als Allrisk-Versicherung leistet sie Ersatz bei Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. Bedienfehler oder Unvorsichtigkeiten Ihrer Mitarbeiter. 

 

Wenn Ihr Unternehmen auf eine funktionierende elektronische oder elektrotechnische Ausstattung dringend angewiesen ist, ist eine gesonderte Absicherung durch die Elektronikversicherung zu empfehlen. Achten Sie bei Ihrer Geschäftsinhalts- oder Ihrer bestehenden Elektronikversicherung auf den Ausschluss besonderer Gerätschaften. In diesem Fall benötigen Sie eine Sonderdeckung.

 

Um Überschneidungen mit der Geschäftsinhaltsversicherung zu vermeiden, müssen die Versicherungswerte dort herausgenommen werden oder aber die benannten Gefahren aus der Elektronikpolice.

 

Maschinenversicherung

Maschinenversicherung

 

Bei der Maschinenversicherung ist nach stationären Risiken (z.B. Produktionsstraßen) und fahrbaren Risiken (z.B. Bagger) zu unterscheiden. 

 

Ähnlich wie bei der Elektronikversicherung geht der Versicherungsschutz für Maschinen sehr viel weiter als in der Betriebsinhaltsversicherung. Als Allrisk-Deckung sind Sie sehr weitgehend abgesichert vor den Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar bis zu fehlerhafter Bedienung und Aufstellungsfehlern.

 

Mobile Maschinen können sehr umfangreich abgesichert werden, manchmal liegt allerdings der Fokus auf Feuer, Diebstahl und Elementarrisken. In diesem Fall können zur Prämieneinsparung auch nur benannte Gefahren versichert werden.

 


Cyber-Versicherung IT-Versicherung

Cyber-Versicherung

 

Die Cyber-Versicherung deckt die Kosten einer vermuteten oder tatsächlichen IT-Sicherheitsverletzung.

Zunächst wird ermittelt ob und auf welchem Weg IT-Systeme kompromittiert wurden (Forensik). Dann werden Sicherheitsmaßnahmen konzipiert und die betroffenen Systeme und Daten wiederhergestellt. Die während dieser Zeit  fortlaufenden Fixkosten und entgangenen Umsätzen werden ebenfalls ersetzt (Betriebsunterbrechungsschaden). Bei Datenschutzverletzungen anfallende Informations-, Rechtsberatungs- und Überwachungskosten werden ebenfalls übernommen. Weiterhin übernimmt die Cyber-Versicherung die Schadensersatzansprüche von Kunden und Geschäftspartnern, sofern Datenschutzverletzungen vorliegen oder deren IT-Systeme ebenfalls betroffen wurden.  

Schlussendlich werden auch Geldabflüsse durch Identitätsdiebstahl ersetzt.

Hier finden Sie eine umfassende Darstellung zur Cyber-Versicherung.

D&O-Versicherung Directors & Officers

D&O-Versicherung

 

Bei Pflichtverletzung haftet ein Geschäftsführer oder Vorstand mit seinem Privatvermögen für den entstandenen Vermögensschaden. Der Schadensersatzanspruch kann extern entstehen von Seiten der Steuerbehörden, Sozialversicherungen oder vom Insolvenzverwalter.

Aber auch im Innenverhältnis haftet der Manager dem Unternehmen gegenüber bei Fehlern in der Geschäftsführung. Dabei  reicht der bloße Vorwurf einer Pflichtverletzung bereits aus, um Abwehrkosten zu verursachen, denn die Rechtsprechung sieht eine Umkehr der Beweislast vor. Der Manager muss beweisen, dass er seine Pflichten nicht verletzt hat.

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) übernimmt die Prüfung des Schadensersatzanspruchs, die Kosten der Abwehr und bei berechtigten Ansprüchen zahlt diese den Schadenersatz. Üblicherweise werden dazu noch mehr oder weniger nützliche Nebenleistungen versprochen.

Hier finden Sie eine umfassende Darstellung zur D&O-Versicherung 

Gewerberechtsschutz Unternehmensrechtsschutz Firmenrechtsschutz Manager-Rechtsschutz

Gewerbe-Rechtsschutz

 

Die Gewerberechtsschutzversicherung deckt die Kosten des Unternehmens bei Rechtsberatung und -rechtsverfolgung ab. Diese Versicherung wird auch bezeichnet als Betriebsrechtsschutz,  Unternehmensrechtsschutz, Firmenrechtsschutz. Davon abzugrenzen ist der Rechtsschutz für Selbstständige, der sich auf einen einzelnen Gewerbetreibenden bezieht und auch dessen Privatleben absichert.

Der Rechtsschutz für Unternehmen bezieht sich auf verschiedene Bereiche wie Verkehr, Arbeit, Vertrag, Steuern, Sozialversicherungen, Immobilien oder Strafrecht.

Oftmals wird der Versicherungsschutz erweitert um Bonitätsauskünfte und Forderungsmanagement. 

 

 


Transportversicherung Warentransportversicherung Werkverkehrsversicherung

Transportversicherung

 

Immer wenn Ihre Güter oder Vermögenswerte von A nach B unterwegs sind, stellt sich die Frage, wer trägt in welchem Umfang bis wohin das Verlustrisiko? Sollten Sie wertvolle Güter transportieren, ist Ihnen die Absicherung über eine Transportversicherung zu empfehlen. Das beginnt bei einem einfachen Büroumzug geht über regelmäßigen Werkverkehr und endet bei der Verschiffung von Handelsgütern.

 

Warenkreditversicherung Kreditversicherung Kautionsversicherung Bürgschaftsversicherung

Kredit- und Bürgschaftsversicherungen

 

Die Warenkreditversicherung sichert Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab, wenn Ihre Kunden erst nach der Lieferung zahlen müssen.

 

Sofern Sie als Empfänger von Lieferungen und Leistungen eine Bürgschaft oder Zahlungsgarantie beibringen müssen, können Sie als Versicherungsnehmer eine Kautionsversicherung abschließen. 

 


bAV Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Alterversorgung

Betriebliche Altersvorsorge

 

Die Betriebliche Altersvorsorge schafft den arbeits- und steuerrechtlichen Rahmen für staatlich geförderte Altersvorsorge von Geschäftsführern, Führungskräften und Mitarbeitern in der Versorgungsschicht 2.

Zahlreiche Durchführungswege und Gestaltungsmöglichkeiten sowie rechtliche Rahmenbedingungen sorgen für eine hohe Komplexität, die die Unternehmen ohne Beratung allein nicht bewältigen können. Abgesehen von besonders hohen Versorgungsanforderungen seitens Gesellschafter-Geschäftsführern steht heute bei der Versorgung von Mitarbeitern in KMU eindeutig die Entgeltumwandlung im Vordergrund. Die Mitarbeiter haben ein gesetzliches Anrecht auf Entgeltumwandlung und bei neuen Versorgungszusagen auch auf einen Arbeitgeberzuschuss mindestens in Höhe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Ein Plus an Mitarbeiterbindung lässt sich über gestaffelte und das Mindestmaß hinausgehende  Arbeitgeberzuschüsse erreichen.

Wir empfehlen allen Unternehmen, mit uns ein eigenes betriebliches Versorgungskonzept mindestens mit dem Durchführungsweg 'Direktversicherung' aufzusetzen. Andernfalls müssen Sie in die vom Mitarbeiter mitgebrachten oder neu abgeschlossenen Verträge einsteigen und tragen damit unbekannte Risiken und hohen Verwaltungsaufwand aus vielfältigen Einzelverträgen.

Betriebliche Krankenversicherung bKV

Betriebliche Krankenversicherung

 

Ziel der Betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation sowie über die Gesundheitsleistungen niedrigere Fehlzeiten. In Branchen mit Arbeitskräftemangel steigert die arbeitgeberfinanzierte bKV wirksam die Arbeitgeberattraktivität.

 

Bei der bKV schließt der Arbeitgeber ggfs. je definierte Mitarbeitergruppe einen Rahmenvertrag mit einem privaten Krankenversicherer ab, in dem zu einem bestimmten Monatsbeitrag je Mitarbeiter zusätzliche Gesundheitsleistungen für die Belegschaft definiert werden. Dies können Zusatzleistungen im Bereich Zahn oder Krankenhaus sein oder aber auch Leistungen im Bereich Gesundheitsvorsorge, wie gesonderte Vorsorgeuntersuchungen oder Reiseschutzimpfungen.

Je nach Rahmenbedingungen und Größe des Mitarbeiterkollektivs sind Vorteile gegenüber privaten Einzelverträgen möglich, wie z.B. Verzicht auf Wartezeiten und erleichterte Gesundheitsprüfung.

 

Neben der arbeitgeberfinanzierten bKV können auch arbeitnehmerfinanzierte Lösungen aufgesetzt werden, die dann auch den Familienangehörigen der Mitarbeiter offen stehen. 



Vorstehend haben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten und i.d.R. für alle Unternehmen relevante Unternehmensversicherungen gegeben. Bitte beachten Sie die weitergehenden Links für detailliertere Informationen.

Für spezielle Risiken existieren noch eine Reihe von weiteren Versicherungsarten, z.B. Ausstellungsversicherungen, Veranstaltungsversicherungen, Firmen-Gruppenunfallversicherungen, u.w., die hier nicht dargestellt, aber ebenfalls beraten und vermittelt werden.