Die Vereins-D&O-Versicherung schützt den Vereinsvorstand - auch zusammen mit der Vereinshaftpflichtversicherung

... zusammen mit unserer unabhängigen Beratung als Versicherungsmakler.


Sport im Verein nur mit Vereinshaftpflichtversicherung und D&O-Versicherung für Vereinsvorstand / Vereinsvorstände
Vereinshaftpflichtversicherung für Sportvereine inkl. D&O-Versicherung für den Vereinsvorstand

Die Vereins-D&O Versicherung für den Vereinsvorstand und weitere Vereinsorgane ist elementar wichtig, denn die Organe sind dem Verein bei Fehlern schadensersatzpflichtig, unabhängig ob die Funktion als ehrenamtlich übernommene Tätigkeit oder bezahlt mit Anstellungsvertrag ausgeübt wird.

 

Eine D&O Versicherung für den Vorstand kann als bester Schutz in einem eigenständigen Vertrag abgeschlossen werden oder in Kombination mit einer ggfs. noch nicht bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung gebündelt werden mit:

  • Personen- und Sachschäden im allgemeinen Vereinsleben
  • Personen- und Sachschäden anlässlich von Veranstaltungen und organisierten Reisen
  • Vermögensschäden des Vereins

 

Im Folgenden geben wir Ihnen umfangreiche Informationen zur D&O und den weiteren Vereinshaftpflichtversicherungen.

Am Ende dieser Webpage haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Angebot für Ihren Verein zu konfigurieren. Bitte geben Sie dort an, ob Sie sich für eine eigenständige D&O-Versicherung oder eine Kombination verschiedener Vereinshaftpflichtversicherungen interessieren.

Direkt zur Angebotskonfiguration für die Vereinsvorstands-D&O und weiterer Vereinshaftpflichtversicherungen springen.

 

Wer als Vereinsvorstand ehrenamtlich tätig ist, will nicht privat für Fehler haften

Auch wer nur eine ehrenamtliche Funktion im Verein ausübt, muss damit rechnen für eigens Tun oder Unterlassen im Sinne des Vereins für evtl. daraus entstehende Vermögensschäden persönlich zu haften.

In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:

  • Der Vereinsvorstand haftet dem Verein gegenüber im Innenverhältnis für Vermögensschäden, z.B. für Nachlässigkeiten oder Irrtümer in der Vereinsführung oder Verstöße gegen interne Vorschriften
  • Der Vereinsvorstand haftet extern im Außenverhältnis bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern oder bei verspäteter Stellung von Insolvenzanträgen

Die Haftung des Vereinsvorstands gilt unabhängig von seiner Eigenschaft als bezahlter oder ehrenamtlich tätiger Vorstand. Bei der Haftung geht es um Vermögensschäden: Schäden ohne Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden.

 

Personen- oder Sachschäden, die durch den Verein, durch seinen Vorstand oder durch Vereinsmitglieder untereinander schuldhaft verursacht wurden, sind durch eine Vereinshaftpflichtversicherung abzusichern (Haftpflichtversicherung für das Vereinsgelände bzw. die Vereinsräumlichkeiten inkl. Veranstaltungshaftpflicht). Eine übliche Vereinhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, ggfs. auch echte Vermögensschäden. Ohne gesonderte Vereinbarung (D&O-Deckung) ist die Innen- oder Außenhaftung des Vorstands jedoch nicht in der Vereinshaftpflichtversicherung versichert. Wenn Sie unsicher sind, checken wir gerne Ihre bestehende Vereinshaftpflichtversicherung.


Ist die Haftung des Vereinsvorstands bei Pflichtverletzungen dem Grunde nach gegeben, haftet der Vereinsvorstand mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden. Die Verjährungsfristen sind sehr lang und Haftung besteht über den Tod hinaus. Deshalb können auch noch nach Ausscheiden des Vorstands aus seinem Amt und auch nach dessen Ableben seine Familienmitglieder von der Haftung betroffen sein.

 

Oft haftet das Vorstandsgremium gesamtschuldnerisch für Tun oder Unterlassen eines einzelnen Vorstandsmitglieds, z.B. wenn gegenseitige Kontrollpflichten verletzt wurden. Ansprüche werden dann nicht anteilsmäßig auf alle Vorstandsmitglieder aufgeteilt. Mangels Masse bei einzelnen Vorstandsmitgliedern könnte der Schadenersatzanspruch dann durch das Vermögen anderer Vorstände befriedigt werden.

 

Neben der Haftung für Schadenersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant, z.B. ein Vorwurf der eigenen Bereicherung bei nicht lückenloser Kassenführung.

 

Vor Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand wegen beim Verein aufgrund einer Pflichtverletzung des Vorstands eingetretenen Vermögensschaden schützt umfänglich nur die Directors-and-Officers-Versicherung, auch Vereins-D&O-Versicherung genannt mit Abwehrkosten und ggfs. Schadensersatz. Eine private Haftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Vorstand keinen Versicherungsschutz.


Die Vereins-D&O-Versicherung schützt die Vereinsvorstände, die Vereinshaftpflichtversichrung den Verein

Achtung: alle Vorstandsmitglieder haften gesamtschuldnerisch für das Handeln oder Unterlassen auch eines einzelnen Vorstands. Dies ergibt sich aus den gegenseitigen Kontrollpflichten innerhalb des Vorstands.

 

Einige typische Schadenbeispiele zur Vereins-D&O mit Haftung der Vereinsvorstände:

  • Aufgrund von fehlerhaftem Vorstandshandeln oder -unterlassen wird die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Verein wird somit steuerpflichtig. Für bereits vergangene Jahre werden vom Fiskus Steuerzahlungen nachgefordert
  1. Der Verein kann sich bei seinem fehlerhaft arbeitenden Vorstand den Steuerschaden aus dessen Privatvermögen ersetzen lassen.
  2. Falls der Verein kein ausreichendes Vermögen zur Begleichung der Steuerschulden beibringen kann, geht der Verein in die Insolvenz und der Fiskus kann bei offenen Steuerschulden in das Privatvermögen des Vorstands vollstrecken
  • Wenn ein Verein angestellte Mitarbeiter beschäftigt - oder wie im Nachhinein festgestellt, Scheinselbstständige - und versäumt Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, geht der Verein in die Insolvenz, wenn das Vereinsvermögen zur Begleichung der Schuld nicht ausreicht. Der Fiskus kann dann in das Privatvermögen des gesamtschuldnerisch haftenden Vorstands vollziehen
    (vgl. FG München vom 15.07.2010 – Az. 14 V 1552/10)
  • Der Vorstand haftet, wenn nicht genehmigte Mehrkosten entstehen (z.B. beim Bau eines neuen Vereinsheims), weil Investitionspläne nicht mit Sorgfalt erstellt und deren Umsetzung nicht eng kontrolliert wurde
  • Zweckgebundene Spendengelder werden für allgemeine Vereinsausgaben verwendet und müssen zurückgezahlt werden. Wenn keine ausreichenden Vereinsmittel zur Verfügung stehen, haftet der Vorstand
  • Der Vorstand schließt für den Verein Verträge (z.B. Mietverträge, Pachtverträge) zu ungünstigen Konditionen (z.B. zu lange Bindungsfristen und/oder zu hohe Preise). Mitglieder verlangen Schadenersatz für zu viel gezahlte Pacht bzw. Miete
  • Der Vorstand unterlässt es, öffentliche Fördermittel zu beantragen und für den Verein in Anspruch zu nehmen

Auch wenn Vorstands-D&O-Versicherung und Vereinshaftpflichtversicherung zusammen in einem Kombi-Vertrag abgechlossen werden können, ist auf eine ausreichend bemessene, eigene D&O-Versicherungssumme sowie leistungsfähige D&O-Versicherungsbedingen zu achten.

In einigen am Markt angebotenen Kombi-Versicherungen ist die D&O Versicherungssumme als Teil der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungssumme deklariert. Darüber hinaus werden Abwehrkosten nur anteilig ersetzt, wenn der gestellte Schadensersatzanspruch  oberhalb der vereinbarten Vermögenschaden-Versicherungssumme liegt. Es versteht sich von selbst, dass solche Verträge zwar billiger zu haben sind, dies aber zu Lasten der Absicherung der Vereinsvorstände geht.

 


Was sollten Vereinsvorstände bei ihrer persönlichen Haftung besonders beachten?

D&O-Versicherung für Vereinsvorstand / Vereinsvorstände im Segelverein
Segelvereine: Bei höheren Haushaltssummen zur Unterhaltung des Vereinsvermögens benötigen Vereinsvorstände auch eine hohe D&O-Versicherungssumme

 

  1. Wenn Pflichtverletzungen des Vereinsvorstands plausibel dargelegt werden, greift regelmäßig eine Umkehr der Beweislast. Der Vereinsvorstand muss sich dann vom Vorwurf der Pflichtverletzung entlasten.
  2. Auch nach Ausscheiden des Vereinsvorstands besteht ein Haftungsrisiko, da Verjährungsfristen erst mit Feststellung des Schadens oder mit dem Austritt aus dem Vereinsvorstand starten. Ein Innenanspruch des Vereins gegen seinen ehemaligen Vorstand ist je nach konkreter Konstellation des Anspruches auch noch nach 5 bis 10 Jahren möglich.

 


Persönliche D&O-Versicherung versus Vereins-D&O versus Vereinshaftpflichtversicherung

Zur Absicherung des Haftungsrisiko des Vorstands gibt es grundsätzlich drei unterschiedliche Lösungen. Nicht alle Vereinsversicherer bieten alle Lösungen an. Und auf jeden Fall bestehen deutliche Unterschiede im Leistungsumfang gemäß Versicherungsbedingungen.

 

1. Teilweise werden Vereins-D&O-Versicherungen als Kombinationslösung mit einer Vereinshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden angeboten:

  • Diese Lösung kann im Einzelfall passen oder aber auch nicht. Warum sollte der Verein eine Vermögensschadenversicherung abschließen, wenn der Verein gar kein Vermögensschadenrisiko trägt bzw. allgemeine Vermögenschäden (z.B. Datenschutzverstöße) bereits in der allgemeinen Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sind
  • Oftmals ist die Versicherungssumme übergreifend für die Vereins-Vermögensschadenversicherung und Vorstands-D&O definiert. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme in einem Versicherungsjahr kann dann die Versicherungssumme nicht ausreichen. Um dem vorzubeugen, wäre eine gesonderte Versicherungssumme für die Vereins-D&O die bessere, aber meist auch teurere Lösung
  • Bei Kombinationsverträgen ist die Versicherungssumme für die Vereins-D&O oftmals zu niedrig limitiert
  • Bei Kombinationsverträgen können die Versicherungsbedingungen für die D&O zweitklassig sein

2. Qualitativ sind die Versicherungsbedingungen bei einer eigenständigen Vereins-D&O deutlich besser und die Versicherungssummen sind individueller festzulegen.

 

3. Das Haftungsrisiko kann auch der einzelne Vereinsvorstand nur für sich selbst im Rahmen einer persönlichen D&O-Versicherung absichern.

 

Die D&O-Versicherung übernimmt in allen Gestaltungsformen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens.

Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt (z.B. Vorsatz) und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.

 

Sollte gegen den Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die Ersatzpflicht im D&O-Schadenfall haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren (Kann-Regelung). Unsere Empfehlung: Vorstände sollten das Risiko aus Strafverfahren zusätzlich zur D&O über eine Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer bzw. unabhängig von einem Schadensersatzforderungen in Strafverfahren geschützt zu sein. Dies schont auch die Versicherungssumme der Vereins-D&O, die dann nicht durch die Kosten der Strafverteidigung aufgebraucht wird.

 

Details zu den beiden eigenständigen Vereins-D&O-Versicherungen entnehmen Sie bitte der folgenden Gegenüberstellung:

 

Vereins-D&O-Versicherung für alle Vereinsvorstände

  • Ihr Verein schließt eine D&O-Versicherung für alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Vorstandsmitglieder ab
  • Damit ist jeder Vorstand in der Police bei Ansprüchen Externer oder des Vereins abgesichert
  • Diese Lösung wird von zahlreichen deutschen und anglo-amerikanischen Versicherungsunternehmen angeboten
  • Es gilt in der Regel das 'Claims Made-Prinzip', der Versicherungsfall tritt in der Versicherungsperiode ein, in dem der Anspruch gestellt wird. Basis der Regulierung sind die zu dieser Zeit geltenden Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen 

persönliche D&O des einzelnen Vereinsvorstands

  • Als Vereinsvorstand schließen Sie selbst einen Vertrag nur für sich ab. Der Vertrag kann auch mehrere Mandate in unterschiedlichen Vereinen umfassen.
  • Sie entscheiden selbst, wann und in welchen Fällen Ihr D&O-Versicherer über mögliche Schadensfälle informiert wird
  • Sie setzten die Versicherungssumme in der Höhe Ihres eigenen Absicherungsbedarfs fest
  • Diese Versicherungssumme steht ausschließlich für gegen Sie gerichtete Ersatzansprüche zur Verfügung
  • Sie entscheiden über die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang selbst
  • Sie sorgen über regelmäßige Beitragszahlungen dafür, dass der Versicherungsschutz ununterbrochen erhalten bleibt.

Vorteile der Vereins-D&O-Versicherung für Vereinsvorstand bzw. Vereinsvorstände

Vorteile der Vereins-D&O

  • Die Versicherungssummen können sehr hoch angesetzt werden
  • Den Versicherungsbeitrag zahlt der Verein über Mitgliedsbeiträge
Vorteile der persönlichen D&O-Versicherung Vereinsvorstand bzw. Vereinsvorstände

Vorteile der persönlichen D&O

  • Der Vereinsvorstand kann sich selbst nach seinem wahrgenommenen Versicherungsbedarf absichern
  • Der einzelne Vorstand ist frei, sich selbst abzusichern, auch wenn seine Vorstandskollegen oder die Vereinsmitglieder beschließen, keine D&O-Versicherung abschließen zu wollen
  • Neben 'Claims Made'-Policen ist vor allem bei der persönlichen D&O das 'Verstoßprinzip' für Vorstände eine interessante Gestaltungsalternative. Hierbei werden die Ansprüche den jeweiligen Versicherungsperioden zugerechnet, in der der behauptete Verstoß begangen sein sollte. Dadurch bleibt die unverbrauchte Versicherungssumme jeden Jahres erhalten. Bei 'Claims-Made' müssen alle Ansprüche eines Jahres durch die Jahresversicherungssumme der laufenden Versicherungsperiode abgedeckt werden

Nachteile der Vereins-D&O-Versicherung für Vereinsvorstand bzw. Vereinsvorstände

Nachteile der Vereins-D&O

  • Die Police kann nach Ihrem Ausscheiden im Nachhinein verschlechtert werden
  • Die Versicherungssumme kann absolut zu niedrig bemessen sein
  • Die Versicherungssumme müssen sich alle Vorstände für alle Verfahren eines Versicherungsjahres teilen. Dadurch kann auch eine hohe Summe nicht ausreichend bemessen sein
  • Versicherungsnehmer ist der Verein - bei Ansprüchen im Innenverhältnis entscheidet der Verein über die Einschaltung des D&O-Versicherers
Nachteile der persönlichen D&O-Versicherung Vereinsvorstand bzw. Vereinsvorstände

Nachteile der persönlichen D&O

  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie selbst zahlen. (Sie können aber mit Ihrem Verein den Kostenersatz der Privataufwendung vereinbaren.)

Sollten Sie die Vorstands-D&O-Versicherung mit einer Vereinshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden kombinieren wollen, sichern wir Ihnen auch für Kombinationsverträge leistungsfähige D&O-Versicherungsbedingungen zu.

 

Bereit für Ihr individuelles Angebot zur Vereins-D&O bzw. Vereinshaftpflichtversicherung?


Kombinationsverträge bündeln Vorstands-D&O-Versicherung mit der Vereinshaftpflichtversicherung

Unter der Vereinshaftpflichtversicherung lassen sich über einen Kombinationsvertrag verschiedene Haftungsszenarien zusammenfassen:

  1. Absicherung von Personen- und Sachschäden im allgemeinen Vereinsleben
  2. Absicherung von Personen- und Sachschäden während Vereinsveranstaltungen und gemeinsamer Reisen
  3. Absicherung von Vermögensschäden, die Verein oder Vereinsmitglieder Dritten oder mitversicherten Personen gegenüber verursachen
  4. Absicherung der Vorstands-D&O als spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Musikverein mit Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Vereine benötigen eine Vereinshaftpflichtversicherung inkl. der Veranstaltungshaftpflicht

 

Für die Mehrzahl der Vereine ist ein Kombinationsvertrag über alle vier Haftungsszenarien ausreichend. Allerdings sind dann meist die Versicherungssummen für Vermögensschäden und D&O eng begrenzt oder es gibt nur eine gemeinsame Versicherungssumme für Vermögensschäden des Vereins und für die D&O.

 

Insbesondere für größere Vereine mit zahlreichen Vorständen bzw. bei höheren Haushaltssummen sind eigenständige Vereins-D&O-Versicherungen besser geeignet.

Wir können für Ihren Verein passende Kombinationsverträge individuell nach dem Bedarf und bereits vorhandenen Vereinsversicherungen konfigurieren.

 

Ein eigenständiger D&O-Vertrag ist immer dann zu empfehlen, wenn

  1. sehr hohe Versicherungssummen in der Vereins-D&O-Versicherung benötigt werden oder
  2. der Verein bereits eine umfassende Vereinshaftpflichtversicherung inkl. Vermögensschäden abgeschlossen hat

Unser unverbindliches Angebot für Sie: wir checken vorhandene Vereinsversicherungen auf Lücken, wenn Sie uns eine Kopie des Versicherungsscheins bzw. des letzten Nachtrags mailen.

 

Unsere besten Prämienangebote für die Vereins-D&O als eigenständiger Vertrag

Und ja, die D&O-Versicherung für Vereine kostet Geld. Je größer der Verein und je höher die benötigten Versicherungssummen auch sehr viel Geld. Aber:

Versichern kostet Geld, Schäden selber zahlen kostet mehr Geld und manchmal die eigene Existenz

Anhand der Prämienhöhe kann der Vereinsvorstand abschätzen, dass für Schäden von den Versicherern auch sehr viel Geld ausgegeben wird. Geld, welches sonst privat aufgebracht werden müsste. Ohne D&O-Versicherung raten wir niemanden, sich ehrenamtlich oder bezahlt als Vorstand oder Geschäftsführer eines Vereins zu betätigen.

 

Die Prämienangaben erfolgen unverbindlich unter der Annahme normaler Risikoverhältnisse ohne Vorschäden bzw. ohne aktuelle Schadensersatzansprüche. Damit die Prämien besonders günstig sind, unterstellen wir eine dreijährige Vertragslaufzeit mit 10% Rabatt.

Alle folgenden Prämienangaben sind Bruttobeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer.

 

Die Höhe der angegebenen Versicherungssumme steht je Versicherungsfall einmal für Abwehrkosten und zum zweiten für Schadensersatzansprüche zur Verfügung - also sogenannt "unecht zweifach".

 

Die Höhe der Versicherungssumme sollte in vernünftiger Relation zur Haushaltssumme stehen. Deshalb sind in der nachfolgenden Tabelle nicht alle Kombinationen mit Beitragsangaben gefüllt.

 

Für den Vereins-D&O-Vertrag zur Absicherung aller Vorstände

Die Angaben in den Tabellen sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.

  Haushaltssumme des Vereins  
Versicherungssumme
(unecht zweifach)
bis 500 TEUR bis 1,0 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR
100.000 EUR 244,02 EUR      

250.000 EUR

392,62 EUR      

500.000 EUR

570,83 EUR      

750.000 EUR

700,24 EUR      

1,0 Mio. EUR

827,47 EUR 993,07 EUR    

1,5 Mio. EUR

1.015,00 EUR  1.217,89 EUR  1.459,17 EUR  

2,0 Mio. EUR

1.200,34 EUR  1.439,97 EUR  1.727,86 EUR 2.074,42 EUR

2,5 Mio. EUR

1.337,43 EUR 1.603,38 EUR

1.925,27 EUR

2.308,56 EUR

3,0 Mio. EUR

  1.666,44 EUR 1.996,00 EUR 2.401,23 EUR
4,0 Mio. EUR   1.795,85 EUR 2.154,47 EUR 2.584,38 EUR
5,0 Mio. EUR   1.923,08 EUR 2.308,56 EUR 2.769,73 EUR
  Haushaltssumme des Vereins  
Versicherungssumme
(unecht zweifach)
bis 12,5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR bis 100 Mio. EUR

3,0 Mio. EUR

2.879,40 EUR 2.994,00 EUR 3.294,50 EUR 3.457,91 EUR
4,0 Mio. EUR 3.101,49 EUR 3.223,21 EUR 3.547,84 EUR 3.723,86 EUR
5,0 Mio. EUR 3.323.56 EUR 3.455,17 EUR 3.801,73 EUR 3.989,81 EUR

Für die persönliche D&O eines einzelnen Vereinsvorstands

Die Angaben in den Tabellen sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.

Versicherungssumme Jahresbeitrag    
100.000 EUR  239,90 EUR    

250.000 EUR

443,82 EUR    

500.000 EUR

707,72 EUR    

750.000 EUR

923,63 EUR    

1,0 Mio. EUR

1.127,55 EUR    

1,5 Mio. EUR

1.355,46 EUR    

2,0 Mio. EUR

1.583,37 EUR    

 

 


Warum sind Wir ihr Versicherungsmakler?

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  • Unsere Versicherung schützen den Vorstand auch vor Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
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