Wohngebäudeversicherung - ist Ihre zu teuer? Dann wechseln Sie doch!

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zur Gebäudeversicherung, insbesondere wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln wollen, zu den Hintergründen der Beitragsentwicklung und den Wechselmöglichkeiten.

Aber auch für den Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung nach Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie sind Sie hier richtig.

 

Am Ende dieser Website können Sie ein individuelles Versicherungsangebot zur Wohngebäudeversicherung anfordern.

In welchen Fällen sollten Sie bei uns ein Angebot anfragen:

  1. Wenn Ihr bestehender Gebäudeversicherungsvertrag sehr teuer geworden ist und Sie überlegen, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln
  2. Wenn Sie eine Bestandsimmobilie erwerben - bis 1 Monat nach Eigentumsübergang haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum bestehenden Versicherungsvertrag und können den Versicherer wechseln
  3. Wenn Sie ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen - bitte bereits zum Baubeginn anfragen, es gibt mit Vertragsabschluss eine kostenlose Feuerrohbau-Versicherung bis zur Fertigstellung

 

Warum steigt der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung jedes Jahr?

Als Eigentümer eines versicherten Wohngebäudes kennen Sie diese Situation: jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrag bekommen Sie eine Beitragserhöhung von Ihrem Versicherer. Wer die Gründe kennt, kann zumindest ein wenig gegensteuern.

Wohngebäudeversicherung wechseln gut und günstig versichern
Wohngebäudeversicherung - gut und günstig

Es gibt regelmäßige, in den Tarifen festgelegte Beitragssteigerungen:

  • In allen Tarifen, die eine gleitende Neuwertversicherung vorsehen, sind jährliche Beitragserhöhungen über den Anpassungsfaktor vorgesehen. Dieser richtet sich nach der Entwicklung des Baukostenindexes. Wenn die Löhne am Bau und die Einkaufskosten für das Baumaterial steigen, steigen durch diese Inflation auch die Ersatzleistungen im Schadenfall. Mit dem Anpassungsfaktor wird das ausgeglichen. Der Anpassungsfaktor gilt für alle Versicherer gleich.
  • Aus Sicht des Versicherers haben neue oder grundsanierte Häuser geringere Schadenaufwendung gegenüber älteren. Daher haben die Versicherer mehr oder weniger steile Altersstaffeln in die Tarife eingebaut. Für jedes Jahr, dass Ihr Haus altert, fallen ein paar Prozente Beitragsrabatt weg. Ein Versicherer der zum Einzug in die neue Immobilie der günstigste war, wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nach ein paar Jahren nicht mehr sein.
  • Vielleicht war Ihnen das beim Vertragsabschluss nicht bewusst, aber es gibt einige Tarife die einen Schadenfreiheitsrabatt enthalten. Hatten Sie einen Schadenfall, steigt Ihr Beitrag im kommenden Versicherungsjahr deutlich.
Wohngebaeudeversicherung guenstiger wechseln
Beiträge werden aufgrund zunehmender und teurerer Schadenereignisse angepasst, bestehende Verträge auch gekündigt

Und es gibt außerordentliche Beitragssteigerungen - die sogenannten Beitragsanpassungen.

Da generell die Schadenbelastung steigt durch häufigere Leitungswasser-, Sturm- und weitere Elementarereignisse, reichen die kalkulierten Beitragssätze nicht mehr aus. Bei einer Beitragsanpassung wird das gesamte Tarifniveau eines Vertragsbestands durch einen Versicherer angehoben.

Wenn Sie also bereits vor der Anpassung schon nicht so günstig versichert waren, nach der Anpassung sind Sie in einem sehr teuren Tarif versichert.

Die gute Nachricht ist: die Beitragserhöhung erlaubt Ihnen außerordentlich zu kündigen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln.

Ein Sonderfall sind einzelvertragliche Vertragssanierungen oder Kündigungen von bestehenden Verträgen aufgrund mehrfacher Schadenereignisse in der Vergangenheit.

Welche Wohngebäudeversicherer senden aktuell Kündigungen oder Änderungskündigungen

Grundsätzlich passen mehr oder weniger alle Versicherer von Zeit zu Zeit insbesondere ältere Verträge an und wollen diese auf aktuelle Versicherungsbedingungen und höheren Beitrag umstellen. Zur Vertragsfälligkeit schreibt der Versicherer dann: "leider können wir Ihren Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortführen" und macht ein neues Angebot mit vielleicht nur 15% Beitragssteigerung, wir sehen aber auch Anpassungen bis zu 60%. Insbesondere Sonderkonzepte oder in der Vergangenheit mit höheren Rabatten abgeschlossene Verträge werden saniert. Verträge mit Vorschäden werden jedoch oft auch ohne Fortführungsangebot gekündigt

 

Derzeit fallen einige Versicherer besonders mit Sanierung von schadenfreien oder Verträgen mit Vorschäden auf:

  • Concordia saniert schadenbelastete Verträge
  • Die Bayerische
  • Gothaer
  • HDI mit Änderungskündigungen
  • Interlloyd mit drastischen Beitragssteigerungen (insbesondere Sonderkonzepte)
  • Neodigital insbesondere mit Kündigung günstiger Altverträge bereits nach einem Schadenfall
  • Rhion

Auch nicht genannte andere Versicherer können Ihnen zur Vertragsfälligkeit unschöne Briefe senden.

 

Einige Versicherer wollen zukünftig auch nicht mehr mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Solche Ankündigungen kommen z.B. von Continentale und HDI.

Andere Versicherer kündigen oder ändern ganze Vertragsbestände in Sonderkonzepten, wie z.B. die Axa, die Konzepte für WEG und Wohnungsverwaltungen nicht unverändert fortführen will.

 

In allen Fällen gilt: werden Sie unverzüglich aktiv. Was zu tun ist, ist im Folgenden erklärt.

 

Was tun Sie, wenn Sie vorhaben ein Haus zu bauen?

Wenn Sie vorhaben ein Haus zu bauen, schließen Sie bereits vor Baubeginn eine Gebäudeversicherung mit gutem Preis-Leistungsverhältnis vor Baubeginn ab. Sie erhalten dann vom Versicherer eine kostenfreie Feuer-Rohbauversicherung während der Bauzeit. Sie zahlen erst bei Einzug die normale Gebäudeversicherungsprämie.

 

Falls Sie sich für Rechtsstreitigkeiten zum Bauvorhaben vorsorglich im Bauherren-Rechtsschutzversicherung absichern wollen, müssen Sie diese aufgrund der üblichen Wartezeiten mindestens 6 Monate vor Beauftragung des Bauunternehmens abschliessen.

 

Was tun Sie, wenn Sie ein bestehendes Haus kaufen?

Eine bestehende Gebäudeversicherung geht mit dem Haus beim Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer über. Mit Ihrer Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer beginnt ein einseitiges 1-monatiges Sonderkündigungsrecht, welches Sie als Käufer ausüben können. Sie sollten also rechtzeitig die bestehende Gebäudeversicherung prüfen lassen, dazu benötigen Sie aber die Vertragsinformationen. Bereits zum Notartermin oder kurz danach sollten Sie folgendes in Erfahrung bringen:

  • Besorgen Sie sich vom Verkäufer eine aktuelle Policenkopie mit letzter Beitragsrechnung, damit ein Vertragscheck erfolgen kann. Bitte lassen Sie sich auch bestätigen, dass der Gebäudeversicherungsvertrag ungekündigt ist. Manche Verkäufer kündigen den Versicherungsvertrag, um eine Beitragserstattung zu erhalten.
  • Lassen Sie sich vom Verkäufer Schadenfreiheit bestätigen oder Informationen zu eventuellen Schäden geben. Sie benötigen Schadeninformationen in der Gebäudeversicherung (ob Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser mit Schadenjahr und Schadenhöhe) für die letzten 5 Jahre, für Schäden in der erweiterten Elementarversicherung für die letzten 10 Jahre. Wenn der Verkäufer ihnen keine Informationen dazu geben kann, soll dieser seinen Versicherer um Schadenauskunft bitten.

Wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir den bestehenden Versicherungsvertrag für Sie checken und Ihnen ggfs. einen besseren empfehlen.

 

Was tun Sie, wenn Sie eine Vertragskündigung zur Fälligkeit vom Versicherer bekommen?

Wenn Verträge seitens des Versicherers gekündigt werden, werden andere Anbieter misstrauisch (zu viele Vorschäden, Bonitätsmängel, subjektive Risiken). Wenn der Versicherer kein Änderungsangebot macht, dann wird der Vertrag auch zu anderen Konditionen nicht fortgesetzt. Daher sollten Sie umgehend mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und eine sogenannte Umkehrkündigung vereinbaren. D.h. Sie kündigen anstelle des Versicherers zur nächsten Vertragsfälligkeit den bestehenden Vertrag.

Gern sind wir Ihnen behilflich und suchen für Sie einen neuen Wohngebäudeversicherer.

 

Was tun Sie, wenn Sie eine Änderungskündigung zur Fälligkeit vom Versicherer bekommen?

Der Versicherer möchte Ihren Versicherungsvertrag zu meist deutlich verschlechterten Konditionen fortführen. Gut für Sie: so verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz und haben einen Monat lang Zeit, sich um ein besseres Angebot zu kümmern. Dies sollten Sie sofort veranlassen, da es je nach Situation, Vorschäden und vorliegenden Informationen sonst zeitlich knapp werden könnte.

 

Was ist, wenn Sie eine schadenfallbedingte Sonderkündigung vom Versicherer bekommen?

Um nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen, müssen Sie unverzüglich tätig werden. Sprechen Sie mit dem bestehenden Versicherer über eine Umkehrkündigung und holen Sie Angebote anderer Versicherer ein. Je nach Anzahl der Schäden und der Schadenhöhe kann es sein, dass Sie bei den bekannten Versicherungsmarken keinen neuen Schutz bekommen und dann bei einem Spezialversicherer einen Vertrag zu hohem Beitrag und hoher Selbstbeteiligung bekommen. In solchen Fällen ist ein erneuter Vertrag zu Normalkonditionen nur nach Abschluss umfassender Sanierungsmaßnahmen möglich.

 

Wechseln Sie bei Beitragssteigerungen doch Ihren Wohngebäudeversicherer

Wird Ihr bestehender Versicherungsvertrag regelmäßig sehr viel teurer, empfehlen wir Ihnen nach einem Vertragscheck wahrscheinlich einen Versichererwechsel. Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsvertrag und konfigurieren einen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Risikosituation zugeschnittenen neuen Wohngebäudeversicherungsvertrag. 

Wichtig: der Vergleichscheck muss vor dem Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen (reguläre Kündigungsfrist ist 3 Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrags). 

Wenn Sie außerordentlich aufgrund einer Beitragsanpassung kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat ab Erhalt der Beitragsinformation.

 

Wir versichern natürlich auch gern Ihren Neubau in einem preisgünstigen und leistungsfähigen Versicherungstarif (inkl. vorlaufender, kostenfreier Feuerrohbauversicherung während der Bauphase).

 

Was machen wir anders als andere Anbieter?

  • Wir optimieren Ihren Versicherungsumfang - nicht jede Leistung im Altvertrag ist den Zusatzbeitrag wert
  • Wir optimieren Ihre Selbstbeteiligung - aus unserer Sicht hat eine kleine Selbstbeteiligung für Sie viele Vorteile
  • Wir optimieren die Altersstaffel - junge Häuser versichern wir mit steiler Staffel, ältere Häuser mit flacher oder ohne Staffel
  • Wir empfehlen günstige Versicherer - natürlich gibt es preisgünstigere Tarife, manchmal auch individuelle Rabatte

Was wir nicht machen? Für eine Beitragseinsparung einen leistungsschwachen Versicherungstarif empfehlen. Gezielt auf Zusatzleitungen zu verzichten ist okay, aber bitte nicht aus Kostengründen einen neuen Tarif mit Basisleistungen wählen, der z.B. Ersatzkürzungen bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenfalls vorsieht.

 

Wir checken auch Versicherungslücken oder Unterversicherung in bestehenden Gebäudeversicherungen

Leider finden wir in bestehenden Verträgen auch immer wieder Versicherungslücken.

Diese entstehen, wenn nachträgliche Anbauten oder Ausbauten während der Vertragslaufzeit nicht angegeben wurden.

Beispiele sind: ein Dachausbau oder der Anbau eines Wintergartens wird nicht gemeldet. Oder Kellerräume werden nachträglich zu Wohnräumen ausgebaut.

Daher ist für uns vorrangig, zunächst den richtigen Versicherungswert zu ermitteln, um eine Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden. Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Ersatzleistung anteilig.

 

Leider sehen wir auch ab und zu Verträge, bei denen die Versicherungssumme von Beginn an zu gering angesetzt wurde, um Versicherungsprämie zu sparen. Bei größeren Schadenfällen, die durch Sachverständige begutachtet werden, ist dessen Aufgabe auch immer eine evtl. Unterversicherung zu prüfen.

 

Wir ermitteln eine ausreichende Versicherungssumme über Ihre Angaben zum Gebäude:

  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Dachtyp (Giebel, Flach); Dachgeschoss ausgebaut oder nicht
  • Voll- oder Teilkeller oder kein Keller
  • Bauart (Massive Wände und Dächer versus Holzhaus)
  • Grundfläche der jeweiligen Geschosse zu Wohnzwecken (inkl. Wintergärten, ohne reine Speicher und Technikräume, ohne Balkone oder Terrassen)
  • Ausbau nach Marktstandard oder besonders wertige (Installationen, Decken, Wände, Fußböden)
  • Besondere Einbauten (Schwimmbad, Sauna etc.)

Damit Fehler aus bestehenden Versicherungspolicen fortgeschrieben werden, ist ein Blick in aktuelle Baupläne mit Flächenberechnungen sinnvoll, bei kürzlich neu erworbenen Immobilien hilfsweise in das Verkaufsexposé.

 


Fordern Sie gern Ihr individuelles Angebot zur Versicherung Ihres Wohngebäudes an

Über die Angaben im folgenden Formular versichern wir ausschließlich Wohngebäude in Deutschland.

Hinweis: Bitte mindestens alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausfüllen, andernfalls kann die Anfrage nicht abgesendet werden.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir Ihnen eine Email senden und Sie darum bitten, uns weitere Dokumente an die dort angegebene Email-Adresse zu senden (bei Vorverträgen die aktuellsten Versicherungsdokumente, also Versicherungsschein/Nachtrag und Beitragsrechnung zur ggfs. bestehenden Vorversicherung, bei Hauskäufen das Maklerexposé bzw. Baubeschreibung oder Flächenberechnungen).