... zusammen mit unserer unabhängigen Beratung als Versicherungsmakler.
Die Vereins-D&O Versicherung für den Vereinsvorstand und weitere Vereinsorgane ist elementar wichtig, denn die Organe sind dem Verein bei Fehlern schadensersatzpflichtig, unabhängig ob die Funktion als ehrenamtlich übernommene Tätigkeit oder bezahlt mit Anstellungsvertrag ausgeübt wird.
Eine D&O Versicherung für den Vorstand kann als bester Schutz in einem eigenständigen Vertrag abgeschlossen werden oder in Kombination mit einer ggfs. noch nicht bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung gebündelt werden mit:
Im Folgenden geben wir Ihnen umfangreiche Informationen zur D&O und den weiteren Vereinshaftpflichtversicherungen.
Am Ende dieser Webpage haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Angebot für Ihren Verein zu konfigurieren. Bitte geben Sie dort an, ob Sie sich für eine eigenständige D&O-Versicherung oder eine Kombination verschiedener Vereinshaftpflichtversicherungen interessieren.
Auch wer nur eine ehrenamtliche Funktion im Verein ausübt, muss damit rechnen für eigens Tun oder Unterlassen im Sinne des Vereins für evtl. daraus entstehende Vermögensschäden persönlich zu haften.
In Deutschland gilt bei Pflichtverletzungen des Vorstands eine strenge Schadensersatzhaftung für zahlreiche Tatbestände:
Die Haftung des Vereinsvorstands gilt unabhängig von seiner Eigenschaft als bezahlter oder ehrenamtlich tätiger Vorstand. Bei der Haftung geht es um Vermögensschäden: Schäden ohne Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden.
Personen- oder Sachschäden, die durch den Verein, durch seinen Vorstand oder durch Vereinsmitglieder untereinander schuldhaft verursacht wurden, sind durch eine Vereinshaftpflichtversicherung abzusichern (Haftpflichtversicherung für das Vereinsgelände bzw. die Vereinsräumlichkeiten inkl. Veranstaltungshaftpflicht). Eine übliche Vereinhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, ggfs. auch echte Vermögensschäden. Ohne gesonderte Vereinbarung (D&O-Deckung) ist die Innen- oder Außenhaftung des Vorstands jedoch nicht in der Vereinshaftpflichtversicherung versichert. Wenn Sie unsicher sind, checken wir gerne Ihre bestehende Vereinshaftpflichtversicherung.
Ist die Haftung des Vereinsvorstands bei Pflichtverletzungen dem Grunde nach gegeben, haftet der Vereinsvorstand mit seinem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden. Die Verjährungsfristen sind sehr lang und Haftung besteht über den Tod hinaus. Deshalb können auch noch nach Ausscheiden des Vorstands aus seinem Amt und auch nach dessen Ableben seine Familienmitglieder von der Haftung betroffen sein.
Oft haftet das Vorstandsgremium gesamtschuldnerisch für Tun oder Unterlassen eines einzelnen Vorstandsmitglieds, z.B. wenn gegenseitige Kontrollpflichten verletzt wurden. Ansprüche werden dann nicht anteilsmäßig auf alle Vorstandsmitglieder aufgeteilt. Mangels Masse bei einzelnen Vorstandsmitgliedern könnte der Schadenersatzanspruch dann durch das Vermögen anderer Vorstände befriedigt werden.
Neben der Haftung für Schadenersatz sind viele Tatbestände auch strafrechtlich relevant, z.B. ein Vorwurf der eigenen Bereicherung bei nicht lückenloser Kassenführung.
Vor Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand wegen beim Verein aufgrund einer Pflichtverletzung des Vorstands eingetretenen Vermögensschaden schützt umfänglich nur die Directors-and-Officers-Versicherung, auch Vereins-D&O-Versicherung genannt mit Abwehrkosten und ggfs. Schadensersatz. Eine private Haftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Vorstand keinen Versicherungsschutz.
Hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die Vereinsvorstands-D&O und Vereinshaftpflichtversicherung.
Achtung: alle Vorstandsmitglieder haften gesamtschuldnerisch für das Handeln oder Unterlassen auch eines einzelnen Vorstands. Dies ergibt sich aus den gegenseitigen Kontrollpflichten innerhalb des Vorstands.
Einige typische Schadenbeispiele zur Vereins-D&O mit Haftung der Vereinsvorstände:
- Der Verein kann sich bei seinem fehlerhaft arbeitenden Vorstand den Steuerschaden aus dessen Privatvermögen ersetzen lassen.
- Falls der Verein kein ausreichendes Vermögen zur Begleichung der Steuerschulden beibringen kann, geht der Verein in die Insolvenz und der Fiskus kann bei offenen Steuerschulden in das Privatvermögen des Vorstands vollstrecken
Auch wenn Vorstands-D&O-Versicherung und Vereinshaftpflichtversicherung zusammen in einem Kombi-Vertrag abgechlossen werden können, ist auf eine ausreichend bemessene, eigene D&O-Versicherungssumme sowie leistungsfähige D&O-Versicherungsbedingen zu achten.
In einigen am Markt angebotenen Kombi-Versicherungen ist die D&O Versicherungssumme als Teil der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungssumme deklariert. Darüber hinaus werden Abwehrkosten nur anteilig ersetzt, wenn der gestellte Schadensersatzanspruch oberhalb der vereinbarten Vermögenschaden-Versicherungssumme liegt. Es versteht sich von selbst, dass solche Verträge zwar billiger zu haben sind, dies aber zu Lasten der Absicherung der Vereinsvorstände geht.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die Vereinsvorstands-D&O und Vereinshaftpflichtversicherung.
Zur Absicherung des Haftungsrisiko des Vorstands gibt es grundsätzlich drei unterschiedliche Lösungen. Nicht alle Vereinsversicherer bieten alle Lösungen an. Und auf jeden Fall bestehen deutliche Unterschiede im Leistungsumfang gemäß Versicherungsbedingungen.
1. Teilweise werden Vereins-D&O-Versicherungen als Kombinationslösung mit einer Vereinshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden angeboten:
2. Qualitativ sind die Versicherungsbedingungen bei einer eigenständigen Vereins-D&O deutlich besser und die Versicherungssummen sind individueller festzulegen.
3. Das Haftungsrisiko kann auch der einzelne Vereinsvorstand nur für sich selbst im Rahmen einer persönlichen D&O-Versicherung absichern.
Die D&O-Versicherung übernimmt in allen Gestaltungsformen ab Anspruchsstellung die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche aufgrund eines Vermögensschadens.
Sofern für die D&O-Versicherung kein Ausschlusstatbestand vorliegt (z.B. Vorsatz) und die Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz insgesamt ausreichend bemessen ist, wird das Privatvermögen des Vorstands bzw. dessen Erben vollständig geschützt.
Sollte gegen den Vorstand parallel zum privatrechtlichen Schadensersatz auch ein Strafverfahren angestrengt werden, das Auswirkungen auf die
Ersatzpflicht im D&O-Schadenfall haben könnte, übernimmt der D&O-Versicherer auch die Verteidigungskosten im Strafverfahren (Kann-Regelung). Unsere Empfehlung: Vorstände sollten das
Risiko aus Strafverfahren zusätzlich zur D&O über eine Rechtsschutzversicherung abdecken, um unabhängig vom D&O-Versicherer bzw. unabhängig von einem Schadensersatzforderungen in
Strafverfahren geschützt zu sein. Dies schont auch die Versicherungssumme der Vereins-D&O, die dann nicht durch die Kosten der Strafverteidigung aufgebraucht wird.
Details zu den beiden eigenständigen Vereins-D&O-Versicherungen entnehmen Sie bitte der folgenden Gegenüberstellung:
Vorteile der Vereins-D&O
Vorteile der persönlichen D&O
Nachteile der Vereins-D&O
Sollten Sie die Vorstands-D&O-Versicherung mit einer Vereinshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden kombinieren wollen, sichern wir Ihnen auch für Kombinationsverträge leistungsfähige D&O-Versicherungsbedingungen zu.
Bereit für Ihr individuelles Angebot zur Vereins-D&O bzw. Vereinshaftpflichtversicherung?
Unter der Vereinshaftpflichtversicherung lassen sich über einen Kombinationsvertrag verschiedene Haftungsszenarien zusammenfassen:
Für die Mehrzahl der Vereine ist ein Kombinationsvertrag über alle vier Haftungsszenarien ausreichend. Allerdings sind dann meist die Versicherungssummen für Vermögensschäden und D&O eng begrenzt oder es gibt nur eine gemeinsame Versicherungssumme für Vermögensschäden des Vereins und für die D&O.
Insbesondere für größere Vereine mit zahlreichen Vorständen bzw. bei höheren Haushaltssummen sind eigenständige Vereins-D&O-Versicherungen besser geeignet.
Wir können für Ihren Verein passende Kombinationsverträge individuell nach dem Bedarf und bereits vorhandenen Vereinsversicherungen konfigurieren.
Ein eigenständiger D&O-Vertrag ist immer dann zu empfehlen, wenn
Unser unverbindliches Angebot für Sie: wir checken vorhandene Vereinsversicherungen auf Lücken, wenn Sie uns eine Kopie des Versicherungsscheins bzw. des letzten Nachtrags mailen.
Und hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot für die Vereins-D&O Vereinshaftpflichtversicherung.
Und ja, die D&O-Versicherung für Vereine kostet Geld. Je größer der Verein und je höher die benötigten Versicherungssummen auch sehr viel Geld. Aber:
Versichern kostet Geld, Schäden selber zahlen kostet mehr Geld und manchmal die eigene Existenz
Anhand der Prämienhöhe kann der Vereinsvorstand abschätzen, dass für Schäden von den Versicherern auch sehr viel Geld ausgegeben wird. Geld, welches sonst privat aufgebracht werden müsste. Ohne D&O-Versicherung raten wir niemanden, sich ehrenamtlich oder bezahlt als Vorstand oder Geschäftsführer eines Vereins zu betätigen.
Die Prämienangaben erfolgen unverbindlich unter der Annahme normaler Risikoverhältnisse ohne Vorschäden bzw. ohne aktuelle Schadensersatzansprüche. Damit die Prämien besonders günstig sind, unterstellen wir eine dreijährige Vertragslaufzeit mit 10% Rabatt.
Alle folgenden Prämienangaben sind Bruttobeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer.
Die Höhe der angegebenen Versicherungssumme steht je Versicherungsfall einmal für Abwehrkosten und zum zweiten für Schadensersatzansprüche zur Verfügung - also sogenannt "unecht zweifach".
Die Höhe der Versicherungssumme sollte in vernünftiger Relation zur Haushaltssumme stehen. Deshalb sind in der nachfolgenden Tabelle nicht alle Kombinationen mit Beitragsangaben gefüllt.
Die Angaben in den Tabellen sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.
Haushaltssumme des Vereins | ||||
Versicherungssumme (unecht zweifach) |
bis 500 TEUR | bis 1,0 Mio. EUR | bis 2,5 Mio. EUR | bis 5 Mio. EUR |
100.000 EUR | 244,02 EUR | |||
250.000 EUR |
392,62 EUR | |||
500.000 EUR |
570,83 EUR | |||
750.000 EUR |
700,24 EUR | |||
1,0 Mio. EUR |
827,47 EUR | 993,07 EUR | ||
1,5 Mio. EUR |
1.015,00 EUR | 1.217,89 EUR | 1.459,17 EUR | |
2,0 Mio. EUR |
1.200,34 EUR | 1.439,97 EUR | 1.727,86 EUR | 2.074,42 EUR |
2,5 Mio. EUR |
1.337,43 EUR | 1.603,38 EUR |
1.925,27 EUR |
2.308,56 EUR |
3,0 Mio. EUR |
1.666,44 EUR | 1.996,00 EUR | 2.401,23 EUR | |
4,0 Mio. EUR | 1.795,85 EUR | 2.154,47 EUR | 2.584,38 EUR | |
5,0 Mio. EUR | 1.923,08 EUR | 2.308,56 EUR | 2.769,73 EUR |
Haushaltssumme des Vereins | ||||
Versicherungssumme (unecht zweifach) |
bis 12,5 Mio. EUR | bis 25 Mio. EUR | bis 50 Mio. EUR | bis 100 Mio. EUR |
3,0 Mio. EUR |
2.879,40 EUR | 2.994,00 EUR | 3.294,50 EUR | 3.457,91 EUR |
4,0 Mio. EUR | 3.101,49 EUR | 3.223,21 EUR | 3.547,84 EUR | 3.723,86 EUR |
5,0 Mio. EUR | 3.323.56 EUR | 3.455,17 EUR | 3.801,73 EUR | 3.989,81 EUR |
Die Angaben in den Tabellen sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.
Versicherungssumme | Jahresbeitrag | ||
100.000 EUR | 239,90 EUR | ||
250.000 EUR |
443,82 EUR | ||
500.000 EUR |
707,72 EUR | ||
750.000 EUR |
923,63 EUR | ||
1,0 Mio. EUR |
1.127,55 EUR | ||
1,5 Mio. EUR |
1.355,46 EUR | ||
2,0 Mio. EUR |
1.583,37 EUR |
Wir beraten Sie gern zur D&O Versicherung |
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Unser Serviceversprechen - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage bei Ihnen, bereits mit einem Angebot oder zur Klärung offener Fragen.
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