Vereinsversicherungen: Vereine und deren Vorstände brauchen umfassenden Versicherungsschutz


Unvorhergesehene Schadensereignisse wirken sich plötzlich negativ auf die Vermögenswerte Ihres Vereins aus. 

Sachschäden zerstören Vereinseigentum. Ungleich größere Ausmaße können jedoch Haftpflicht-Schadensersatzansprüche Dritter annehmen, wenn der Verein Sicherheitsvorschriften außer Acht gelassen hat oder Missgeschicke passieren. Für potenzielle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden kann ein Verein nur über guten Versicherungsschutz Vorsorge tragen.

In all diesen Fällen sichern gute Vereinsversicherungen den Fortbestand Ihres Vereins.

Besondere Risiken tragen alle Vereinsvorstände, denn für Pflichtverletzungen im Vorstandsamt sind diese trotz ehrenamtlicher Funktion vollständig privat schadensersatzpflichtig.



Umfassendes Leistungsspektrum bei Vereinsversicherungen


Vereinshaftpflichtversicherung, Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Vereinshaftpflicht

 

Eine Vereinshaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz bei schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden, aber auch aus echten Vermögensschäden.  Sie muss passend auf Ihren Verein zugeschnitten sein. Betreiben Sie ein Vereinsgelände oder verabreden sich die Mitglieder an wechselnden Orten?

Führen Sie Veranstaltungen für Vereinsmitglieder und / oder Vereinsfremde durch?

Veranstalten Sie Reisen für Ihre Vereinsmitglieder?

Auf Ihren bestehenden Versicherungsvertrag können Sie sich nur verlassen, wenn vorausgehend eine vollständige Risikoerfassung erfolgte und auch zwischenzeitliche Änderungen zeitnah im Vertrag berücksichtigt wurden. 

Wir empfehlen regelmäßige Checks der Verträge und der Prämien, da aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs unter den Versicherern für viele Vereine verbesserte Versicherungsbedingungen und niedrigere Prämien möglich sind.

Es gibt umfassende Paketlösungen. Oft besteht bereits ein Haftpflichtvertrag für Personen- und Sachschäden. Eine fehlende D&O-Vorstandsabsicherung wird dann häufig zusammen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert.

D&O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereinsvorstände

D & O für den Vereinsvorstand

 

Bei Pflichtverletzung im Vorstandsamt haften die Vorstandsmitglieder jeweils gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen für den dem Verein entstandenen Vermögensschaden, z.B. Verlust der Gemeinnützigkeit bei Fehler in der Kassenführung. Und das auch über den Tod hinaus mit vererbten Vermögen, weil die Haftung auch noch viele Jahre nach der Pflichtverletzung bestehen kann.

Dabei reicht der bloße Vorwurf einer Pflichtverletzung aus den Kreisen der Mitglieder bereits aus, um Abwehrkosten zu verursachen, denn die Rechtsprechung sieht eine Umkehr der Beweislast vor. Der Vorstand muss dann beweisen, dass er seine Pflichten nicht verletzt hat.

Die D&O-Versicherung für Vereinsvorstände (Directors & Officers-Versicherung) übernimmt die Prüfung des Schadensersatzanspruchs, die Kosten der Abwehr und bei berechtigten Ansprüchen zahlt diese den Schadenersatz. Üblicherweise werden dazu noch mehr oder weniger nützliche Nebenleistungen versprochen.


Versicherung der Vereinsgebäude

Vereinsgebäude

 

Die Gebäudeversicherung benötigt ein Verein dann dringend, wenn die Vereinsgebäude im Eigentum des Vereins stehen (also nicht für angemietete Gebäude).

 

Die Gebäudeversicherung leistet Ersatz, wenn Schäden entstehen durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm / Hagel.

Weitere Gefahren können im Rahmen einer EC (Extended Coverage) oder einer Elementarschadendeckung versichert werden.

  

Deckungsumfang und Prämien unterscheiden sich sehr stark, je nach dem, in welcher Höhe die Wiederherstellungskosten anzusetzen sind und welche Risikolage besteht.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist, leistet die Gebäudeversicherung umfassend für den Wiederaufbau und für zusätzlich entstehende Schadenkosten.

Inhaltsversicherung für Vereinsräume

Vereinsinhalt

 

Eine Inhalts- oder auch Ausstattungsversicherung sichert die in den Vereinsstätten eingebrachten Mobilien ab. Das sind grundsätzlich alle Einrichtungsgegenstände, Vorräte und auch sonstiger, dem Verein zuzurechnender Besitz.

 

Diese sind i.d.R. gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Weitere Gefahren können im Rahmen einer EC (Extended Coverage) oder einer Elementarschadendeckung versichert werden.

Der Markt bietet hier auch sog. All-Risk-Deckungen, d.h. die Betriebsausstattung ist gegen alle Gefahren versichert, die im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen oder begrenzt sind.

 

Wichtig ist eine durchgängige Versicherung zum Neuwert, um im Schadensfall ausreichend Mittel zur Ersatzbeschaffung zu bekommen.

 

Die Versicherungssumme muss ausreichend bemessen sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dann leistet eine Inhaltsversicherung im Schadenfall umfänglich für Neuanschaffungen sowie für zusätzlich entstehende Schadenkosten.


Elektronikversicherung für Vereine

Elektronikversicherung

 

Grundsätzlich ist Ihre technische Vereinsausstattung in der Inhaltsversicherung bei Eintritt der benannten Gefahren abgesichert. Eine Elektronikversicherung leistet aber mehr. Als Allrisk-Versicherung leistet sie Ersatz bei Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. auch bei Bedienfehler oder Unvorsichtigkeiten von Vereinsmitgliedern. 

 

Wenn Ihr Verein auf eine funktionierende elektronische oder elektrotechnische Ausstattung dringend angewiesen ist, ist eine gesonderte Absicherung durch die Elektronikversicherung zu empfehlen. Achten Sie bei Ihrer Inhalts- oder Ihrer bestehenden Elektronikversicherung auf den Ausschluss besonderer Gerätschaften. In diesem Fall benötigen Sie eine Sonderdeckung.

 

Um Überschneidungen mit der Inhaltsversicherung zu vermeiden, müssen die Versicherungswerte dort herausgenommen werden oder aber die benannten Gefahren aus der Elektronikpolice.

 

Vereinsrechtsschutzversicherung

Vereins-Rechtsschutz

 

Die Vereins-Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten bei erforderlichen Rechtsberatungen und -Rechtsstreitigkeiten ab.

Der Rechtsschutz für bezieht sich auf verschiedene Bereiche wie Verkehr, Arbeit, Vertrag, Steuern, Sozialversicherungen, Immobilien oder Strafrecht.

 

Unfallversicherung für Vereinsmitglieder

Gruppenunfallversicherung

 

Insbesondere bei Sportvereinen können Unfälle passieren, die beim betroffenen Vereinsmitglied bleibende Beeinträchtigungen verursachen.

 

Bei der Gruppenunfallversicherung schließt der Verein für seine Mitglieder eine Unfallversicherung mit definierten Versicherungssummen zu Sonderkonditionen ab.



Vorstehend haben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten und i.d.R. für alle Vereine relevanten Vereinsversicherungen gegeben. Bitte beachten Sie die weitergehenden Links für detailliertere Informationen.