Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt Verein und Mitglieder bei Personen- und Sachschäden

... zusammen mit unserer Beratung als freier Versicherungsmakler und Experte zur Vereinshaftpflichtversicherung für Vereine in Deutschland und Österreich.


vereinshaftpflichtversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung für Sportvereine

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die schlichtweg die wichtigste Vereinsversicherung: sie sichert den Verein und seine Mitglieder gegen Schadensersatzsprüchen aus Personen- oder Sachschäden in Ausübung der Vereinsaktivitäten. Ohne Versicherung können diese Schäden für den Verein oder für seine Mitglieder existenzbedrohend sein.

 

Versichert sind Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Verein oder seine Organe oder seine Mitglieder. Aber auch die Schäden, die ein Vereinsmitglied dem anderen beifügt, sind mitversichert.

 

Eine Vereinshaftpflichtversicherung wird i.d.R. als eigenständiger Vertrag abgeschlossen, selten aber auch in Verbindung mit einer Vermögensschadenversicherung für den Verein.

Hier finden Sie:

  1. umfangreiche Informationen zur Vereinshaftpflichtversicherungen inkl. Veranstaltungshaftpflicht (bitte einfach weiterlesen).
  2. Am Ende dieser Webpage haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Angebot für Ihren Verein zu konfigurieren und anzufordern (mit dem Link direkt springen). Möglich sind eine eigenständige Vereinshaftpflicht mit hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis inkl. Veranstaltungshaftpflicht oder eine Kombination mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  3. Und wenn noch Fragen offen sind, rufen Sie uns doch einfach an (+494060550173) oder mailen Ihre Fragen.

Leistungs-highlights in unserer umfassenden Vereinshaftpflichtverssicherung

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins, insbesondere aus den üblichen satzungsgemäßen oder dem Vereinszweck heraus ergebenden nichtöffentlichen und auch öffentlichen Veranstaltungen. Für über den Vereinszweck hinausgehenden Veranstaltungen wäre im Einzelfall eine gesonderte Veranstaltungsversicherung erforderlich
  • Aufgaben des Versicherers: dieser prüft eingehende Schadensersatzforderungen, lehnt diese auf eigene Kosten ab falls nicht berechtigt oder leistet Schadensersatz in Höhe berechtigter Forderungen
  • Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Vereinsvorstand, Vereinsmitgliedern und sofern gegeben Vereinsangestellten, sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen, auch für Schadensersatzansprüche nach ihrem Ausscheiden aus dem Verein
  • Besondere Leistung: Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden von mitversicherten Personen untereinander (subsidiär, sofern keine Leistung aus eigener Privathaftpflichtversicherung)
  • Mitversichert sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger nach § 110 SGB VII (jedoch nicht aufgrund „Schwarzarbeit“)
  • Mietsachschäden an gemieteten / gepachteten Gebäuden und Räumen, inkl. anlässlich der Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen angemieteten Wohnräumen und deren Einrichtung
  • Schäden aus der Aufstellung von Reklameeinrichtungen, z. B. Ausstellungsvitrinen, Transparenten, Reklametafeln, Leuchtröhren, auch auf fremden Grundstücken
  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der Präsentation des versicherten Vereins auf Ausstellungen, Messen und Kongressen
  • Mitversichert ist die Inanspruchnahme aus der Beauftragung von Subunternehmen
  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen sowie aus Anlass von Teilnahme an Veranstaltungen und der Durchführung von Fahrten für Vereinsmitglieder und Aufenthalten in der Europäischen Union, Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island
  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) durch Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Datenveränderung bei Dritten, z.B. durch Computer-Viren, oder Nichterfassung oder fehlerhafter Speicherung von Daten oder durch Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch
  • Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden - auch Vermögensschäden sowie immaterieller Schäden - aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten (auch von Versicherten untereinander)
  • Mitversichert sind Ansprüchen aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Wettbewerbsrechts im Internet (bis 100.000 EUR je Versicherungsfall)
  • Mitversichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten (bis 1.000.000 EUR)
  • Mitversichert sind Be- und Entladeschäden anlässlich Vereinsaktivitäten an fremden KFZ
  • Tätigkeitsschäden: gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an fremden Sachen durch eine Tätigkeit Mitversicherter zu Vereinszwecken
  • Verlust fremder Schlüssel inkl. Folgeschäden (z.B. Austauschkosten eines Vermieters zur Schließanlage)
  •  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Verlust, Verwechslung oder Beschädigung von Garderobenstücken, die von Gästen in einer ständig bewachten und nur dem Garderobenpersonal zugänglichen Garderobe abgegeben worden sind (darin befindliche Wertsachen sind ausgeschlossen)
  • Ansprüche aus Benachteiligung (z.B. nach AGG)
  • Umwelthaftpflicht / Umweltschadenversicherung
  • Der Versicherer übernimmt auch Strafverteidigungskosten für Versicherte, wenn das Strafverfahren mit einem versicherten Haftpflichtversicherungsfall in Verbindung steht

Nicht versichert sind u.a.: Vorsätzliche Schädigungen (Vorsatz ist bei allen Versicherungen generell ausgeschlossen)

 

Weitere echte Vermögensschäden können mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Sehr günstige Versicherungsbeiträge bei starken Leistungen in der Vereinshaftpflicht

Der höchste uns bekannte Personen-Versicherungseinzelschaden liegt bei etwas über 7 Mio. EUR. Auch wenn dies ein Ausnahmefall ist, ist die heute vielfach noch in Altverträgen zu findende Versicherungssumme von 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall deutlich zu niedrig. Es ist zu bedenken, dass von einem Schadensereignis auch mehrere geschädigte Personen sowie zusätzlich noch Sachschäden umfasst sein können. Da erscheinen auch 5 Mio. EUR Versicherungssumme pro Schadensereignis nicht üppig bemessen.

 

Wir bieten Versicherungssummen von 5 Mio. EUR über 10 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR maximal pro Versicherungsfall und dreifach für alle Versicherungsfälle eines Jahres an.

 

Die Beiträge sind je nach Versicherer abhängig von der Anzahl der Mitglieder oder von der Haushaltssumme.

Wir identifizieren für Sie das geeignete Angebot. 

 

Wir bieten Ihnen Verträge mit 10% Beitragsrabatt für eine dreijährige Laufzeit an.

Für in den letzten 12 Monaten neugegründete Vereine sind zusätzliche Startup-Rabatte möglich.

 

Wir beraten auch zur Vermögensschadenhaftpflicht und zur Vereins-D&O

Zur Haftpflichtversicherung für Vereine gehören verschiedenen Haftungsszenarien:

  1. Absicherung von Personen- und Sachschäden im allgemeinen Vereinsleben inkl. Vereinsveranstaltungen
  2. Absicherung von Vermögensschäden, die Verein oder Vereinsmitglieder Dritten oder mitversicherten Personen gegenüber verursachen
  3. Absicherung der Vorstands-D&O als spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
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Vereine benötigen eine Vereinshaftpflichtversicherung inkl. der Veranstaltungshaftpflicht

 

Grundsätzlich empfehlen wir für die jeweiligen Haftungsszenarien eigenständige Verträge, die besseren Schutz bieten als die häufig anzutreffenden Kombinationsverträge.

Insbesondere sehen wir die Kombination von Vermögensschadenhaftpflicht mit der Vereins-D&O über eine gemeinsame Versicherungssumme kritisch

 

Für größere Vereine mit mehreren Vorständen bzw. bei höheren Haushaltssummen bieten eigenständige Vereins-D&O-Versicherungen die risikogerechtere Absicherung.

Wir können für Ihren Verein passende Haftpflichtverträge individuell nach Bedarf und bereits vorhandenen Vereinsversicherungen konfigurieren.

 


Warum sind Wir ihr Versicherungsmakler?

  • Wir vergleichen für Sie unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse die Angebote der diversen Versicherer
  • Wir leisten persönliche Beratung, übernehmen die komplette Vertragsabwicklung mit dem Versicherer und sind für Sie erster Ansprechpartner im Schadenfall
  • Wir machen die Unterschiede unterschiedlicher Versicherungsumfänge für Sie greifbar
  • Wir bieten nur Qualitätsdeckungen an (z.B. mit Rückwärtsdeckung, hinreichender Nachhaftung bzw. Nachmeldefristen bei Ausscheiden des Organs bzw. bei Vertragsende)
  • Wir gestalten Ihre Deckung individuell bedarfsgerecht - schlank oder mit Zusatzleistungen
  • Wir sorgen für vollen Abwehrschutz bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Vorstände und auch bei strittigem Vorsatzvorwurf
  • Wir haben Zugriff auf ein Netzwerk spezialisierter Wirtschaftsrechtskanzleien zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Beratung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vereinshaftpflichtversicherung D&O
Wir beraten Sie gern zur Vereinsversicherung


Unsere Versicherer für Vereine

Wir finden anhand Ihres Bedarfs für Sie die besten D&O-Versicherungen des deutschen Marktes.

  • Allianz
  • Allcura
  • AXA
  • Ergo
  • HDI
  • Hiscox
  • Gothaer
  • Markel
  • Provinzial
  • R+V
  • Zurich


Fordern Sie gern Ihr individuelles Angebot zur umfassenden Vereinshaftpflichtversicherung an

Unser Serviceversprechen - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage bei Ihnen, bereits mit einem Angebot oder zur Klärung offener Fragen.

Mit dem Formular können Sie eine eigenständige Vereinshaftpflichtversicherung anfragen, aber auch eine Kombination mit Vermögensschadenhaftpflicht und/oder Vorstands-D&O. Dazu wählen Sie einfach die gewünschten Deckungen aus, andere ab. Bitte füllen Sie dazu mindestens alle mit * gekennzeichneten Felder aus, sonst lässt sich die Anfrage nicht versenden.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


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