Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zur Gebäudeversicherung, insbesondere wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln wollen, zu den Hintergründen der Beitragsentwicklung und den Wechselmöglichkeiten.
Aber auch für den Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung nach Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie sind Sie hier richtig.
Am Ende dieser Website können Sie ein individuelles Versicherungsangebot zur Wohngebäudeversicherung anfordern.
In welchen Fällen sollten Sie bei uns ein Angebot anfragen:
Als Eigentümer eines versicherten Wohngebäudes kennen Sie diese Situation: jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrag bekommen Sie eine Beitragserhöhung von Ihrem Versicherer. Wer die Gründe kennt, kann zumindest ein wenig gegensteuern.

Es gibt regelmäßige, in den Tarifen festgelegte Beitragssteigerungen:

Und es gibt außerordentliche Beitragssteigerungen - die sogenannten Beitragsanpassungen.
Da generell die Schadenbelastung steigt durch häufigere Leitungswasser-, Sturm- und weitere Elementarereignisse, reichen die kalkulierten Beitragssätze nicht mehr aus. Bei einer Beitragsanpassung wird das gesamte Tarifniveau eines Vertragsbestands durch einen Versicherer angehoben.
Wenn Sie also bereits vor der Anpassung schon nicht so günstig versichert waren, nach der Anpassung sind Sie in einem sehr teuren Tarif versichert.
Die gute Nachricht ist: die Beitragserhöhung erlaubt Ihnen außerordentlich zu kündigen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln.
Ein Sonderfall sind einzelvertragliche Vertragssanierungen oder Kündigungen von bestehenden Verträgen aufgrund mehrfacher Schadenereignisse in der Vergangenheit.
Grundsätzlich passen mehr oder weniger alle Versicherer von Zeit zu Zeit insbesondere ältere Verträge an und wollen diese auf aktuelle Versicherungsbedingungen und höheren Beitrag umstellen. Zur Vertragsfälligkeit schreibt der Versicherer dann: "leider können wir Ihren Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortführen" und macht ein neues Angebot mit vielleicht nur 15% Beitragssteigerung, wir sehen aber auch Anpassungen bis zu 60%. Insbesondere Sonderkonzepte oder in der Vergangenheit mit höheren Rabatten abgeschlossene Verträge werden saniert. Verträge mit Vorschäden werden jedoch oft auch ohne Fortführungsangebot gekündigt
Derzeit fallen einige Versicherer besonders mit Sanierung von schadenfreien oder Verträgen mit Vorschäden auf:
Auch nicht genannte andere Versicherer können Ihnen zur Vertragsfälligkeit unschöne Briefe senden.
Einige Versicherer wollen zukünftig auch nicht mehr mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Solche Ankündigungen kommen z.B. von Continentale und HDI.
Andere Versicherer kündigen oder ändern ganze Vertragsbestände in Sonderkonzepten, wie z.B. die Axa, die Konzepte für WEG und Wohnungsverwaltungen nicht unverändert fortführen will.
In allen Fällen gilt: werden Sie unverzüglich aktiv. Was zu tun ist, ist im Folgenden erklärt.
Wenn Sie vorhaben ein Haus zu bauen, schließen Sie bereits vor Baubeginn eine Gebäudeversicherung mit gutem Preis-Leistungsverhältnis vor Baubeginn ab. Sie erhalten dann vom Versicherer eine kostenfreie Feuer-Rohbauversicherung während der Bauzeit. Sie zahlen erst bei Einzug die normale Gebäudeversicherungsprämie.
Falls Sie sich für Rechtsstreitigkeiten zum Bauvorhaben vorsorglich im Bauherren-Rechtsschutzversicherung absichern wollen, müssen Sie diese aufgrund der üblichen Wartezeiten mindestens 6 Monate vor Beauftragung des Bauunternehmens abschliessen.
Eine bestehende Gebäudeversicherung geht mit dem Haus beim Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer über. Mit Ihrer Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer beginnt ein einseitiges 1-monatiges Sonderkündigungsrecht, welches Sie als Käufer ausüben können. Sie sollten also rechtzeitig die bestehende Gebäudeversicherung prüfen lassen, dazu benötigen Sie aber die Vertragsinformationen. Bereits zum Notartermin oder kurz danach sollten Sie folgendes in Erfahrung bringen:
Wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir den bestehenden Versicherungsvertrag für Sie checken und Ihnen ggfs. einen besseren empfehlen.
Wenn Verträge seitens des Versicherers gekündigt werden, werden andere Anbieter misstrauisch (zu viele Vorschäden, Bonitätsmängel, subjektive Risiken). Wenn der Versicherer kein Änderungsangebot macht, dann wird der Vertrag auch zu anderen Konditionen nicht fortgesetzt. Daher sollten Sie umgehend mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und eine sogenannte Umkehrkündigung vereinbaren. D.h. Sie kündigen anstelle des Versicherers zur nächsten Vertragsfälligkeit den bestehenden Vertrag.
Gern sind wir Ihnen behilflich und suchen für Sie einen neuen Wohngebäudeversicherer.
Der Versicherer möchte Ihren Versicherungsvertrag zu meist deutlich verschlechterten Konditionen fortführen. Gut für Sie: so verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz und haben einen Monat lang Zeit, sich um ein besseres Angebot zu kümmern. Dies sollten Sie sofort veranlassen, da es je nach Situation, Vorschäden und vorliegenden Informationen sonst zeitlich knapp werden könnte.
Um nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen, müssen Sie unverzüglich tätig werden. Sprechen Sie mit dem bestehenden Versicherer über eine Umkehrkündigung und holen Sie Angebote anderer Versicherer ein. Je nach Anzahl der Schäden und der Schadenhöhe kann es sein, dass Sie bei den bekannten Versicherungsmarken keinen neuen Schutz bekommen und dann bei einem Spezialversicherer einen Vertrag zu hohem Beitrag und hoher Selbstbeteiligung bekommen. In solchen Fällen ist ein erneuter Vertrag zu Normalkonditionen nur nach Abschluss umfassender Sanierungsmaßnahmen möglich.
Wird Ihr bestehender Versicherungsvertrag regelmäßig sehr viel teurer, empfehlen wir Ihnen nach einem Vertragscheck wahrscheinlich einen Versichererwechsel. Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsvertrag und konfigurieren einen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Risikosituation zugeschnittenen neuen Wohngebäudeversicherungsvertrag.
Wichtig: der Vergleichscheck muss vor dem Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen (reguläre Kündigungsfrist ist 3 Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrags).
Wenn Sie außerordentlich aufgrund einer Beitragsanpassung kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat ab Erhalt der Beitragsinformation.
Wir versichern natürlich auch gern Ihren Neubau in einem preisgünstigen und leistungsfähigen Versicherungstarif (inkl. vorlaufender, kostenfreier Feuerrohbauversicherung während der Bauphase).
Was machen wir anders als andere Anbieter?
Was wir nicht machen? Für eine Beitragseinsparung einen leistungsschwachen Versicherungstarif empfehlen. Gezielt auf Zusatzleitungen zu verzichten ist okay, aber bitte nicht aus Kostengründen einen neuen Tarif mit Basisleistungen wählen, der z.B. Ersatzkürzungen bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenfalls vorsieht.
Leider finden wir in bestehenden Verträgen auch immer wieder Versicherungslücken.
Diese entstehen, wenn nachträgliche Anbauten oder Ausbauten während der Vertragslaufzeit nicht angegeben wurden.
Beispiele sind: ein Dachausbau oder der Anbau eines Wintergartens wird nicht gemeldet. Oder Kellerräume werden nachträglich zu Wohnräumen ausgebaut.
Daher ist für uns vorrangig, zunächst den richtigen Versicherungswert zu ermitteln, um eine Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden. Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Ersatzleistung anteilig.
Leider sehen wir auch ab und zu Verträge, bei denen die Versicherungssumme von Beginn an zu gering angesetzt wurde, um Versicherungsprämie zu sparen. Bei größeren Schadenfällen, die durch Sachverständige begutachtet werden, ist dessen Aufgabe auch immer eine evtl. Unterversicherung zu prüfen.
Wir ermitteln eine ausreichende Versicherungssumme über Ihre Angaben zum Gebäude:
Damit Fehler aus bestehenden Versicherungspolicen fortgeschrieben werden, ist ein Blick in aktuelle Baupläne mit Flächenberechnungen sinnvoll, bei kürzlich neu erworbenen Immobilien hilfsweise in das Verkaufsexposé.
Über die Angaben im folgenden Formular versichern wir ausschließlich Wohngebäude in Deutschland.
Hinweis: Bitte mindestens alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausfüllen, andernfalls kann die Anfrage nicht abgesendet werden.
Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir Ihnen eine Email senden und Sie darum bitten, uns weitere Dokumente an die dort angegebene Email-Adresse zu senden (bei Vorverträgen die aktuellsten Versicherungsdokumente, also Versicherungsschein/Nachtrag und Beitragsrechnung zur ggfs. bestehenden Vorversicherung, bei Hauskäufen das Maklerexposé bzw. Baubeschreibung oder Flächenberechnungen).
Die Versicherungschecker 360 GmbH
Ihr persönlicher Versicherungsmanager für Deutschland und Österreich
Freier Versicherungsmakler für Unternehmensversicherungen, private Versicherungen und Vorsorgeberatung
Wir werden ausschließlich im Auftrag unserer Kunden und auf Basis unseres kostenfreien Versicherungsmaklervertrags tätig.
Unsere Servicegarantie:
Gesetzliche Erstinformation zu unserem Unternehmen
Nehmen Sie bitte gerne und unverbindlich Kontakt zu unserem Serviceteam auf:
Mail: service@die-versicherungschecker.de
Telefon: 040 - 60 55 0173
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